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vom 25.12.2019, aktuelle Version,

Vertrag von München (1816)

Der Vertrag von München vom 14. April 1816 hat zum einen die gespannten Beziehungen zwischen dem Königreich Bayern und dem Kaisertum Österreich normalisiert. Zum anderen führte er zu erheblichen Gebietsveränderungen.

Vorgeschichte

Während der napoleonischen Koalitionskriege wurde das Kurfürstentum Bayern in Anlehnung an Frankreich Mitglied im Rheinbund und zum Königreich erhoben. Außerdem konnte das Land erhebliche territoriale Gewinne nicht zuletzt auch zu Lasten Österreichs für sich verbuchen.

Der Vertrag von Ried von 1813 besiegelte den Übertritt Bayerns in das Lager der antinapoleonischen Allianz bei gleichzeitiger Garantie der bayerischen Souveränität. Nach dem Ende des Wiener Kongresses ging es nunmehr darum, die Beziehung zwischen beiden Ländern auf eine neue Basis zu stellen. Auf österreichischer Seite leitete der Freiherr Wacquant-Geozelles die Verhandlungen. Auf der bayerischen Seite unterzeichneten Maximilian von Montgelas und Aloys von Rechberg den Vertrag von München.

Nach dem Wiener Kongress war der territoriale Umfang Österreichs wie vor den Kriegen im Großen und Ganzen wiederhergestellt. Auf die abgelegenen österreichischen Niederlande und Vorderösterreich wurde verzichtet, dafür sollten nun Salzburg und das Innviertel dauerhaft erworben werden. Es gab aber bis fast zu Ende des Kongresses den Plan, beide Gebiete beim Königreich Bayern zu belassen und dafür am Rhein ein neues Vorderösterreich zu schaffen, das nach heutigen Begriffen Rheinhessen, die Pfalz und das Saarland umfasst hätte. Darauf wurde dann zugunsten der staatlichen Geschlossenheit verzichtet.

Inhalt

Bayern gab die mit dem Frieden von Teschen 1779 verlorenen und im Frieden von Schönbrunn 1809 wiedergewonnenen Gebiete, das Hausruckviertel und das Innviertel, sowie das Amt Vils in Tirol an Österreich zurück und trat auch das Herzogtum Salzburg an Österreich ab. Dafür erhielt Bayern die linksrheinische Pfalz teilweise neu, teilweise retour, dazu Hammelburg, Brückenau, Bieberstein und Redwitz. Das Territorium der früheren Fürstpropstei Berchtesgaden und die Gebiete des nach 1816 so genannten Rupertiwinkels verblieben bei Bayern. Für die im Vertrag von Ried vorgesehenen Gebietsabtretungen erhielt Bayern Entschädigungen und bekam auch einen Anteil an den französischen Kriegskontributionen. Daneben regelte der Vertrag weitere Fragen.

In einigen Geheimartikeln wurden Absprachen über die zum Großherzogtum Baden gehörenden Gebiete Neckar-, Main- und Tauberkreis sowie über eine Heerstraße durch das Großherzogtum Hessen getroffen und Bayern Zahlungen von jährlich 100.000 Gulden zugesichert.

Der badisch-bayerische Grenzstreit über die rechtsrheinische Pfalz wurde dann 1818 auf dem Aachener Kongress allerdings zugunsten Badens entschieden.

Karten

Quellen

  • G. M. Kletke: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern …: von 1806 bis einschließlich 1858. Pustet, 1860, Abtheilung II. Staats-Verträge in Bezug auf Hoheits-, Territorial und Grenzverträge 27., S. 310–324 (cf. Pragmatisches Inhalts-Verzeichniß. wikisource)

Literatur