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vom 16.08.2021, aktuelle Version,

Liste der Abgeordneten zum Kärntner Landtag (19. Gesetzgebungsperiode)

Diese Liste der Abgeordneten zum Kärntner Landtag (19. Gesetzgebungsperiode) listet alle Abgeordneten zum Kärntner Landtag in der 19. Gesetzgebungsperiode auf. Die Gesetzgebungsperiode dauerte von der konstituierenden Sitzung des Landtags am 1. Juni 1956 bis zur Angelobung des nachfolgenden Landtags 1960.

Nach der Landtagswahl 1956 entfielen von den 36 Mandaten 18 auf die Sozialistische Partei Österreichs (SPÖ), 12 auf die Österreichische Volkspartei (ÖVP), 5 auf die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) und 1 Mandat auf Kommunisten und Linkssozialisten (KLS). Durch die geringe Mandatszahl hatte die KLS jedoch keinen Klubstatus.

Der Landtag wählte am 1. Juni 1956 die Landesregierung Wedenig IV und wählte zudem in dieser Sitzung Erich Suchanek (SPÖ), Josef Eberhard (SPÖ) und Josef Salcher (ÖVP) zu Mitgliedern des Bundesrats.

Funktionen

Landtagspräsidenten

Die Ämter des Landtagspräsidenten und seiner beiden Stellvertreter wurde nach dem Wahlergebnis im Proporzsystem vergeben. Das Amt des Ersten Landtagspräsidenten übernahm wie in der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode Jakob Sereinigg von der SPÖ. Zweiter Präsident wurde Josef Ritscher (ÖVP), Dritter Präsident Rudolf Tillian (SPÖ). Die Bestimmung der Landtagspräsidenten erfolgte dabei nicht durch eine Wahl, sondern durch die ausreichend unterzeichneten Wahlvorschläge der Landtagsklubs SPÖ und ÖVP.

Klubobleute

Im Klub der Sozialistischen Partei übernahm Wilhelm Ebner die Funktion des Klubobmanns, als sein Stellvertreter wirkte Leo Lukas. Zum Fraktionsobmann des „Klubs der ÖVP“ wurde Wolfgang Mayrhofer gewählt, sein Stellvertreter war Hermann Gruber. Im Klub der FPÖ übernahm Hubert Knaus die Rolle des Klubobmanns, zu seinem Stellvertreter war Friedrich Hirn gewählt worden.

Landtagsabgeordnete

Name Fraktion Anmerkung
Ebner Wilhelm SPÖ  
Einspieler Valentin ÖVP  
Engl Rupert ÖVP am 9. Juli 1959 für Hermann Gruber angelobt
Ferlitsch Hans ÖVP Niederlegung des Mandats in der Landtagssitzung am 18. Juli 1956 in der Folge der Wahl in die Landesregierung verkündet
Filipot Rudolf SPÖ  
Frietz Walter ÖVP  
Gruber Hermann ÖVP Niederlegung des Mandats auf Grund seiner Wahl in den Nationalrat am 9. Juli 1959 verkündet
Herke Hans SPÖ Niederlegung des Mandats auf Grund seines Nationalratmandats in der Landtagssitzung am 18. Juli 1956 verkündet
Hirn Friedrich FPÖ  
Huber Reinhold FPÖ  
Kanzian Josef SPÖ  
Karisch Alois ÖVP  
Kazianka Johann KPÖ  
Kerstnig Hans SPÖ  
Knaus Hubert FPÖ  
Korger Heinrich ÖVP  
Krassnig Matthias SPÖ  
Lukas Leo SPÖ  
Mayrhofer Wolfgang ÖVP  
Medlin Eduard ÖVP  
Moser Albin ÖVP am 18. Juli 1956 für ein Regierungsmitglied angelobt
Pansi Herbert SPÖ am 18. Juli 1956 für Hans Herke angelobt
Pawlik Hans SPÖ  
Petschnik Aurelie SPÖ  
Plangger Hermann SPÖ  
Poscharnig Rupert SPÖ  
Preßlauer Ernst FPÖ am 25. März 1958 für Hans Rohr angelobt
Rader Hans FPÖ  
Ritscher Josef ÖVP  
Rohr Hans FPÖ Niederlegung des Mandats in der Landtagssitzung am 25. März 1958 verkündet
Scheiber Hans SPÖ  
Schleinzer Karl ÖVP  
Schober Hans SPÖ  
Seitschnig Franz ÖVP  
Sereinigg Jakob SPÖ  
Silla Erich FPÖ ab 29. Oktober 1956 (Vorgänger nicht genannt)
Sima Hans SPÖ  
Sodat Stefan ÖVP am 18. Juli 1956 für ein Regierungsmitglied angelobt
Tillian Rudolf SPÖ  
Truppe Thomas ÖVP Niederlegung des Mandats in der Landtagssitzung am 18. Juli 1956 in der Folge der Wahl in die Landesregierung verkündet
Wedenig Ferdinand SPÖ  
Wit Karl SPÖ  

Ausschüsse

Nach der Angelobung der Landtagsabgeordneten wurden vom Kärntner Landtag am 1. Juni 1956 acht Ausschüsse gebildet. Die acht Ausschüsse waren der Rechts- und Verfassungs-Ausschuss, der Finanzausschuss, der Bauausschuss, der Land- und Forstwirtschafts-Ausschuss, der Schul- und kommunalpolitische Ausschuss, der Sozialpolitische Ausschuss, der Ausschuss der gewerblichen Wirtschaft und der Minderheitenausschuss. Die Zahl der Abgeordneten pro Ausschuss wurden auf sieben Mitglieder begrenzt, wobei die SPÖ jeweils vier Mitglieder, die ÖVP zwei Mitglieder und die FPÖ ein Mitglied pro Ausschuss stellte.

Literatur

  • Stenographische Protokolle des Kärntner Landtags (19. Gesetzgebungsperiode)