Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 12.09.2022, aktuelle Version,

Landschaftsschutzgebiet Dachstein–Salzkammergut

Landschaftsschutzgebiet Dachstein–Salzkammergut

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

Lage Obersteiermark, Österreich
Fläche/Ausdehnung 36,2 km² / 40,6 km
Kennung LSG-14a
WDPA-ID 19224
Geographische Lage 47° 30′ N, 13° 55′ O
Landschaftsschutzgebiet Dachstein–Salzkammergut (Steiermark)
Landschaftsschutzgebiet Dachstein–Salzkammergut (Steiermark)
Meereshöhe von 644 m bis 2995 m
Einrichtungsdatum 1956
Verwaltung Land Steiermark
Besonderheiten auch Salzkammergut-Ost, Fläche 2014 geändert
f4

Das Landschaftsschutzgebiet Dachstein–Salzkammergut (auch Dachstein und Salzkammergut oder Salzkammergut-Ost) ist ein umfangreiches Schutzgebiet in der Steiermark.

Lage

Das Landschaftsschutzgebiet befindet sich im Bezirk Liezen in der Obersteiermark, an der Landesgrenze zu Oberösterreich und Salzburg.

Es umfasst die Südabdachung des Dachsteinmassivs, den Grimmingstock und die Südwestflanke des Toten Gebirges, und zieht sich bogenförmig vom Ennstal im Westen um Hinterberg und Ausseerland im Nordosten herum. Damit deckt es im Westteil einen Teil des UNESCO-Welterbegebiets Kulturlandschaft Hallstatt–Dachstein/Salzkammergut (WHS 806), und im Osten die südöstliche Hälfte des Steirischen Salzkammerguts ab.

Zum Schutzgebiet gehören Gemeindegebiete von Ramsau am Dachstein, Haus, Aich, Gröbming, Mitterberg-Sankt Martin, Pürgg-Trautenfels, Bad Mitterndorf, Pichl-Kainisch, Bad Aussee, Altaussee, Grundlsee und Tauplitz. Davon liegen insbesondere die Orte Gröbming, Oblarn und St. Martin im Ennstal, und Bad Mitterndorf, Tauplitz und die meisten anderen Hinterberger Orte, wie auch Grundlsee mit seinen Ortschaften vollständig im Landschaftsschutz.

Geschichte

1956 wurde das Landschaftsschutzgebiet Dachstein–Salzkammergut (LSG Nr. 14, LGBl. 35/1956)[1] ausgewiesen, es umfasste seinerzeit noch den gesamten steirischen Anteil des Dachsteinstocks. 1959 wurden die Steirischen Salzkammergutseen zum Naturschutzgebiet erklärt (LGBl. 55/1959, 1997 außer Kraft). Nach mehreren Änderungen wurde das Gebiet aufgeteilt und als Landschaftsschutzgebiet Nr. 14a (Dachstein–Salzkammergut, LGBl. 49/1997,[2] auch als Salzkammergut-Ost[3] geführt) neu verordnet, und das Sarstein–Traun-Gebiet als Nr. 14b (Salzkammergut[-West], LGBl. 48/1997). Schon 1991 war das Steirische Dachsteinplateau Naturschutzgebiet geworden (NS 18, inzwischen auch FFH-Gebiet AT2204000/Nr. 19), desgleichen auch den Kernraum des Toten Gebirgs (West und Ost, NS 15/16). Eine Zone im Hinterberger Talraum und im Nordostteil des Kemetgebirges vom Wandlkogel bis zum Gipfel des Hocheck blieb damit ausgespart, weil hier eine Erschließung als Bad Mitterndorfer Schigebiet zur Diskussion stand. Dezember des Jahres 1997 wurde dann das UNESCO-Welterbe deklariert, wobei steirischerseits die Kernzone etwa dem Naturschutzgebiet entspricht, die Pufferzone im Ennstal dem Landschaftsschutzgebiet. Gebietsänderungen in der Gemeinde Tauplitz gab es 2002 (LGBl. 96/2002)[4] und 2014. Vor 2014 umfasste das Landschaftsschutzgebiet 36.220,00 Hektar, womit es das fünftgrößte der Steiermark war.

