!!Binnenmarkt

Innerhalb der EU besteht seit dem 1. Januar 1993 der __Binnenmarkt__. Er bezeichnet einen Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen, der sich im Fall der EU durch folgende __''vier Freiheiten''__ auszeichnet: freier Verkehr von __Personen, Waren, Dienstleistungen__ und __Kapital__. Der Binnenmarkt ist eine der wesentlichen Grundlagen der Europäischen Union und entwickelte sich in Etappen: von der Zollunion 1968 über die Einheitliche Europäische Akte 1986, die die Verwirklichung des Binnenmarktes als wichtiges Ziel erklärte, bis zur Umsetzung des Binnenmarktes ab 1993. \\ \\

Quelle: __[Demokratiezentrum Wien|http://www.demokratiezentrum.org]__
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