Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 27.03.2022, aktuelle Version,

Minderheitensprachen in Österreich

Die Minderheitensprachen in Österreich umfassen alle Sprachen, die in Österreich neben der als Staatssprache in Art. 8 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz festgeschriebenen deutschen Sprache gesprochen werden. Einige davon sind gesetzlich besonders geschützt und in manchen Bundesländern auch als Amtssprache anerkannt.

Staatssprache Sprecherzahl
Deutsch 7.115.780
Anerkannte
Minderheitensprachen
Sprecherzahl
Ungarisch 40.583
Slowenisch 24.855
Burgenlandkroatisch 19.412
Tschechisch 17.742
Slowakisch 10.234
Romani 6.273
österreichische
Gebärdensprache
9.000
Weitere Sprachen
(mehr als 10.000 Sprecher)
Sprecherzahl
Serbo-Kroatisch 343.484
Türkisch 183.445
Englisch 58.582
Polnisch 30.598
Albanisch[1] 28.212
Arabisch 17.592
Rumänisch 16.885
Italienisch 10.742
Persisch 10.665
Französisch 10.190
Angegebene Umgangssprache der österreichischen
Wohnbevölkerung; Volkszählung 2001

Anerkannte Minderheitensprachen Österreichs

Burgenlandkroatisch, Romani, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch und Ungarisch sind gemäß Art. 8 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsrechtlich geschützten Sprachen autochthoner Minderheiten in Österreich nach dem Volksgruppengesetz[2] von 1976 (teils erst später erfasst).[3] Die Anerkennung der Minderheitenrechte der Burgenlandkroaten, der Kärntner Slowenen und der Slowenen in der Steiermark (und damit auch die Anerkennung ihrer Sprachen) ist in Artikel 7 des Staatsvertrages von 1955 festgeschrieben. Die Anerkennung der ungarischen Sprache in vier Gemeinden des Burgenlandes folgte aus der auf Grundlage des Volksgruppengesetzes erlassenen Amtssprachenverordnung für Ungarisch. Die Burgenlandroma, Lovara und Sinti wurden erst 1993 in das Volksgruppengesetz mitaufgenommen.[3][4]

Außerdem ist die österreichische Gebärdensprache als Sprache einer nicht-ethnischen Minderheit seit dem 1. September 2005 im Verfassungsrang (Art. 8 Absatz 3 B-VG) eine anerkannte Minderheitensprache.

Eine hohe Anzahl von Sprechern anderer Sprachen, vor allem des Türkischen und der Sprachen des ehemaligen Jugoslawien, die auch österreichische Staatsbürger sind, haben heute zwar ihren Lebensmittelpunkt in Österreich, ihre Sprachen fallen aber nicht unter das Minderheitenschutzrecht und werden daher in den Schulen auch nicht berücksichtigt. Weitere Minderheitensprachen und Idiome autochthoner Gruppen in Österreich wie das sogenannte Windische (die slowenischen Dialekte in Kärnten und der Steiermark) oder das Jenische wurden nicht unter den Schutz der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen gestellt.

Regelungen zur Amts- und Unterrichtssprache

Zusätzlich zur deutschen Sprache sind Kroatisch und Slowenisch Amtssprache in einigen Gerichtsbezirken der Steiermark, des Burgenlandes und Kärntens, außerdem Ungarisch in vier Gemeinden: Oberpullendorf (Felsőpulya), Oberwart (Felsőőr), in Rotenturm an der Pinka der Ortsteil Siget in der Wart (Őrisziget) und in der Gemeinde Unterwart der Ortsteil Unterwart (Alsóőr) des Burgenlandes. Die Minderheiten haben in bestimmten Regionen Anspruch auf muttersprachlichen Unterricht.

Gebärdensprachbenutzer haben österreichweit Anrecht, in Amts- und Justizangelegenheiten ÖGS zu verwenden, und Recht auf einen Dolmetscher. Zum Unterricht gibt es aber keine Regelung.

Regelungen zu topographischen Aufschriften

Auch sind in Ortschaften mit einem bestimmten Anteil an Angehörigen autochthoner Volksgruppen topographische Aufschriften zweisprachig anzubringen. Diese im Volksgruppengesetz aus dem Jahr 1976 näher ausgeführten Rechte wurden im Burgenland im Jahr 2000 vollständig, in Kärnten nur teilweise und in der Steiermark gar nicht umgesetzt. Durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2001, welches Teile dieses Volksgruppengesetzes als verfassungswidrig aufhob, müssten aber sowohl im Burgenland als auch in Kärnten zusätzliche zweisprachige topographische Aufschriften angebracht werden (siehe Ortstafelstreit).

Siehe auch

Medien in österreichischen Minderheitensprachen:

  • Volksgruppen.orf.at – Plattform des politischen Auftrags des ORF
  • dROMa – zweisprachige Zeitschrift in Deutsch und Romani
  • dROMa-Blog – redaktionell betreuter Weblog zu Romathemen (Deutsch und Romani)

Einzelnachweise

  1. siehe auch: Albaner in Österreich
  2. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000602
  3. 1 2 Minderheiten(politik). demokratiezentrum.org (abgerufen 31. März 2016).
  4. Etwa 40.000 Roma und Sinti leben in Österreich. (Memento des Originals vom 30. Januar 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/medienservicestelle.at medienservicestelle.at, o. D. (abgerufen 29. Januar 2019).