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Ramek, Rudolf#


* 12. 4. 1881, Teschen (Österreich-Schlesien)

† 24. 7. 1941, Wien


Rechtsanwalt und Politiker


Schon während seines Jusstudiums (Promotion: 1907) trat Ramek der Christlichsozialen Partei bei. Nach dem 1. Weltkrieg ließ er sich als Rechtsanwalt in Salzburg nieder. 1919 wurde er in die Konstituierende Nationalversammlung gewählt. Er war einer jener 5 Delegierten, die an den Verfassungsberatungen in Weimar teilnahmen. 1919/20 war er Staatssekretär für Justiz, ab 1921 Innenminister und - nach Ignaz Seipel -1924-1926 Bundeskanzler. Angesichts der anhaltenden Differenzen mit den Bundesländern wegen der Sparpolitik der Regierung gelang ihm ein Finanzausgleich Bund - Länder. Die verfassungsmäßige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern fiel allerdings zugunsten des Bundes aus. In Rameks Amtszeit fiel auch die Beschlussfassung über das Allgemeine Verwaltungsgesetz (AVG), eine juristische Großtat der Ersten Republik, und die Aufhebung der Finanzkontrolle durch den Völkerbund. Belastungen entstanden durch die Kabinettsmitglieder Ahrer, der in Bankenskandale verwickelt war, und Mataja, dessen außenpolitisches Geschick zu wünschen übrig ließ. Nach seinem Rücktritt wegen eines Gehaltskonflikts mit den Bundesbediensteten blieb Ramek Abgeordneter zum Nationalrat (1920-1934). Im März 1933 war er Zweiter Präsident (seit 1930), der mit Renner und Straffner sein Amt niederlegte. Ramek, ein entschiedener Gegner der Nationalsozialisten und der Heimwehren, wurde 1930 zum Präsidenten der Internationalen Stiftung Mozarteum gewählt, um die er sich Verdienste erwarb.

Literatur#

  • J. Ackerl, Rudolf Ramek, in: Die Österreichischen Bundeskanzler, hgg. v. F. Weissensteiner / E. Weinzierl (1983)



© "Österreichisches Personenlexikon der Ersten und Zweiten Republik" von Isabella Ackerl und Friedrich Weissensteiner, 1992