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Erinnerungsstein Sudentendeutsche#

Gedenkstein für die Sudetendeutschen
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Nach der Abtrennung des Sudetenlandes und vor allem den Erfahrungen der deutschen Besatzungsherrschaft im Reichsprotektorat Böhmen und Mähren entschloss sich die tschechoslowakische Exilregierung in London unter Edvard Beneš noch während des Krieges, die deutsche Bevölkerung nach Kriegsende aus der Tschechoslowakei auszusiedeln.

Am 12. Mai 1945 verkündete der aus dem Exil zurückgekehrte tschechoslowakische Präsident Edvard Beneš in Brünn: „Das deutsche Volk hat in diesem Krieg aufgehört, menschlich zu sein, menschlich erträglich zu sein, und erscheint uns nur noch als ein einziges großes menschliches Ungeheuer … Wir haben gesagt, dass wir das deutsche Problem in der Republik völlig liquidieren … müssen.“

Unmittelbar nach der Beendigung der deutschen Besatzung durch sowjetische und amerikanische Truppen begannen irreguläre tschechische Einheiten – die aber staatlicherseits geduldet und ermuntert wurden – mit der Vertreibung deutscher Einwohner über die Grenze nach Deutschland. Dabei wurden an der sudetendeutschen Bevölkerung zahlreiche Verbrechen verübt. Die Angaben der Todesopfer durch Hinrichtung, willkürliche Tötungen, Krankheiten und Hunger schwanken stark zwischen 15.000 und 270.000. Mitunter wurden dabei Deutsche durch das Eingreifen von Offizieren der Roten Armee gerettet.

Im Übrigen wurden die Vertreibungen von den Alliierten jedoch geduldet und im Potsdamer Abkommen dann auch bestätigt. Die im Münchener Abkommen an Deutschland übertragenen Territorien wurden hier im Rückgriff auf den Vertrag von St. Germain wieder der Tschechoslowakei zurückgegeben.

In den Nachkriegsmonaten erließ der wieder amtierende tschechoslowakische Präsident Edvard Beneš die nach ihm benannten Dekrete, die die Vertreibung und Enteignung der Sudetendeutschen regelten und die Ausschreitungen tschechischer Bürger an Deutschen amnestierten. Diese Beneš-Dekrete wurden im Nachhinein vom tschechoslowakischen Parlament gebilligt und haben bis in die Gegenwart Rechtsgültigkeit, werden jedoch nach tschechischer Interpretation „nicht mehr angewendet“ und sind für Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus seit März 2002 vollständig aufgehoben.

Aufgrund des spontanen Charakters und des häufig mit gewalttätigen Ausschreitungen verbundenen Ablaufs werden die Ereignisse bis Dezember 1945 als „wilde Vertreibung“ bezeichnet, die jedoch auch in dieser Phase stets nach dem gleichen Muster ablief und daher einer gewissen Systematik nicht entbehrte. Danach übernahmen mehr und mehr offizielle staatliche tschechoslowakische Organe die Zwangsaussiedlung, die im wesentlichen Ende 1946 abgeschlossen war.

Nach verschiedenen Angaben wurden zwischen 2,5 und 3 Millionen Deutsche aus der Tschechoslowakei vertrieben, ein Vorgang, der die Kriterien einer ethnischen Säuberung erfüllt. (Quelle: Wikipedia)


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