!!!PRATER UND AUGARTEN  ZUKUNFT







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Durch Zufall waren der Gemeinde Wien Objekte zugefallen, mit unschätzbaren Werten.

Der Prater, der Augarten und  Hetzendorf waren  seinerzeit  bei der Aufteilung des Hof ärarischen und österreichischen Familienbesitzes dem Kriegsgeschädigten Fonds  übergeben worden. Verschiedenen  Nachrichten zufolge soll nun die Rückübergabe  dieser Objekte an den Staat  wegen zu  geringer Ertragsfähigkeit  erfolgen. Diese Nachrichten sind etwas verfrüht. Vorläufig  haben nur sogenannte Referenten Besprechungen  im Verwaltungsausschuss  des Kriegsgeschädigten Fonds  stattgefunden, zu denen Delegierte der einschlägigen Ressort Ministerien beigezogen wurden. 

Das  vorläufige Ergebnis  dieser  Beratungen berührt wohl  die Rückgabe  einzelner Objekte des Kriegsgeschädigten Fonds, doch ist kein rechtskräftiger Beschluss gefasst worden, der übrigens zur Perfektionierung noch der  Zustimmung der Regierung und des Kuratoriums des Kriegsgeschädigten Fonds  bedarf. Einzelne Objekte die den  Kriegsinvaliden seinerzeit zugewiesen wurden, haben  sich im Laufe der Zeit als rechte  Dauergeschenke erwiesen, vor allem der brachliegende  Monsterbesitz  Laxenburg. Aber auch der Prater liefert keinen guten Ertrag. Übrigens ist nicht der ganze Prater  Eigentum des Kriegsgeschädigten Fonds. Die Regierung hat schon  seinerzeit von ihrem Recht, das ihr des Paragraf 2 des Gesetzes  vom 18. Dezember 1919 eingeräumt, Gebrauch gemacht und Teile der dem genannten Fonds übergebenen Objekt, bei denen man voraussehen konnte, dass sie schwer Ertrag  fähig zu machen sind, in eigener  Verwaltung behalten.






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Gegenwärtig  gehört den Invaliden eigentlich nur die Hauptallee samt den daran  anschießenden Objekten und der Wurstel Prater.  Der  Wurstel Prater  liefert keinen besonderen Ertrag, da die Wirte und Schaubuden Besitzer  von einer Zins Steigerung nichts wissen wollen und auf  ersessenes Recht pochen. Die Hauptallee  verschlingt aber Unsummen. Der Rest des Praters ist von der Regierung manchen Zukunftsplänen vorbehalten; unter anderem  werden der  Donauregulierung Kommission, den Bundesbahnen, der  Polizei zur Kasernierung von Polizeimannschaft  und  der Straßenbahndirektion Teile  angewiesen  werden. Sollte es zur  Rückgabe des letzten Teiles  des Praters an die Regierung kommen, so würden dem Kriegsgeschädigten diese Objekte in Beobachtung des vorhin erwähnten Gesetzes  von 1919  entsprechend  komperisiert  werden. Diese Maßregel wurde schon bei der ersten Übergabe von Hofbesitz an die Invaliden  beobachtet, als die Hofburg, Schönbrunn und das Belvedere nicht mit übergeben wurden.




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Die Schlösser Innsbruck und Ambras wurden bereits dem Staate übergeben. Schloss  Hellbrunn wurde an die Stadt Salzburg verkauft, doch ist auch dieser Verkaufsvertrag noch nicht abgeschlossen. In Hetzendorf sind die  am meisten geschädigten Kriegsinvaliden  untergebracht, für die kaum eine andere Unterbringung möglich erscheint.

Auch die Rückgabe  des Augarten Komplexes ist bis jetzt vom Kriegsgeschädigten Fonds noch nicht erwogen  worden. Dort will nämlich der Fonds neue Einrichtungen schaffen, deren Nutznießer die Invaliden sein sollen. Es ist immerhin möglich, dass in der nächsten Zeit doch die Rückgabe der erwähnten Objekte erfolgen  wird; den Invaliden würde jedoch in diesem Fall  unbedingt eine entsprechende Kompensation gegeben werden.

Quelle: Neues 8 Uhr Blatt ÖNB,Bilder: I.Ch. Graupp

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