!!!Bauen in Gefahrenzonen - dem Klima zum Trotz?

von [Franz Greif|Infos_zum_AF/Editorial_Board/Greif,_Dr._Franz_(Agrarpolitik)]\\
Erschienen in der Festschrift "Die Agrokultu(h)r tickt. 20 Jahre Ökosoziales Forum Niederalteich". ÖkosozialeZeitansagen, hg. vom ÖSF Niederalteich 2014.


!!Die Erde untertan machen - mitsamt ihren Naturgefahren?

Klimate und [Klimawandel|Thema/Klimawandel] sind Hintergrund und Begleiter der formbildenden
Prozesse auf der Erdoberfläche. Vom Standpunkt der Geomorphologie aus
gesehen ist die Zeitspanne, die als "Zeitalter des Menschen" bezeichnet
wird, eine Periode überaus starker Wandlungen im Klimageschehen, die die
menschlichen Gruppen - wo auch immer sie auf unserer Welt lebten -
periodisch wiederkehrend zu einschneidenden Wechseln ihrer Lebensräume
gezwungen haben. Archäologische und historische Forschungen weisen
vielen Bewegungen von Völkerschaften vornehmlich klimatische
Veränderungen als Ursachen zu, die die Suche nach neuem Lebensraum für
ihr Überleben unabdingbar werden ließen.

Von der Sesshaftwerdung der Ackerbauern an entwickelte sich auch ein
entscheidender Gestaltungsbeitrag des Menschen zu seinem Lebensraum. Er
wählt ja nicht nur den Ort, wo er lebt, sondern auch wie er dort lebt,
und er schafft mit seinem [Haus|Thema/Haus], seiner Wohnung einen Besitz, einen Wert,
den er auch erhalten und behalten will. In diesem quasi elementaren Sinn
erfüllen Menschen rund um den Erdball ihre sogenannte "toposoziale
Funktion", und sie suchen dabei nach den "besten Standorten" für ihre
Vorhaben (d.i.: [Wirtschaft|Thema/Wirtschaft] treiben, Reichtum bilden, [Kultur|Thema/Kultur] schaffen …),
und die Menschen binden sich an ihren Lebensraum.

Doch der Lebensraum ist rund um die Welt "bedroht", zwar keineswegs
überall gleich, aber potenziell und permanent. Welche
sozialpsychologischen Aspekte dabei durch die vielen Bedrohungen des
Lebensraumes im Laufe der Geschichte entstanden, ist sicher ein äußerst
interessantes Thema, doch um Zauber, Mythen, Fatalismen, religiöse
Hintergründe usw. geht es hier nicht. Vielmehr ist das Faktum der
Bedrohung nach heutigem Wissensstand zu beurteilen, und es erscheint
auch eine Extrapolation der Bedrohungsszenarien in die Zukunft sinnvoll
und möglich, etwa durch Erforschung von Ursachen einer möglichen Zunahme
der  Naturgefahren durch den Klimawandel, wie sie seit Jahren - und
nicht nur medial, sondern auch seitens der [Wissenschaft|Thema/Wissenschaft] - kolportiert
werden.

Auf eine Koinzidenz von "Sachverhalten" sei aber ebenfalls hingewiesen:
nämlich auf das Zusammentreffen von "zunehmender Gefährdung" mit einer
ständig steigenden Bevölkerungsdichte auf der Welt und insbesondere in
den für die Besiedlung günstigen Regionen. Dabei ist ersteres des
Öfteren nachweislich apodiktisch behauptet, während letzteres
statistisch voll erfasst ist. Vor diesem Hintergrund sollten die
klimatischen Erscheinungen und Variationen unbedingt gesehen werden, so
wie sie gegenwärtig beschrieben und umfangreich diskutiert werden, wenn
davon ein nutzbringendes Ergebnis erwartet wird. Doch eines ist freilich
nicht zu übersehen, nämlich die unbekümmerte Gelassenheit, mit der
Menschen rund um den Globus ihre Lebensräume in Besitz nehmen und
bewohnen.

Dies war aber vor allem in der Geschichte der Ostalpen nicht immer so.
Wohnplätze, Siedlungsstandorte wurden im besten Wissen besonders nach
Aspekten der Sicherheit ausgewählt, denn es gab die längste Zeit keine
irdische Instanz, die für eine Schutzvorsorge infrage gekommen wäre. Das
ist erst eine Errungenschaft der allerjüngsten Geschichte.

