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vom 27.03.2022, aktuelle Version,

Mineralölsteuer (Österreich)

Die Mineralölsteuer (kurz: MÖSt) ist in Österreich eine Verbrauchsabgabe, mit der Kraftstoffe und Heizstoffe aus Mineralölen besteuert werden. Je nach Produkt (z. B.: Benzin, Diesel oder Flüssiggas), Zusammensetzung (z. B. Schwefelgehalt) und Verwendung (Kraftstoff oder Heizstoff) gelten unterschiedliche Steuersätze.[1] Bis 1987 waren die Einnahmen für das Bundesstraßennetz zweckgebunden; seitdem fließen sie in das allgemeine Bundesbudget. Der in den Medien verwendete Begriff Dieselprivileg bezeichnet die steuerliche Begünstigung von Dieselkraftstoff gegenüber Motorenbenzin.

Geschichte

Das ursprüngliche österreichische Mineralölsteuergesetz stammt von 1949 und löste das bis dahin gültige deutsche Mineralölgesetz aus dem Jahr 1930 ab.[2] Das aktuelle Gesetz trat 1995 in Zusammenhang mit dem Beitritt zur Europäischen Union in Kraft und hat den Langtitel: „Bundesgesetz, mit dem die Mineralölsteuer an das Gemeinschaftsrecht angepaßt wird.“

Die Einnahmen betrugen 2014 4,14 Mrd. Euro, das waren 5,27 % der Einnahmen des Staates aus Steuern (gesamt 78,5 Mrd. Euro).[3]

Mit Juli 2007 wurde die Steuer um 3 Cent bei Benzin und 5 Cent bei Diesel angehoben.

Die Besteuerung betrug von Juli 2007 bis Dezember 2010:

  • Benzin: 0,442 Euro/Liter
  • Diesel: 0,347 Euro/Liter
  • LPG (Autogas): 0,261 Euro/Kilogramm (ca. 0,141 Euro/Liter) (bei der Verwendung als Treibstoff)[4] Der Linienverkehr ist bis zu einer Fahrstrecke von 25 km von der Steuer befreit.

Zum 1. Jänner 2011 wurden die Mineralölsteuersätze für Benzin um 4 Cent und für Diesel um 5 Cent erhöht.[5] Als Entlastung wurde im Gegenzug das Pendlerpauschale um 10 % erhöht[6].

Steuersätze (Stand 1. Jänner 2016, Auszug)

  • Benzin mit einem Gehalt an biogenen Stoffen von mindestens 4,6 % und einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg: 0,482 Euro pro Liter.
  • Diesel (Gasöl) mit einem Gehalt an biogenen Stoffen von mindestens 6,6 % und einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg 0,397 Euro pro Liter.
  • Heizöl (Gasöl) mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg 0,098 Euro pro Liter.
  • Gasförmige Kohlenwasserstoffe, die als Treibstoff verwendet werden, ausgenommen Erdgas 0,261 € pro kg.
  • Flüssiggase, wenn sie als Treibstoff verwendet werden, 0,261 € pro kg, sonst 0,043 € pro kg.[7]

Ausnahmen

Vollständige Befreiungen

  • Luftfahrt: Die gewerbliche Luftfahrt ist von der MÖSt befreit. Die Befreiung gilt auch für nicht grenzüberschreitende Flüge.[8]
  • Schifffahrt: Die gewerbliche Schifffahrt auf der Donau, dem Bodensee und dem Neusiedlersee sind von der MÖSt befreit.
  • Autobusse mit Flüssiggasantrieb im Ortslinienverkehr: Von dieser Begünstigung waren vor allem die Wiener Linien betroffen. Die aus über 500 Fahrzeugen bestehende Autobusflotte der Wiener Linien wurde jahrzehntelang gänzlich mit Flüssiggas betrieben.[9] Diese Begünstigung sollte vorübergehend bis zum Jahr 2016 ausgesetzt werden.

Inzwischen haben die Wiener Linien keine Flüssiggasbusse mehr im Fuhrpark, weil entsprechende Motoren nicht mehr hergestellt werden, und weil EURO6-Busse bessere Abgaswerte haben als die Flüssiggasmotoren, die bei den Wiener Linien in Betrieb waren.

