!!Euthanasie

Auf der Basis der __"Nürnberger Rassengesetze"__ sowie des __"Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"__ wurde von den Nationalsozialisten ein eigenes Programm zur Vernichtung von, wie sie es nannten, "lebensunwerten Lebens" ausgearbeitet. Der Begriff ''lebensunwertes Leben'' war ein sehr breit gefächerter: Er inkludierte geistig oder körperlich behinderte Kinder und Erwachsene, politische GegnerInnen, so genannte "Asoziale" und "Arbeitsscheue"; all jene, die dem Ideal der "deutschen Herrenrasse" nicht entsprachen. Sie wurden in eigenen Anstalten interniert, zwangssterilisiert oder in Konzentrationslager deportiert. \\ \\Ab 1939 wurde in eigenen __Euthanasieanstalten__ mit der Tötung geistig und körperlich behinderter Kinder begonnen. Später folgte die als "Sterbehilfe" getarnte Tötung von InsassInnen von Heil- und Pflegeanstalten mittels Injektionen, Giftspritzen, aber auch durch Gas. Insgesamt wurden etwa 30 "Kinderfachabteilungen" geschaffen, wie etwa __"Am Spiegelgrund"__ in Wien, aber auch ehemalige Heil- und Pflegeanstalten wurden zu Euthanasieanstalten umfunktioniert, wie etwa Hartheim bei Linz. 
\\ \\Quelle: __[Demokratiezentrum Wien|http://www.demokratiezentrum.org]__
[{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}]