Überflutungen, Vermurungen und Lawinenabgänge sind also Naturgefahren,
welche die im Alpenraum und seiner Umgebung lebenden Menschen seit jeher
und immer wieder bewegen.  Wiederkehrende Katastrophenereignisse führen
heutzutage fast regelmäßig auch zu kontroversiellen Diskussionen und
häufig auch zu Schuldzuweisungen, seien sie nun gerechtfertigt oder
nicht, was hier jedoch dahingestellt bleiben muss. Das dabei zumeist
aufgebracht kritisierte Katastrophenmanagement betrifft freilich nur die
unmittelbar sichtbar werdenden Maßnahmen in aktuellen
Gefahrensituationen, auf die vielfach ungeliebten Vorsorgemaßnahmen wird
dabei oft vergessen, die Öffentlichkeit sieht sie ja viel weniger. Und
schließlich gibt es noch den mehr oder weniger mitentscheidenden Beitrag
der "Bautätigkeit" - im Zusammenwirken mit Kommunalpolitik und
baurechtlichen Entscheidungsträgern - ein vielschichtiger Komplex, in
dem sich die individuellen Wünsche von Bauherrn aller Art
(Produktionsbetriebe, Handelsketten, Häuslbauer) mit
Entwicklungsabsichten und Vorteilshoffnungen von Gemeinden treffen.
Amtliche Entscheidungen und individuelle Verhaltensweisen aus diesem
Komplex stehen zwar sehr oft im gesellschaftlichen Konsens, lassen aber
die eo ipso "subsidiär" geforderte Verantwortung dafür, dass die
getroffenen Entscheidungen oder Verwirklichungsabsichten auch in einem
vor Naturgefahren möglichst weit gesicherten Lebensraum stehen, oft
vermissen.

!!Wieviel Lebensraum brauchen wir?

Nun ist unter den Sozialfunktionen nach Max Weber die "toposoziale
Funktion" die erste, unsere "Verortung im Lebensraum", unsere Wahl des
Wohnorts, an dem die bestmögliche Verwirklichung unserer Ansprüche an
die Gestaltung unseres "Lebensmittelpunkts" gelingen soll, eines Hauses,
einer Wohnung, mitsamt dem dazugehörigen Ambiente. Und siehe da: Die
Bevölkerung Österreichs etwa hat seit 1951 immerhin um 1,5 Millionen
Menschen oder 22% zugenommen, die Siedlungsflächen aber sind auf ein
Vielfaches der seinerzeitigen Areale angewachsen.

Zwar ist es eine Tatsache, dass die Wohnungsknappheit nach dem Krieg
bewältigt werden musste, doch bei gleichzeitig sinkenden Kinderzahlen ist
die verfügbare Wohnfläche je Einwohner in diesem Zeitraum von 20 auf 40
m² angewachsen. Hier zeigt sich nicht ein "Wohnungsbedarf", sondern eine
Luxusentwicklung, die unser Wohlstandsniveau recht gut charakterisiert.
Hinzu kommt, dass der "soziale Trend" in unserer Gesellschaft hin zur
Kleinfamilie und zu Singlehaushalten geht. In Summe wohnen immer weniger
Personen in einem Haushalt, dadurch steigt die Zahl der Haushalte und
damit auch die der benötigten Wohnungen. Auch Freizeitobjekte und
Zweitwohnsitze nehmen zu, ihre Anzahl dürfte sich bei uns wohl um eine
Million bewegen.

Solche Trends führten dazu, dass in Österreich die Siedlungsfläche
insgesamt (also bebaute Flächen und Verkehrsflächen) von 200 m² (1950)
auf mehr als 500 m² pro Kopf (2007) angestiegen ist. Problematisch an
dieser Entwicklung sind die derzeit (österreichweit) 70.000 Bauobjekte
in roten und 160.000 in gelben Zonen[1]. Hinzu kommen 200.000 weitere
Gebäude in sogenannten Überflutungszonen. Doch sind diese "nicht von
Lawinen und Murenabgängen, sondern von langsam steigendem Hochwasser
durch Fließgewässer [2] betroffen". Hinzu kommt weiters, dass die
Vollmotorisierung (in Österreich kommen auf einen Pkw zwei Personen)
viel weitere Berufs- und Privatwege als früher ermöglicht. Wohnen im
Grünen und Arbeiten in der Stadt werden dadurch begünstigt, die
Tagespendlerentfernung von und nach Wien erreicht bereits die
100-km-Distanz. Gemeinden an der Staatsgrenze nördlich und östlich der
Bundeshauptstadt reüssieren schon längst mit Wohnbauprogrammen für
Wienpendler, darunter speziell auch für Singles mit Kindern, die sich in
der Großstadt kein erschwingliches Zuhause schaffen können. Gleichzeitig
verdrängt das Privatauto in zunehmendem Maße flächen- und
energiesparende öffentliche Verkehrsmittel.

In gebirgigen (alpinen) Regionen ist der Grad der Verbauung naturgemäß
noch viel höher, weil ja das verfügbare Land wesentlich kleiner, der
Verbauungsdruck im Zusammenhang mit dem [Tourismus|Thema/Tourismus] jedoch noch bedeutend
größer ist. So folgte auf den Rückgang der bergbäuerlichen Wirtschaft
bald ein vom Fremdenverkehr mit ausgelöster Bauboom und mit ihm wiederum
eine ökologisch bedenkliche Flächeninanspruchnahme für Bauzwecke
verschiedenster Art.

