!!!tribunicia potestas

Amtsgewalt des Volkstribunen. In der Republik Vertretung der Interessen des Volkes (plebs) gegenüber den Patriziern und dem Senat durch jährlich gewählte Tribunen mit weit reichenden Befugnissen und Eispruchsrechten gegen Gesetztesanträge. Da es in der Kaiserzeit keine Volksversammlungen mehr gab, verlor das Amt seine politische Bedeutung und wurde zum bloßen Titel, der den Kaisern jährlich verliehen wurde. Daher steht in der [Kaisertitulatur|Europa_und_die_Europäische_Union/iuvavum/Glossar/Kaisertitulatur] hinter der Abkürzung trib(unicia) pot(estate) eine Zahl, aus der man das Regierungsjahr des Kaisers erschließen kann.









[{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}]