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!!30 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

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Gedankliche Ansätze zu einem Recht des einzelnen gegenüber dem Staat gehen auf die Philosophen der Antike zurück und wurden im christlichen Denken und in der Aufklärung weiterentwickelt. Ihren ersten konkreten und rechtsverbindlichen Niederschlag fanden sie in Dokumenten des 18. Jahrhunderts, wie zum Beispiel in der "Virginia Bill of Rights" (1776), die Gleichheit und Freiheit des Menschen betont. Die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg brachte vor allem eine Weiterentwicklung auf internationaler Ebene. Der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen schuf im Jahre 1946 die "Menschenrechtskommission". Sie trat 1947 erstmals zusammen und begründete die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte". Sie wurde am 10. Dezember 1948 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und verkündet. Sie besteht aus 30 Artikeln, die sich auf Grund- und Freiheitsrechte des einzelnen beziehen. Die maßgeblichen Folgedokumente der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" sind der "Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte" und der "Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" aus dem Jahr 1966. Seit 1958 besteht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Um die Verwirklichung der Menschenrechte hat sich vor allem die 1961 gegründete Organisation "Amnesty International" weltweit verdient gemacht.
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