!!Eine konsistente Klassifikation von Gefahrenzonen

In Österreich sind aufgrund der Landformung und aufgrund der Ausprägung
und Variabilität der Niederschlagsereignisse in allen Gebieten
natürliche Gefahren gegeben. Sie bestehen aus Abflussereignissen (in
Verbindung mit dem jeweiligen regionalen Abflussregime), aus der
Mobilisierbarkeit von lockeren Boden- und Gesteinsschichten
(Hangrutschungen, Muren, Felsstürze), aus der Beweglichkeit von
Schneemassen (in Abhängigkeit von Hangneigung, Exposition, Mächtigkeit
und Aufbau der Schneedecke). Hinzuzufügen wären noch Orkane, Hagelschlag,
Blitzschlag und Erdbeben, die theoretisch zwar überall auftreten können,
doch ihrerseits ebenfalls regionale oder zonale Häufigkeiten zeigen.

Die ersten Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung wurden in
Österreich bereits im 19. Jahrhundert eingerichtet, und zwar im Gefolge
von mehrjährigen Extremsituationen im Witterungsablauf der 1870er und
1880er Jahre. Es entstanden z.B. die Zentralen der Wildbach- und
Lawinenverbauung (WLV) für die Alpenländer in Villach und für die
außeralpinen Gebiete in Teschen. Man erkannte, dass es für die
Entwicklung von Wirtschaft und Besiedlung unerlässlich sein würde, in
Hinkunft jene Gegebenheiten zu beachten, die eine Gefährdung durch
Naturereignisse mit sich bringen. Für eine zweckdienliche Abschätzung
dienen nun die seit Jahrzehnten vorliegenden Gefahrenzonenpläne (GZP) [3].
Sie sind "flächenhafte Gutachten" über die Gefährdung durch
Hochwasserereignisse (Zuständigkeit der Bundeswasserbauverwaltung - BWV)
sowie Wildbäche, Lawinen und Erosion (in der Kompetenz der WLV) und
bilden die Basis für die Planung von Schutzmaßnahmen und für die
Abschätzung ihrer Dringlichkeit. Die GZP unterstützen Baubehörden, die
örtliche und überörtliche Raumplanung und sie dienen dem
Sicherheitswesen.

Historisch gesehen begann die Entwicklung der Gefahrenzonenplanung für
beide Dienststellen mit dem "Gesetz betreffend der Vorkehrungen zur
unschädlichen Ableitung von Gebirgswässern" RGBl 1884/117 (kurz:
Wildbachverbauungsgesetz 1884). Die rechtlichen Rahmenbedingungen für
die heute gültigen ] entstanden nach den Hochwässern der Jahre 1965/66
in Kärnten und Osttirol. Sie zeigten, welche Schäden Naturkatastrophen
dem Lebensraum und der Wirtschaft zufügen können und was in der Folge
verhindert werden sollte. Die rechtliche Grundlage der GZP findet sich
im Forstgesetz von 1975 und in der nachfolgenden ministeriellen
Verordnung. In diesen Plänen wird folgendes dargestellt:

* Rote Gefahrenzone: Hier ist die Gefährdung durch Wildbäche und Lawinen so groß, dass eine ständige Besiedlung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.

* Gelbe Gefahrenzone: Hier ist die ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke beeinträchtigt. Eine Bebauung ist hier nur eingeschränkt und unter Einhaltung von Auflagen möglich.

* Blaue Vorbehaltsbereiche: Sie sind für technische oder biologische Schutzmaßnahmen freizuhalten oder bedürfen einer besonderen Art der Bewirtschaftung.

* Braune Hinweisbereiche: Hier wird auf andere als durch Wildbäche und Lawinen hervorgerufene Naturgefahren hingewiesen.

* Violette Hinweisbereiche: Sie kennzeichnen jene Flächen, deren gegenwärtiger Zustand erhalten werden muss, weil sie bereits einen natürlichen Schutz bieten.

Der Gefahrenzonenplan liegt nach Erstellung durch die WLV über vier
Wochen öffentlich im jeweiligen Gemeindeamt auf. Betroffene Bürger
können dazu schriftlich Stellung nehmen, was von einer Kommission
berücksichtigt und allenfalls in den Entwurf eingearbeitet wird. Die
Genehmigung erfolgt durch den zuständigen Bundesminister. Der
Gefahrenzonenplan liegt sodann bei der Landesregierung, bei der
Bezirksverwaltungsbehörde, in der Gemeinde und in der Gebietsbauleitung
der WLV auf. Er wird angepasst, wenn sich die Verhältnisse in einem
Einzugsgebiet ändern, Katastrophenereignisse neue Erkenntnisse liefern
oder Änderungen durch Schutzmaßnahmen erfolgt sind.