Schutzumfang

Wie alle Landschaftsschutzgebiete ist der Schutz relativ moderat, Schutzziel ist, „Erhaltung seiner besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart, seiner seltenen Charakteristik und seines Erholungswertes“  1 Z. 1 LGBl. 49/1997).[2]

Das Schutzgebiet umfasst zu etwa der Hälfte Nadelwald (47 % der Fläche), einem weiteren Zwölftel Misch- oder Laubwald (6 % resp. 2 %), zu je einem Fünftel Grünland (18 %, sowie 2½ % Almen) und alpines Buschland (Latschenfelder, 9 %) oder Ödland (insbesondere Karst,  %), der Rest sind diverse andere Vegetationstypen, 1,4 % sind Wasserfläche, der bebaute Anteil bleibt unter 0,2 %.[5] Tiefster Punkt ist der Trautenfelser Schlossteich (644 m ü. A.), höchster der Dachsteingipfel (2995 m ü. A.), womit das Gebiet alle Höhenzonen der Obersteiermark umfasst.

Angrenzend befinden sich (ab dem Dachsteingipfel, also dem Dreiländereck, im Uhrzeigersinn):

  • das oberösterreichische Europaschutzgebiet Dachstein (Vogelschutz- und FFH-Gebiet, AT3101000/EU02, auch Naturschutzgebiet N098) – die Salzburger Dachsteinsüdostflanke ist noch ohne explizite Ausweisung
  • das Europa- und Naturschutzgebiet Steirisches Dachsteinplateau (FFH, AT2204000/Nr. 19; NSa 18) – das FFH-Gebiet ist etwas größer und ragt um den Miesbodensee etwas in das Landschaftsschutzgebiet hinein
  • das Landschaftsschutzgebiet Salzkammergut(-West, LS14b) – der Ausseer Talraum und Hoher Radling sind von Schutz ausgenommen
  • das Europa- und Naturschutzgebiet Totes Gebirge mit Altauseersee (FFH und VS, AT2243000/Nr. 35; NSa 3, 16 und 17) – dort ist die Tauplitzalm ausgespart
  • das Landschaftsschutzgebiet Warscheneck-Gruppe (LS15) – dort ist dazwischen der Talraum des Grimmingbachs ohne Schutzausweisung
  • das Landschaftsschutzgebiet Ennstal von Ardning bis Pruggern (LS43) mit Europa- und Naturschutzgebiet Ennstaltarme von Niederstuttern (FFH, AT2240000/Nr. 7; NSc 54) und Europaschutzgebiet Ennstal zwischen Liezen und Niederstuttern (VS, AT2229002/Nr. 41; ein Teilbereich liegt direkt im Landschaftsschutzgebiet) – der Rest des Ennstales um Schladming ist weitgehend ohne Schutz

Mit dem Lückenschluss zwischen Totem Gebirge und Dachstein gehört das Gebiet zu einem Schutzkorridor, der sich heute weitgehend geschlossen von Wien bis tief in die Schweiz zieht (Programm Econnect).

In das Landschaftsschutzgebiet eingebettet sind:

Daneben umfasst der Landschaftsschutz auch den gesamten Salza-Stausee und Grundlsee, zahlreiche alpine Kleinseen und einige Baumdenkmäler.

Einzelnachweise

  1. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juni 1956 zum Schutze von Landschaftsteilen und des Landschaftsbildes (Landschaftsschutzverordnung 1956) LGBl. Nr. 35/1956 Stück 12, Anhang 1 Geschützte Gebiete. Ziffer 14. Dachstein–Salzkammergut, S. 51 f (VO ab S. 49; EReader, ALEX Online).
  2. 1 2 Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Mai 1997 über die Erklärung von Gebieten des Dachsteins und des Salzkammergutes zum Landschaftsschutzgebiet LGBl. Nr. 49/1997 Stück 13, Kundmachung 7. Juli 1997 (i.d.g.F., Stammfassung, beide online ris.bka).
  3. so im Landes-GIS geführt; die Bezeichnung ist bezüglich des LSG 14b Salzkammergut[-West] misversändlich, da es sich auch weiter westlich hinzieht
  4. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Juni 2002 über die Änderung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes "Dachstein-Salzkammergut" (LSG. Nr. 14a), LGBl. Nr. 96/2002 (online, ris.bka).
  5. Dachstein-Salzkammergut: Habitat types (Memento des Originals vom 13. April 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/eunis.eea.europa.eu, Factsheet filled with data from CDDA National data set, EUNIS.