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[{Image class='image_left' width='400' src='RedakII_801024a_1.jpg' caption='© Österreichische Post' height='311'}] 

!!25 Jahre Österreichisches Bundesheer

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Das Bundesheer wurde als bewaffnete Macht der Republik Österreich aufgrund der wiedererlangten Freiheit, und damit auch der Wehrhoheit, mit dem Wehrgesetz vom 7. September 1955 aufgestellt. Es war vorerst mit dem Schutz der Grenzen beauftragt. In bewußter Änderung dieser Aufgabenstellung erhielt das Bundesheer am 10. Juni 1975 den Auftrag zur militärischen Landesverteidigung, der in der Bundesverfassung festgeschrieben wurde. Am gleichen Tag wurde vom Nationalrat einstimmig die Entschließung zur umfassenden Landesverteidigung (Verteidigungsdoktrin) eingebracht, die den Auftrag des Bundesheers näher bestimmte. Das Bundesheer hat nach dieser Verteidigungsdoktrin verschiedene definierte Aufgaben im Frieden, im Krisenfall, im Neutralitätsfall und im Verteidigungsfall. Das Bundesheer steht seit dem Wehrgesetz vom 7. September 1955 auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht, die am 10. Juni 1975 in den Artikel 9a der Bundesverfassung aufgenommen wurde. Im Rahmen der friedenserhaltenden Maßnahmen der Vereinten Nationen hat sich das österreichische Bundesheer mit Kontigenten bei den UN-Streitmächten um den Weltfrieden besonders verdient gemacht.
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