Gefahrenzonenpläne der Wildbach- und Lawinenverbauung ermitteln
Gefahrenzonen unter Beachtung eines 150-jährlichen
Katastrophenereignisses bzw. häufigerer Ereignisse. Dazu werden alle
naturräumlichen [Daten|Thema/Daten] erhoben und bewertet, Chroniken und Aufzeichnungen
über Katastrophen ausgewertet und Erkenntnisse der Geologie,
Geomorphologie, Bodenmechanik u.a.m. berücksichtigt. Alle Einzugsgebiete
werden "begangen", um vor Ort ein genaues Bild über Geländeverhältnisse
und Gefahrenherde zu erhalten. Weiters werden Betroffene und Ortskundige
über beobachtete und überlieferte Ereignisse befragt, und auch Spuren in
der Natur, sogenannte "stumme Zeugen", geben Auskunft über den Ablauf
und das Ausmaß früherer Ereignisse. Die Abgrenzung der Gefahrenzonen
selbst erfolgt anhand vorgegebener Kriterien wie der Höhe möglicher
Murenablagerungen, der Tiefe des Abtrags, der Dynamik des abfließenden
Wassers, der Druckbelastung durch Lawinen. Die Kriterien werden laufend
geprüft und bei Bedarf angepasst. So bezieht sich der
Gefahrenzonenplan nicht nur auf ein Einzelereignis, sondern stellt die
Summe aller möglichen Ereignisse und so die Summe aller möglichen
Gefährdungen von Siedlungsraum und Verkehrsflächen dar.

Gefahrenzonenpläne der Bundeswasserbauverwaltung stellen analog dazu die
Art und das Ausmaß von Gefahren durch Hochwasserereignisse mit der
Eintrittswahrscheinlichkeit einer 30-jährlichen (HQ30) und
100-jährlichen (HQ100) Überflutung dar. Darüber hinaus wird auch das
verbleibende Risiko bei Überschreiten des Bemessungsereignisses
untersucht und beurteilt. Ergebnis der Planung ist die Abgrenzung von
unterschiedlichen Gefährdungszonen (HQ30, Rote Zone, Gelbe Zone,
Restrisikogebiet) und von Zonen, die für den Hochwasserabfluss oder für
Hochwasserschutzmaßnahmen eine besondere Bedeutung haben (Rot-Gelbe
Zone, Blaue Zone). Demnach sind diese Gefahrenzonenpläne eine
wesentliche fachliche Grundlage für

* die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen am Gewässer,

* die Planung des privaten und betrieblichen Objektschutzes,

* die Ausarbeitung von Alarm- und Maßnahmenplänen für den Katastrophenfall und

* die Begutachtung von Umwidmungen und Bauvorhaben.

!!Warum werden Gefahrenzonen besiedelt?

Die historische Siedlungsentwicklung hat das Gebirge, und insbesondere
das Hochgebirge, lange Zeit von der Besiedlung ausgenommen. Eine
Ausnahme bildeten Verkehrswege, Fund- bzw. Abbaustellen von Erzen oder
strategisch wichtige Orte. Doch der Bevölkerungsdruck und das
gleichzeitige Klimaoptimum im Hochmittelalter begünstigten die Landnahme
in Berggebieten; die Hochgebirge in Mitteleuropa waren eisfrei, heute
(noch) von Gletschern erfüllte Hochtäler waren Grünland ("Pasterze"
weist auf Weideland hin). Es kam zur Entwicklung etwa der Schwaighöfe in
Tirol, worauf später wieder die Absiedlung folgte, da die sogenannte
"Kleine Eiszeit" im 16. bis 18. Jahrhundert (glazialmorphologisch das
"Fernau-Stadium") wiederum zu einem Vorstoß der Gletscher führte. Und
die darauf folgende Vergrößerung von Siedlungen im Tal fand auch nicht
überall hochwasser- und murensichere Standorte vor.

Offiziell sind heute "die allermeisten Objekte in den Gefahrenzonen
historische Bestände"[4], ja in vielen der in den letzten Jahren von
Katastrophen betroffenen Gebieten seien praktisch alle in roten Zonen
liegenden Häuser gebaut worden, noch bevor diese Bereiche als gefährdet
eingestuft wurden. Zwar gibt es das Bundesgesetz über die Erstellung von
Gefahrenzonen-plänen für alle Gemeinden seit 1975, doch die
Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz agierten besonders in den
letzten 40 Jahren nicht immer vorausschauend und gaben öfter dem
Baudruck nach; freilich sind auch die erstellten Gutachten in fast allen
Bundesländern erst ein bis zwei Jahrzehnte später rechtlich bindend
geworden.

So geht also eine gehörige Portion der Siedlungsgefährdung auf den
Beitrag der jüngeren Bautätigkeit in geomorphologisch unsicheren
Landschaftsbereichen zurück, auf Nützlichkeitserwägungen, die auf Seiten
der Bauherren auf niedrigere Kosten für Bauland zielten, auf Seiten der
Kommunen auf ein Mehr an Gemeindebevölkerung oder auch
Betriebsansiedlungen; denn gemeinschaftliche Bundesabgaben oder
Einnahmen aus der Kommunalabgabe sind für alle Gemeindefinanzen
essentiell.

