!!!Gesinde
 
[{Image src='Gesinde.jpg' alt='Gesinde' width='250' class='image_left' height='151'}]

Als Gesinde (ahd. gisindi - Gefolgschaft) bezeichnete man Personen, die häusliche oder landwirtschaftliche Arbeiten verrichten. Innerhalb der __Knechte und Mägde __herrschte eine bestimmte Rangordnung und Spezialisierung. \\ \\
 
Die west- und mitteleuropäischen Gesellschaften waren bis zum Ende des 19. Jahrhunderts von der bäuerlichen Lebensweise dominiert. Noch um 1850 waren in Österreich mehr als 70% aller Beschäftigten in der __Landwirtschaft__ tätig. Da Familienleben und Arbeitswelt untrennbar verknüpft waren, kam der Aufnahme von Gesinde in den Haushalt einer Aufnahme in die Familie gleich. Für die meisten Knechte und Mägde war das Gesindedasein eine Lebensphase zwischen dem 15. und 30. Lebensjahr. Doch schon Zehnjährige kamen, meist durch Vermittlung von Verwandten, als Arbeitskräfte auf fremde Höfe.  \\ \\

Der [Bauer|Wissenssammlungen/ABC_zur_Volkskunde_Österreichs/Bauer] war verpflichtet, alle Haushaltsangehörigen mit Nahrung und Kleidung zu versorgen. Bei jungen Knechten und Mägden übernahm er auch die erzieherische Verantwortung. Das Gesinde war schlecht bezahlt und extrem abhängig. Dienstboten durften nicht mit dem Bauern am Tisch essen, Knechte mussten im Stall, Mägde gemeinsam in einer Kammer nächtigen. Sie konnten nicht unerlaubt die Stelle wechseln und mussten in diesem Falle vom neuen Dienstgeber zurückgeschickt werden. Ausgehverbot in der kargen [Freizeit|Wissenssammlungen/ABC_zur_Volkskunde_Österreichs/Freizeit] schränkte die persönliche Freiheit weiter ein. Die übliche Dienstzeit betrug ein Jahr, dann wanderte man zum nächsten Hof. Einstellungs- und Auszahlungstermin war [Mariä Lichtmess|Wissenssammlungen/ABC_zur_Volkskunde_Österreichs/Darstellung_des_Herrn] (2. Februar). So lange Dienstboten keine eigene Familie ernähren konnten, erhielten sie weder grundherrschaftliche noch kirchliche Heiratserlaubnis, viele uneheliche Kinder waren die Folge. Manche Knechte und Mägde blieben ein Leben lang auf einem Hof. Wenn der Bauer für alte Dienstboten nicht weiter aufkommen wollte oder konnte, endeten sie als Bettler oder im Armenhaus. Das __Landarbeitergesetz__ mit einer gesetzlicher Regelung des Arbeitsverhältnisses und der Pension wurde erst 1928 beschlossen.\\ \\
 
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__Quelle:__ \\
Beitl: Wörterbuch der deutschen Volkskunde. Stuttgart 1974. S. 276 f.\\ \\

__Bild:__ \\
Heimkehr der Erntearbeiter, Postkarte nach Leopold Robert (1794-1835). Gemeinfrei
 
[{Metadata Suchbegriff='Beruf Landwirtschaft Gesinde' Kontrolle='Nein' }]