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Wolfgang Wieshaider: Stumm vibrierender Mitlaut #

Bild 'Wieshaider'

Wolfgang Wieshaider: Stumm vibrierender Mitlaut - Denkmal und öffentliches Interesse. Allgemein und im Umgang mit Synagogen beidseits der Thaya. Verlag Österreich. Wien. 431 S., € 95,-

ao. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Wieshaider lehrt am Institut für Rechtsphilosophie an der Universität Wien. Der Verlag Österreich zählt zu den führenden Verlagen für juristische Fachinformation in Österreich. Sein Programm steht für hochqualitative Inhalte in den Bereichen Öffentliches Recht, Strafrecht, Zivil- und Unternehmensrecht, aufbereitet für Wissenschaft, Justiz und die juristische Berufspraxis. Der vorliegende Band beschäftigt sich mit einem Thema, das weit darüber hinaus, alle angeht: Denkmäler und deren besondere Aufgaben für die Öffentlichkeit.

Während Umweltschutz allgemein einen hohen Stellenwert besitzt, hat der Denkmalschutz ein vergleichsweise schlechtes Image. Meist ist nur von (vermeintlichen) Einschränkungen und erhöhten Kosten für Besitzer denkmalgeschützter Objekte die Rede. Häufig liest man in Zeitungen, das Alte stehe dem Neuen, der Stadtentwicklung im Weg. Dementsprechend sind oft die Vorgangsweisen: Bagger überrollen historische Objekte, Bauträger lassen Häuser absichtlich verfallen und argumentieren dann mit wirtschaftlicher Abbruchreife. "Zufällig" stürzen Mauern ein oder man erneuert scheibchenweise so lange, bis von der Substanz nichts mehr übriggeblieben ist. Dabei wird übersehen, dass gerade Denkmale die Atmosphäre eines Ortes ausmachen, Identifikation stiften und jene Objekte sind, deretwegen Touristen kommen.

Als Denkmale gelten laut Gesetz "von Menschen geschaffene unbewegliche und bewegliche Gegenstände (einschließlich Überresten und Spuren gestaltender menschlicher Bearbeitung sowie künstlich errichteter oder gestalteter Bodenformationen) von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung. … 'Erhaltung' bedeutet Bewahrung vor Zerstörung, Veränderung oder Verbringung ins Ausland." Ob öffentliches Interesse vorliegt, entscheidet das Bundesdenkmalamt.

Das Buch setzt sich mit dem Begriff des öffentlichen Interesses auseinander, der anhand einer vergleichenden Analyse des österreichischen Denkmalschutzgesetzes und des tschechischen Gesetzes über die staatliche Denkmalpflege (zákon o státní pamatkové péči') erörtert wird. Wolfgang Wieshaider schreibt: "Öffentliches Interesse im Denkmalschutz ist immer mehrdimensional wegen der gleichzeitigen Bindung an die geschichtliche, die künstlerische und die sonstige kulturelle Bedeutung eines Gegenstandes. Die Begründung des öffentlichen Interesses versteht sich daher im Sinne eines beweglichen Systems, dessen einzelne Komponenten (Bedeutungen) jeweils eigene Begründung bzw. Gewichtung verlangen." '

Eine Sonderstellung - und den Schwerpunkt des Buches - nehmen die Synagogengebäude ein, von denen viele im Novemberpogrom 1938 und in der Folge zerstört oder beschädigt wurden. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) einige Objekte veräußert, die, wie in Eisenstadt, abgerissen wurden. Meist erinnert dann nur noch eine Gedenktafel an den früheren Sakralbau. In wenigen Fällen gelang es, an die Tradition vor 1938 anzuknüpfen und zugleich ein Erinnerungs- und Mahnmal zu schaffen. Dies war bei dem kleinen Bau der Fall, den der prominente Architekt Max Fleischer 1903 auf dem Areal des Alten Allgemeinen Krankenhauses geplant hatte. Das letzte seiner erhaltenen Bauwerke diente ab 1953 als Transformatorhäuschen. Im Zuge der Umgestaltung des Spitals zum Universitätscampus diskutierte man auch das Schicksal des Betpavillons. Die Künstlerin Minna Antova schlug das Projekt Denk-Mal (marpe la-nefes) vor. Sie wollte die zerstörten Bauelemente als Stahl-Glaskonstruktion ergänzen, das Innere mit Wandmalereien und den Fußboden als "Mosaik der Zeitdokumente" gestalten sowie die Umgebung in das Projekt einbeziehen. Damit ist der Raum für Veranstaltungen nutzbar. 2005 fand die Eröffnung des nach ihrem Konzept adaptierten Betpavillons statt.