!!Erhöhung der Sicherheit durch gezielte Raumordnungspolitik

Was wird wohl die Zukunft bringen? "Klimaschutzziele" gehen davon aus,
dass das natürliche Gefahrenpotential durch den Klimawandel zunehmen wird
und es zu vermehrtem Auftreten von Katastrophenereignissen kommen
dürfte. Und in der Tat ist die Vorstellung geradezu entsetzlich, dass
sich Ereignisse, wie etwa im Sommer 2012 in St. Lorenzen im
Paltenbachtal (Steiermark) häufen könnten, weil meteorologische
Veränderungen zu einer (längerfristigen?) Änderung des
Niederschlagsregimes führen können. Doch darauf deutet einstweilen nur
die Zahl der medial kolportierten Katastrophenfälle hin, nicht aber die
Ergebnisse der klimahistorischen Forschung; so etwa von Reinhard Böhm [5],
der nicht nur keine Häufung von Extremereignissen im
Niederschlagsgeschehen im Zuge jüngster Temperaturänderungen findet,
sondern das Gegenteil feststellt und auch gesichert nachweist.

Doch was soll und muss unsere Raumordnungspolitik leisten? Hier ist
zunächst einmal festzustellen, "dass das österreichische
Wasserrechtsgesetz vom Grundsatz ausgeht, dass niemandem ein Hochwasser-
oder Erosionsschutz an sich zusteht. Man hat sich primär daher selbst
vor Hochwasser- und Erosionsgefahr zu schützen und wird nur dann eine
Hilfe der öffentlichen Hand erfahren können, wenn eben auch öffentliche
Interessen vorliegen. Wenn aber das Unheil etwa durch eigenes
Verschulden ausgelöst, gefördert oder vergrößert wurde, wird eine solche
Hilfe wohl kaum zu erlangen sein. Jeder einzelne wird daher aus
egoistischen wie aus volkswirtschaftlichen Überlegungen sein Handeln
unaufgefordert so einzurichten haben, dass weder er selbst noch andere
gefährdet oder geschädigt werden können"[6].

Geomorphologische Prozesse, die Auswirkungen der "exogenen Kräfte", sind
aber nicht aufzuhalten. Es ist auch nicht zu verhindern, dass durch
regionale oder auch globale Änderungen bei Witterungsabläufen diese
Prozesse verändert oder gar verstärkt werden. Klimaveränderungen sind
selbstverständlich eine Tatsache, doch sind weniger diese, als vielmehr
die Schäden aufgrund des zeitweise zerstörenden Wirkens der Natur durch
so manches Tun und Lassen der Menschen mitbeeinflusst.

Das Thema der Gefahrenprävention im Naturraum ist allerdings sowohl
räumlich als auch zeitlich äußerst komplex, weshalb hier die Erörterung
von drei Aspekten, welche auf eine Erhöhung der Sicherheit vor
Naturgefahren abzielen, genügen muss. Es sind dies die räumliche
Einschränkung der Baulandwidmung, die Ausweisung von (absoluten)
Bauverbotszonen und der sukzessive Rückbau von Siedlungen in
Gefahrenzonen.

!!a) Weniger Bauland auf besser gesicherten Flächen

Die vielen Auseinandersetzungen und Diskussionen drehen sich in erster
Linie um sachpolitische Entscheidungen im Bereich der Kommunalpolitik.
Sie führen ja zu jenen Flächennutzungen, die Erfordernissen des Schutzes
vor Naturgefahren nicht gerecht werden. Beispiele hiefür gibt es
geradezu haufenweise, und nicht erst seit den jüngsten
Katastrophenfällen. Vor allem einer, Herbert Aulitzky, 1972 bis 1989
Ordinarius für Wildbach- und Lawinenverbauung an der Hochschule für
Bodenkultur, ist nicht müde geworden, immer wieder auf
Sicherheitsprobleme v.a. in alpinen Siedlungs- und Wirtschaftsbereichen
aufmerksam zu machen. Prinzipiell geht es doch bei der Flächenwidmung um
die Anerkennung der gegebenen Gefahrenpotentiale, die den
Gemeindebürgern generell durch gute Information, durch Aufklärung bei
Bauvorhaben und die Offenlegung von Ergebnissen sorgfältiger Prüfung
aller umweltrelevanten Maßnahmen nahegelegt werden muss.