  • „Biodiesel“: Heiz- und Treibstoffe, die gänzlich oder fast zur Gänze aus biogenen Stoffen hergestellt wurden.
  • Hersteller von Kraftstoffen für deren Eigenverbrauch (momentan in Österreich nur OMV)

Teilweise Rückerstattung

Für die folgenden Anwendungen wird der Steuerunterschied zwischen Diesel und Heizöl rückvergütet:

  • Schienenfahrzeuge. Diese Begünstigung soll vorübergehend bis zum Jahr 2016 ausgesetzt werden.
  • Anlagen zur Erzeugung von Wärme und elektrischer Energie
  • Agrardiesel: Seit 2005 bekamen auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe die bei der Bewirtschaftung anfallende Mineralölsteuer bis auf den Steuerersatz von Heizöl zurückerstattet. Es war auch eine Pauschalisierung möglich.

Streichung von Begünstigungen

Nach dem im Jahr 2012 beschlossenen Sparpaket wurden die Begünstigungen für Agrardiesel, Schienenfahrzeuge und Flüssiggas im Ortslinienverkehr gestrichen. Dadurch sollen jährlich € 80 Mio. mehr eingenommen werden.[10] Obwohl dieses Sparpaket im Titel eine Befristung bis 2016 enthält wurden die erhöhten Steuersätze auch danach beibehalten.

Kritik

Die unterschiedliche Besteuerung erzeugt einen erheblichen Vorteil für Flüssiggas, und auch Erdgas und einen geringen Vorteil für Diesel.

Kraftstoff € Cent/kWh
Benzin 5,6
Diesel 4,1
Erdgas 2,6
Flüssiggas 2

Der Heizwert wurde inkl. Zusätze laut Angaben des Umweltbundesamtes benutzt[11].

  • Seit Jahren fordern auch die Blaulichtorganisationen eine Befreiung von der MÖSt, bislang jedoch ohne Erfolg[12].
  • Das Ökosoziale Forum kritisiert die Befreiung der Luftfahrt von der Mineralölsteuer zusammen mit der Befreiung von Flugtickets von der Umsatzsteuer als klimaschädliche Subventionen.[13]

Kennzeichnung von Heizöl

Um das niedriger besteuerte Heizöl „Extraleicht“, welches chemisch identisch mit Dieseltreibstoff ist, unterscheiden zu können, wird dem Heizöl ein Farbmittel beigemengt. Das Farbmittel setzt sich an Tankgehäuse und Leitungen ab und kann bei einer Überprüfung auch noch Jahre später nachgewiesen werden.

Internationaler Vergleich

Die Höhe der Mineralölsteuersätze für Benzin und Diesel liegt in Österreich unter den vergleichbaren Sätzen seiner Nachbarländer, wie etwa der Energiesteuer in Deutschland. Dies erklärt sich aus der gleichzeitig wesentlich höheren motorbezogenen Steuer die pro Fahrzeug höhere Steuereinnahmen als in Deutschland ermöglicht. Der sich daraus ergebende Preisvorteil österreichischer gegenüber anderen Tankstellen ist ursächlich für den Tanktourismus. Dieser entsprach im Jahr 2010 einem Volumen von 25 % des gesamten Tankstellenumsatzes[14].

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Mineralölsteuergesetz 1995 mit Änderungen (Gesetzestext) Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem
  2. BGBl. Nr. 140/1949: Mineralölsteuergesetz 1949
  3. Daten und Fakten Steuer- und Zollverwaltung 2014 Bundesministerium für Finanzen
  4. Jusline § 3 MOeStG
  5. ORF.at: Das ändert sich für Konsumenten 2011 (Memento des Originals vom 4. Dezember 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/help.orf.at
  6. OE24.at Neuerungen im Jahr 2011 für Autofahrer
  7. Mineralölsteuergesetz 1995 mit Änderungen (Gesetzestext) Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem
  8. Arbeitsrichtlinie Finanzministerium
  9. Wiener Linien wollen Busse tauschen
  10. PDF bei images.derstandard.at
  11. THG-Rechner (Memento vom 11. Juli 2014 im Internet Archive) Umweltbundesamt abgerufen am 22. August 2015
  12. Ruf nach Befreiung der Blaulichtorganisationen von der Mineralölsteuer (Memento des Originals vom 18. Januar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.roteskreuz.at Österreichisches Rotes Kreuz abgerufen am 22. August 2008
  13. Ökosoziales Forum, Luftfahrt und Klimaschutz (28. Oktober 2010)
  14. BR-online.de Tanktourismus: Sprit aus Österreich wird deutlich teuerer (Memento vom 6. Januar 2011 im Internet Archive)