!!! Feuerwerk

[{Image src='Feuerwerk.jpg' height= '200' class='image_left' alt='Foto: Doris Wolf, 2015' width='232'}] 

Die Erfindung von Feuerwerkskörpern soll vor 1200 Jahren in China erfolgt sein und mit dem Schwarzpulver zusammenhängen. Auch heute ist China der weltweit größte Produzent und Exporteur pyrotechnischer Artikel. Im 14. Jahrhundert brachten arabische Händler das Feuerwerk nach Europa, wo sich die Kunst der Pyrotechniker weiterentwickelte. Einen Höhepunkt erreichte sie bei den höfischen Festen der Barockzeit. Für die größte Inszenierung dieser Art errichtete man 1732 in der Spittelau (Wien 9) eine aufwendige Scheinarchitektur in Form eines Kastells von elf m Höhe,  22 m Breite und 30 m Tiefe, das beabsichtigt spektakulär in Flammen aufging. 250 Raketen wurden abgefeuert, Pauken und Trompetenmusik begleiteten die Aufführung. Leopold Schmidt verweist auf die "für die frühe Neuzeit charakteristische Freude am Schießpulver". Er berichtet von Sonnwendfeuern in der Wiener Innenstadt, bei denen "Raketen und Schwärmer" Verwendung fanden. Im 19. Jahrhundert war der Prater Schauplatz szenischer Feuerwerke. Üblicherweise haben Pyrotechnische Artikel vor allem zu [Silvester|Wissenssammlungen/ABC_zur_Volkskunde_Österreichs/Silvester] Saison und bringen der Branche 80 % ihres Umsatzes. \\ \\

__2022/23__ gilt im Ortsgebiet österreichweit ein Verbot jeglicher Pyrotechnik, die über Wunderkerzen hinausgeht. Das betrifft alles ab der Kategorie F2 Der Strafrahmen reicht bis zu 3.600 Euro. Bürgermeister können Ausnahmen bewilligen.
In Wien wird seit einigen Jahren auf die großen öffentlichen Silvester-Feuerwerke am Rathausplatz oder im Prater verzichtet. Ebenso in den Kärntner Städten Villach, Velden  St. Veit, Feldkirchen und Hermagor. In der Stadt  Salzburg gibt es ein städtisches Feuerwerk über der Festung.  Linz hat seine Silvesterfeier abgesagt. Graz, St. Pölten und Innsbruck veranstalten alternative Lichtshows.\\ \\

Je nach Gefährlichkeit von Feuerwerkskörpern gelten in Österreich unterschiedliche Altersgrenzen für die Verwender. Kleinstfeuerwerk F1: z. B. Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen, Tischfeuerwerk etc.; erlaubt ab 12 Jahren; Kleinfeuerwerk F2: z. B. Schweizer Kracher (Piraten), Knallfrösche, Batteriefeuerwerke, "Ladycracker" etc.; ab 16 Jahren; Mittelfeuerwerk F3: z. B. größere Raketen und Knallkörper/Böller; ab 18 Jahren; ; Großfeuerwerk F4: z. B. Feuerwerksbomben, Fächersonnen, Fontänen, Feuertöpfe etc.; ab 18 Jahren. Für die Kategorien F3 und 4 ist ein pyrotechnischer Lehrgang erforderlich. \\ \\

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__Quellen__\\
"Oe 24", 2.1.2023 \\
Mein Bezik.at, 28.12.2022|\\
Der Standard 31.12.2022 \\ \\

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__Siehe auch:__ \\
--> [Heimatlexikon|Heimatlexikon/Lustfeuerwerker]




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