Seit Jahrzehnten (!) wird in Österreich (auch in anderen Ländern) das
Faktum des Flächenverbrauchs für Bauzwecke, die Problematik der damit
verbundenen "Versiegelung" von Flächen und an Verlusten natürlicher
Ressourcen diskutiert. Es waren 1980 von etwa 22.000 km² besiedelbarer
Fläche, d.i. generell agrarisches Kulturland ohne alpines Grün, bereits
3.950 km² oder gut 17% "Siedlungsbereiche". Bei einem Anstieg der Zahl
der Gebäude bis 2010 von 1,6 auf 2,1 Millionen (laut Häuser- und
Wohnungszählung in ganz Österreich) wurden damit die Siedlungsbereiche
in etwa einer Generation um ein Viertel auf über 21% der "besiedelbaren
Fläche ausgedehnt. Eine Zahl von rund 400.000 Objekten wurde im Zuge der
frühsommerlichen Ereignisse 2013 in Österreich als in potentiellen
Überflutungszonen stehend erkannt. Berücksichtigt man z.B. die Hanglage
von Siedlungsflächen, dann stehen weitere 140.000 oder mehr Häuser in
Geländebereichen mit mehr als 20% Hangneigung, davon eine große Zahl mit
Sicherheit auf Lockermaterial. Weist eine derart intensive Bautätigkeit in Gefahrenbereichen, die über ein
Viertel des Häuserbestandes umfasst, nicht eigentlich auf Fehler der
Raumplanung hin?

!!b) Bauverbotszonen in Überflutungsbereichen

Überflutungsbereiche an großen Fließgewässern sind häufig durch
Kraftwerksbauten mit Rückhaltefunktion "entschärft", doch sind die
Folgen dennoch eintretender Hochwässer nicht geringer. Es kommt dazu,
dass Flüsse in Ebenen (Akkumulationszonen) durch die Ablagerung von
Geschiebe ihr eigenes Bett höherlegen und quasi auf einem Damm fließen.
Daher sollten Überlegungen in Richtung Absiedlung auch aus Gefahrenzonen
bzw. der Rückbau von Erschließungen nicht tabu sein. Ganz wichtig wären
aber in diesem Zusammenhang  Veränderungen im Bereich der zugelassenen
Bauklassen und Bauformen, ebenfalls seit Jahrzehnten Thema in
Fachseminaren; hier ist ein "Paradigmenwechsel" in der Bauordnung
wirklich überfällig. Flächensparende Bauformen sollten an die Stelle des
flächenfressenden freistehenden Einfamilienhauses treten, Modelle von
Reihen- und auch Mehrfamilienhäusern ohne zu großen nachbarlichen
Kontakt (falls erforderlich) gibt es zur Genüge. Weniger
Flächeninanspruchnahme für Baulandzwecke bedeutet zugleich auch weniger 
Besiedlung von Gefahrenbereichen.

Nach den Hochwasserereignissen im Frühsommer 2013 wurden im Eferdinger
Becken stromnahe Zonen ausgewiesen, die wegen der dort herrschenden
Überflutungsgefahr von Besiedlung geräumt werden sollten; diese Bereiche
werden auf Karten des "digitalen oö. Rauminformationssystem "DORIS"
dargestellt (in gelber Farbe).
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[{Image src='Eferding.jpg' caption='Absiedelung Eferdinger Becken (Bearbeitung: F. Weingraber und A. Baumgartner)' height='650' class='image_block' width='961' popup='false'}]
%%

!!c) Siedlungsrückbau im Muren- und Lawinengelände

Angesichts katastrophaler Ereignisse ist oft nur schwer nachvollziehbar,
dass die Gebäude zum Zeitpunkt ihrer Entstehung tatsächlich nach bestem
Wissen um die Sicherheit errichtet wurden; zugestanden muss werden, dass
gewisse Veränderungen in örtlichen  Gefahrenlagen freilich auch auf
natürliche Weise vor sich gingen. Auf jeden Fall aber ist es heute sehr
schwer, den "Leuten klarzumachen, dass der Ort, an dem ihre Familien
seit 500 Jahren wohnen, plötzlich zu gefährlich ist, um dort zu leben"
(so R. Riemelmoser a.a.O.).

Doch in vielen Fällen, ja in der Mehrzahl der Katastrophenereignisse
kann von einer älteren Bebauung schon längst keine Rede mehr sein. Die
Bilder vieler Murenschüttungen zeigen dies ganz deutlich, und es ist
nicht immer zu verstehen, dass den doch längst bekannten Gefahrenzonen
weder bei baulichen Erneuerungen und Ergänzungen, noch bei Neubauten
entsprechend ausgewichen wurde. Und verständlich ist natürlich auch, dass
die Besitzer von  Häusern in attraktiver Lage oder direkt an einem See
oder Bach keine Umsiedlung wollen, sondern lieber auf Schutzbauten oder
sekundäre Sicherungsvornahmen bauen und hoffen. Hier zeigt sich leider
eine Mißachtung  physikalischer Gesetzmäßigkeiten, die die Natur nicht
verzeiht und die zwangsläufig ultimative Folgen nach sich zieht.

Ein solches Beispiel ist der auf einem Schwemmkegel angelegte Ort St.
Lorenzen im Paltental. Die Mure vom Sommer 2012 war zwar ihrer Dimension
nach, nicht aber vom Ereignis her überraschend, denn die rund 60
betroffenen Gebäude befinden sich in der "roten" und "gelben"
Gefahrenzone; hier herrscht also weitgehend Bauverbot. Allein in der
Steiermark stehen rund 17.000 Objekte als "Sünden der Vergangenheit" in
der roten Zone, doch die Tabuzonen gelten nur für Neubauten.

