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unbekannter Gast
Frage:

Wie sieht ein Jurist die aktuellen Untersuchungsausschüsse? Als Hintergrund: Mir wurde einmal erklärt, dass ein UA die politische Veranwortung nach einem Strafprozess zu klären hätte und auch Fehler im Ablauf der Ämter. Soweit ich das verstanden habe, geht es auch darum, dass strafrechtlich nicht greifbares, eben politisches Fehlverhalten, aufgezeigt werden kann. Vor diesem Hintergrund scheinen mir die UA nicht im Sinne des Gesetzgebers eingesetzt zu sein, auch wenn sie formal richtig eingerichtet wurden.
Cronide

Antworten:

Vorweg eine Binsenweisheit, die aber doch nicht alle verinnerlicht haben dürften: Unsere Verfassung (jede demokratische Verfassung) kennt die Gewaltenteilung, wonach Gesetzgebung und Vollziehung (der Gesetze) nicht von denselben Personen/Organen ausgeübt werden. Auf gut Deutsch: Regieren ist Geschäft der Regierung, Kontrolle der Regierung(-stätigkeit) ist Aufgabe (Recht & Pflicht) des Nationalrates, die Gesetzgebung sowieso. Die Kontrolle erfolgt logischerweise im Nachhinein. Kontrollorgan des NR ist der Rechnungshof, daneben gibt es noch andere Instrumente, etwa Untersuchungsausschüsse. Dazu kommen noch (für die österreichische Realität exotische) Instrumente wie der Misstrauensantrag und die Ministeranklage.

Aktuell hat man den Eindruck, als wollte in Österreich außer der Regierung noch der Nationalrat mitregieren. (Die Sozialpartnerschaft, eine Allianz zwischen Wirtschaftsvertretung und Gewerkschaft und im Effekt eine Parallelregierung, tut das ja schon immer. Mit der grade groggy in den Seilen hängenden Gewerkschaft tut sie sich allerdings momentan schwer, der verfassungsmäßigen Regierung zu sagen, was die zu tun hat. In den Hochzeiten der alten Großen Koalition samt der paritätischen Kommission war das aber der Normalfall).

Kontrolle der Regierungstätigkeit heißt Prüfung deren Tätigkeit nach den Kriterien Gesetzmäßigkeit
Zweckmäßigkeit
Sparsamkeit
Ein Untersuchungsausschuss wird von der Mehrheit des NR eingesetzt, also von jener Mehrheit, die die Regierung im Amt hält. Es ist also kein Minderheitsrecht! Viel tun kann er in der Praxis nicht: Er kann Akten der Regierungsstellen prüfen und Zeugen vernehmen. Zum Akt: Da kann der UA kaum fündig werden. Wenn wirklich was war, dann steht es nicht in einem Akt, garantiert!

Die Verwaltung schreibt keine Akte, in denen nicht sehr gut fundiert und lupenrein Vorgänge dokumentiert sind, die den oben genannten Kriterien entsprechen. Also fandet der UA zwischen den Zeilen herum, betreibt Wortklauberei, ohne die spezifische Terminologie der Verwaltung zu kennen. Hinzu kommt, dass die meisten Abgeordneten die interne Arbeitsweise eines Ministeriums nicht verstehen. So kommt es zu geradezu lächerlichen Missverständnissen.

Ein Sonderfall ist der verschwundene Akt (VA). Man kann ihn mühelos erfinden, denn der VA muss ja gar nicht wirklich existiert haben. Seine Existenz verdankt der VA allein dem Umstand, dass er jetzt nicht da ist. Ob er je irgendwo war, ist nicht wichtig. In den VA kann man sozusagen virtuell alles reinschreiben, was drin steht, genauer: stünde. Die Standardformel zum VA lautet (für diesen Umstand, diese oder jene Behauptung) muss es einen Akt geben. Also wird dieser gemusste Akt gesucht, nicht gefunden, das Postulat muss es geben generiert so einen realen Akt, der nur leider verschwunden ist. Wer verschwindet, ist geheimnisvoll und also verdächtig, das weiß jeder. Oder ist es vielleicht nicht verdächtig, dass Goethe in der Iphigenie das Wort gelb verschwinden hat lassen (sonst stünde es ja drin!). Was will er damit verbergen? Fazit: der verschwundene Akt ist der größte Hoffnungsträger des UA, eine Bonanza der Misswirtschaft und Korruption, die man nur (noch) nicht gefunden hat, weil Bösewichte den Eingang geschickt verschüttet haben.

Zeugen sind logischer Weise meist Beamte. Fachleute auf ihrem Gebiet, versiert in vorsichtiger Ausdrucksweise, weisungsgebunden und im Normalfall loyal zu Ihrem Minister und selbstverständlich zu dem, was sie selber in den Akten dokumentiert haben. Auch da kommt nicht viel raus.

Also wird der UA mit fortschreitender Arbeit(szeit) nervös, er muss ja etwas finden, um seine Installation zu rechtfertigen. Schließlich mixt er Harmloses und (ev. bewusst) Missverstandenes zu einem Konglomerat: dem Endbericht (an der NR). Schon der Umstand, es oft MEHRERE Endberichte gibt (je nach Partei einen) sagt viel über die Effektivität solcher Ausschüsse aus.

Einen Effekt, und zwar einen unguten, hat ein UA aber immer: er wird, so lange er arbeitet, Verdacht streuen, solcher Art das/den Untersuchte(n ) anschwärzen und somit einen politischen Vorteil erzielen. fama, lat., das Gerücht. Infam leitet sich davon ab.
cornflex