!!!Noch ist CETA nicht beschlossen! Giftzähne sind nicht gezogen!
!!GLOBAL 2000 ruft Nationalrat auf, Kanada-EU-Handelspakt nicht zuzustimmen – Online-Protest an Parteivorsitzende der Parlamentsparteien

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Wien (OTS) - Wie erwartet beschloss der österreichische Ministerrat heute, CETA dem österreichischen Nationalrat zur Ratifizierung vorzulegen. Der Handelspakt trat am 21. September 2017 nur vorläufig in Kraft, da er in vielen EU-Mitgliedsstaaten (darunter auch Österreich) noch ratifiziert werden muss – jetzt soll er noch rasch vor dem Sommer durch Nationalrat und Bundesrat endgültig beschlossen – oder abgelehnt - werden.

„Während die Erläuterungen zur Ratifizierung ungewöhnlich schnell vorbereitet wurden, bleiben die fundamentale Probleme des Abkommens weiter ungelöst, anders als die einige Regierungsmitglieder behaupten. Die österreichische Bundesregierung geht dabei sogar so weit, ein rechtliches Risiko zu übernehmen, wenn sie die anstehende EuGH-Meinung zur Vereinbarkeit von CETA mit den EU Verträgen nicht abwartet“, warnt Leonore Gewessler, Geschäftsführerin von GLOBAL 2000, „Wir rufen die ÖsterreicherInnen auf, sich an unserem Online-Protest zu beteiligen und sich so an die Parteivorsitzenden der Nationalratsparteien zu wenden. Das Parlament hat es jetzt in der Hand wegen der vielen Fallstricke in CETA die Notbremse zu ziehen.“

!Giftzahn Investitionsgericht: Sonderklagerechte für Konzerne hebeln nationale Gerichte aus

Das geplante Investitionsgerichtssystem ICS soll es internationalen Konzernen ermöglichen, Staaten zu verklagen, ohne sich an ein nationales Gericht zu wenden. Geklagt werden kann bei „ungerechtfertigt hohen“ Maßnahmen, die Staaten beispielsweise für den Schutz der Umwelt oder der Gesundheit umsetzen wollen. Entgeht den Konzernen dadurch ein erwarteter Gewinn, sollen sie sich an dieses internationale Sondergerichtssystem wenden können, deren Zusammensetzung und Verhandlungsmodus noch nicht einmal abschließend geregelt ist.

!„Regulierungszusammenarbeit“ - Einfluss der Industrie auf Gesetze wird noch leichter

Regulierungszusammenarbeit im CETA-Zusammenhang bedeutet, dass die EU und Kanada in Zukunft versuchen wollen, Gesetze, Richtlinien, Verordnungen – also regulatorische Maßnahmen und Eingriffe des Staates - aufeinander abzustimmen, um Handelsbarrieren abzubauen. „Das ist in vielen Bereichen problematisch, da zahlreiche Regelungen sehr unterschiedlich sind: In der EU gibt es etwa strengere Regelungen für Chemikalien oder Gentechnik“, so Gewessler, „Durch CETA könnten Gesetze bereits vor Inkrafttreten durch den Einfluss der Industrie verzögert oder aufgeweicht werden.“

!Gentechnik wird Tür und Tor geöffnet

Der Biotechnologie (und somit auch der Gentechnik) ist im CETA-Vertrag ein eigenes, kurzes, aber aussagekräftiges Kapitel gewidmet, das klar macht: Es soll alles getan werden, damit auch für die Gentechnik keine „unnötigen“ Handelsbarrieren mehr bestehen. Im Rahmen der Zulassung sollen strenge Regulierungen gelockert, handelshemmende Maßnahmen vermieden und generell enger zusammengearbeitet werden. Als besondere Barriere wird etwa die Nulltoleranz für die in der EU nicht zugelassenen GVOs angesehen.

„Wir rufen die ParlamentarierInnen aller Parteien im Nationalrat auf, die Ratifizierung unter diesen Umständen zu verweigern“, so Gewessler, „Es gibt jetzt nur einen richtigen Weg: Das Abkommen stoppen und EU-Handelspolitik auf einen neuen Weg bringen, sodass sie im Dienste der Menschen, der Umwelt und des Klimaschutzes steht.“


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