Beim Anblick der Vermurung dieses Ortes sind Zweifel am Sinn einer
Aufrechterhaltung der Siedlung in einem solchen Fall wohl berechtigt.
Der Leiter der Fachabteilung  Katastrophenschutz und Landesverteidigung
Steiermark, Kurt Kalcher, bezweifelte aus Sicherheitserwägungen die
Sinnhaftigkeit einer Rückkehr der Bewohner des Ortes in ihre Häuser. Er
befürchtet, dass bei derartigen wie den gemessenen Niederschlagsmengen
Murenabgänge dieser Größe auch künftig nicht auszuschließen, sondern aus
fachlicher Sicht sogar unvermeidbar sind. Es muss allerdings hinzugefügt
werden, dass die "Verortung" der Schadensereignisse im natürlichen Ablauf
nur nach dem Zufallsprinzip erfolgt, was heißt, dass der "nächste"
murenauslösende Starkregen sowohl morgen, als auch "nach menschlichem
Ermessen nie wieder" auftreten kann.

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[{Image src='St Lorenzen 2010.jpg' caption='St. Lorenzen im Paltental im November 2010 (nach Google Earth)' height='450' class='image_block' width='513'}]
[{Image src='St Lorenzen 2012.jpg' caption='St. Lorenzen im Paltental im Juli 2012 (Foto APA)' height='450' class='image_block' width='450' popup='false'}]
%%

Will man derart in Mitleidenschaft gezogene Siedlungsplätze "sicher"
machen, dann müssen weitaus aufwendigere Maßnahmen getroffen werden, als
bisher der Fall war. Es würden quasi Riesenprojekte der Wildbach- und
Lawinenverbauung erforderlich werden, ansonsten ist eine Bewohnbarkeit
nicht mehr herstellbar. Sofortmaßnahmen (wie z.B. Ablenkdämme) würden
potentielle Schäden nur verlagern. Was sind also hier die möglichen
Konsequenzen?

Das hier gewählte Beispiel führt zur Frage, wie denn die bestehenden -
und Betroffenen wie Behörden gut bekannten - Gefahrenlagen entschärft
werden könnten. Nun wird freilich niemand verlangen (und dies auch nicht
tun), dass sich ganze Siedlungsgemeinschaften auf einmal aus
Gefahrenzonen zurückziehen, indem sie absiedeln; allein die
Planungslogistik wäre in einem derart dicht besiedelten Bergland wie dem
unseren sehr schwierig, ganz abgesehen von der praktischen Durchführung
und den enormen Kosten. Doch es sollte "angedacht" werden, ob in
Ergänzung zur Gefahrenzonenplanung nicht auch eine sukzessive
Baulandbereinigung in potentiell stark gefährdeten Fällen angestrebt
werden sollte. Wäre es daher nicht denkbar, von den im Laufe der Zeit
notwendig werdenden Erneuerungen an Ort und Stelle abzusehen und eine
Verlegung der Baurechte in "sicherere" Lagen vorzunehmen? Solche
Maßnahmen können logischerweise nicht in wenigen Jahren gesetzt werden,
sind aber in vorausschauender Planung im Verlaufe von
Generationswechseln doch denkbar.

Immer wieder wird auch aus der Bevölkerung Kritik an den Schutzmaßnahmen
durch die Wildbach- und Lawinenverbauung laut. Das ist menschlich
verständlich, aber in den allermeisten Fällen ungerecht; denn auch wenn
die aktuelle Katastrophe durch eine Verklausung ausgelöst wurde, Sperren
weggerissen wurden und die Schlammwelle eine Höhe von fünf Metern
erreichte, so sind das Indizien für den Vorgang insgesamt: Durch große
Regenmengen über längere Zeit wird der Boden tiefgründig durchnässt, ab
einem gewissen Zeitpunkt kann kein [Wasser|Thema/Wasser] mehr aufgenommen werden und
das Gelände wird mobil - noch dazu in einer Schieferzone, die ihrerseits
rutschanfällig ist.

Ein belegtes Faktum ist auch (und die Bevölkerung sollte das in
Erinnerung behalten), dass extreme Zerstörungen durch Naturgewalten im
Alpenraum menschliches Zutun zumeist als nebensächlich erscheinen
lassen. Denn nachdem man - hier noch ein anderes Beispiel - die
"Hochwasserkatastrophe Axams" vom Juli 1983 erst auf den dortigen
"Schipistenbau und grobe Fehler bei den Folgemaßnahmen" zurückgeführt
hatte, wurde als wahre Ursache ein lokaler Gewitterregen mit 300 mm
Niederschlag in etwa 30 bis 45 Minuten (!) festgestellt, der obendrein
auf eine Baustelle der Wasserbauverwaltung am Axamerbach traf. Die
Erhöhung des Oberflächenabflusses durch Planierungen in der Axamer Lizum
beträgt dagegen weniger als 10% der abströmenden Mengen. Zu den in
solcherlei Gefahrenbereichen am meisten gefürchteten Ereignissen gehört
auch das "Abrutschen stehender Wälder" auf völlig  durchnäßten
Berghängen.

