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Was blieb an Tradition, was wurde modernisiert? (Essay)#

- Versicherungsgeschichte 1988 bis 1996

Wie in den vorangegangenen Punkten zur veränderten rechtlichen Struktur ausgeführt, bleibt die Stellung der Mitgliedervertretung des Vereins als oberstes Organ, welches in den grundsätzlichen Angelegenheiten Beschluß zu fassen hat, vor allem durch Einfügung jener Satzungsbestimmung unangetastet, wonach auch die Beschlußfassung in allen jenen Angelegenheiten in ihre Zuständigkeit fällt, die in die Entscheidungskompetenz der Hauptversammlung der Grazer Wechselseitigen Versicherung Aktiengesellschaft fallen.

In den praktischen Abläufen hat es sich als am zweckmäßigsten erwiesen, die Organe beider Rechtspersonen personenidentisch zu besetzen, um Wiederholungen der Ausführungen des Vorstands und der Informationsabläufe zu vermeiden. Jährlich findet daher in großem Rahmen nach wie vor im altehrwürdigen Sitzungssaal der noch immer als "Anstalt" bezeichneten Versicherungsunternehmung die feierliche Versammlung der Mitglieder Vertreter unter Anwesenheit aller Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates, unter Beiziehung des öffentlichen, zur Beurkundung der Niederschrift eingeladenen Notars und der Vertreter der Abschlußprüfergesellschaft als gesetzliche Auskunftspersonen statt, in der traditionellerweise die Jahresabschlüsse der beiden Unternehmen verabschiedet werden und über die Ergebnisverwendung und die Organbesetzungen Beschluß gefaßt wird. Im unmittelbaren Anschluß an die Versammlung der Mitgliedervertretung, in der die Mitgliedervertreter auch ausgiebig von ihrem Frage- und Auskunftsrecht Gebrauch machen können, findet dann die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft statt, welche vom Vorstand des Vereins gebildet wird, in der - auf die formalen Erfordernisse reduziert - die von der Mitgliedervertretung vorgegebenen Beschlüsse nachvollzogen werden.