__Frage:__
 

Unter Joseph II. wurden Burggerichte aus der allgemeinen Gerichtsordnung ausgenommen. Was wurde in Burggerichten eigentlich getan?\\ ''segafredo''\\ \\
 __Antworten:__ 

"Burggerichte" konnten in der Rechtssprache des Mittelalters und der Neuzeit vor der Aufklärung mehrere Bedeutungen haben (vgl. Deutsches Rechtswörterbuch, "Burggericht" [http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/bu/rgge/rich/burggericht.htm|http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/bu/rgge/rich/burggericht.htm]). Prinzipiell standen Burggerichte in Zusammenhang mit der sogen. "Burgfreiheit", die eben auch eine (teilweise oder gänzliche) Exemption von anderen Gerichtsbarkeiten beinhaltete.\\ ''homo_ludens''
 

Burggerichte leiten sich aus dem Burgrecht ab, einer mittelalterlichen Regelung der Abhängigkeitsverhältnisse zwischen der Herrschaft und Untertanen im stzädtischen Bereich, ursprünglich Bauern, später auch Handwerker und Händler. In heutiger Terminologie entsprechen diese eher einem Pachtverhältnis als Eigentumsrechten. Die Untertanen hatten Burgdienste zu leisten, und zwar als Fronarbeit, Natural- und später Geldabgaben. Beim Burgherrn lag das "Grundbuch" aber auch die niedere Gerichtsbarkeit. Endgültig wurde die Grundherrschaft (und damit auch das Burgrecht) erst 1848 abgeschafft (Kudlich). Die Rolle des Burgherrn übernahmen Bürgermeister (Gemeindeverwaltung) bzw. Bezirksgericht Die Burgdienste wurden durch Grundsteuer und andere Abgaben ersetzt.\\ ''Raimund Hofbauer''
 
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