Und Faktum ist auch, dass die (betroffene) Bevölkerung und die planungs-
und baurechtlichen Entscheidungsträger gemeinsam dafür verantwortlich
sind, dass - nach Berechnungen der Wildbach- und Lawinenverbauung -
insgesamt rund 55.000 Wohnobjekte in der Steiermark in Gefahrenzonen
stehen, 17.000 davon in der roten, etwa 38.000 in der gelben Zone. Diese
Objekte können entweder vom Hochwasser naher Wildbäche, von Lawinen oder
auch von Steinschlag bedroht werden. dass Tabuzonen nur für Neubauten
gelten, sollte überdacht werden. dass in der roten Zone stehende Gebäude
"Sünden der Vergangenheit" sind, kann nachvollzogen werden, diese
Einsicht schützt aber die heute dort Wohnenden nicht, die daran keine
Schuld trifft. Vordringlich ist jedenfalls, dass Bauverbote, die aufgrund
von Sicherheitsrisiken bestehen, auch in der Praxis umgesetzt werden und
nicht länger einem wie immer gearteten Baudruck zum Opfer fallen.

!!Verwendete Quellen:

* Amt der oberösterreichischen Landesregierung:  DORIS - Digitales oberösterreichisches Rauminformationssystem. Medieninhaber und Herausgeber: Land Oberösterreich.

* Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Wasserwirtschaft: Gefahrenzonenpläne der Bundeswasserbauverwaltung. Informationsbroschüre, abrufbar unter http://www.vorarlberg.at/pdf/foldergefahrenzonen.pdf

* Austria Presse Agentur: Luftaufnahme von St. Lorenzen im Paltental, 22. Juli 2012.

* Köksal Baltac?: Ein Land in der roten Zone. Die Presse vom 24. Juli 2012.

* Reinhard Böhm†: Changes of regional climate variability in Central Europe during the past 250 years. The European Physical Journal Plus, Springer Berlin Heidelberg, Mai 2012.

* Jutta Berger und Irene Brickner: Hochwasserprävention: Minister will Gefahrenzonen nicht kontrollieren. Der Standard vom 4. Juni 2013.

* BMLFUW: Der Gefahrenzonenplan. Kurzfassung  des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung (versch. Ausgaben erhältlich).

* Franz Greif: Raumstruktur-Inventar für das österreichische Bundesgebiet. Schriftenreihe des Agrarwirtschaftlichen Instituts des BMLF, Band 32, Wien 1980.

* Franz Greif: Wintersporteinrichtungen und ihre Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft. Schriftenreihe der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft, Band 47, Wien 1987.

* Helmut Habersack: Interview zur Hochwassersituation 2013. Die Presse vom 6. Juni 2013.

* Johannes Hübl et al.: Optimierung der Gefahrenzonenplanung. IAN-Report 90, Institut für Alpine Naturgefahren der Universität für Bodenkultur Wien, 2007.

* Roland Luzian (Hg.): Wildbäche und Muren. Eine Wildbachkunde mit einer Übersicht von Schutzmassnahmen der "Ära Aulitzky". Forstliche Bundesversuchsanstalt Wien, Waldforschungszentrum, Wien 2002.

* Franz Schmid (BMLFUW, Abt. IV/5): Gefahrenzonenplanung. Lebensministerium Wien, o.J.

* Tanja Tötzer, Wolfgang Loibl und Klaus Steinnocher: Flächennutzung in Österreich. Jüngere Vergangenheit und künftige Trends. Wissenschaft & Umwelt Interdisziplinär, 12/2009.

* Umweltbundesamt: Aueninventar. Bericht zur bundesweiten Übersicht der Auenobjekte. Wien 2011.

[1|#1] Gerhard Baumann, Leiter der Wildbach- und Lawinenverbauung Steiermark.\\
[2|#2] Franz Schmid,  BMLFUW, Gefahrenzonenplanung.\\
[3|#3] Der Gefahrenzonenplan. Kurzfassung des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, hg. vom BMLFUW.\\
[4|#4] So Robert Riemelmoser, Krisen- und Katastrophenschutzmanagement des BMLFUW, im Presse-Interview mit Köksal Baltaci, a.a.O.\\
[5|#5] Ergebnisse seiner Forschungen im Rahmen des Projektes "HISTALP" (siehe Lit.-Verz.).\\
[6|#6] Zitat aus "Wildbäche und Muren. Eine Wildbachkunde mit einer Übersicht von Schutzmassnahmen der Ära Aulitzky". Hg. von Roland Luzian, Forstliche Bundesversuchsanstalt, Waldforschungszentrum, Seite 78.\\











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