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[{Image class='image_left' width='300' src='RedakII_870424a_1.jpg' caption='© Österreichische Post' height='230'}] 

!!700 Jahre Salzburger Stadtrecht

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Der Salzburger Erzbischof Rudolf von Hohenegg schlichtete am 20. April 1287 einen Streit, der zwischen armen und reichen Bürgern der Stadt Salzburg ausgebrochen war. Die Urkunde, die aus diesem Grund ausgestellt wurde, bezeichnet man als den "Sühnebrief", da der Erzbischof einen dauerhaften Frieden (Sühne) für die Stadt festsetzte, dessen Verletzung mit besonders harten Strafen bedroht war. Im zweiten Teil des "Sühnebriefes" erließ der Erzbischof als Stadtherr von Salzburg ein in zehn Artikel gegliedertes Stadtrecht. Dieses älteste schriftlich überlieferte Stadtrecht sollte nicht nur in der Haupt- und Residenzstadt Salzburg, sondern auch in allen anderen Städten des geistlichen Fürstentums Salzburg Geltung besitzen. Es blieb bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts aufrecht. Dann wurde es durch ein umfangreiches neues Recht ersetzt, das in 130 Artikeln zahlreiche Bestimmungen aus dem Wiener Stadtrecht von 1221 übernommen hat. Daran ist zu erkennen, daß sich die geistliche Metropole von Bayern allmählich nach Österreich zu öffnen begann und der Einfluß der Habsburger im Fürstentum Salzburg zunahm.
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