!!!Geschlossene Zeit

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Geschlossene (Tempus clausum), gebundene oder __verbotene Zeit__ nannte das katholische Kirchengesetz Zeiten, in denen keine feierlichen [Hochzeiten|Wissenssammlungen/ABC_zur_Volkskunde_Österreichs/Hochzeit] und öffentlichen Vergnügungen stattfinden durften. Es waren dies der [Advent|Wissenssammlungen/ABC_zur_Volkskunde_Österreichs/Advent] und die vorösterliche Bußzeit. So hieß es etwa: "Kathrein stellt den Tanz ein", der Tag der hl. [Katharina|Wissenssammlungen/ABC_zur_Volkskunde_Österreichs/Katharina,_hl.] am 25. November bzw. Martini (11. November) galt als letztes großes Fest vor dem Advent, der bis 1917 als [Fastenzeit|Wissenssammlungen/ABC_zur_Volkskunde_Österreichs/Fasttage]  zu halten war. \\ \\
 

Im 1929 gedruckten, 1894 von den österreichischen Bischöfen approbierten "Großen Katechismus der katholischen Religion" hieß es über das damalige __Kirchengebot__: '' "Im fünften Kirchengebote wird verboten, in der geschlossenen Zeit, das ist vom ersten Adventsonntage bis einschließlich zum Feste der Erscheinung des Herrn und vom Aschermittwoch bis einschließlich zum ersten Sonntage nach Ostern, feierliche Hochzeit zu halten … weil sie gewöhnlich mit Lustbarkeiten verbunden sind, welche der Heiligkeit und dem Ernste dieser Zeit widersprechen." ''Eine Fußnote vermerkt, dass in fast allen Diözesen während dieser Zeit auch einfache Trauungen verboten waren.\\ \\
 
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__Quellen:__ \\
Beitl: Wörterbuch der deutschen Volkskunde. Stuttgart 1974. S. 279\\
Großer Katechismus der katholischen Religion. Wien 1929. S. 125\\ \\

__Bild:__ \\
In der Geschlossenen Zeit waren Hochzeiten verboten. Aus: Kronprinzenwerk VII, Wien 1890 \\ \\

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__Siehe auch:__ \\
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