!!!ANFORDERUNG







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Das Palais Erzherzog Friedrich auf der Albrechts Rampe ist im Juni 1920  durch das Stadtamt  für soziale Verwaltung, das sich bereits seit einiger Zeit in den Räumen des Palais befindet, angefordert worden.

Gegen diese Anforderung hat die  Vertretung  des ehemaligen Erzherzog Protest erhoben, da dieselbe nach der Ansicht  der Vertretung  juristisch unhaltbar ist. 

Das Palais gehörte zum Fideikommiss Vermögen der Familie Habsburg, das nach dem Landesverweis Leistungsgesetz vom 3. April  1919 in den Besitz der Republik gegen  entsprechende Ablösung übergeben sollte.

Da sich  nach der Ansicht dieses Gesetzes   das Palais  Friedrich also faktisch  bereits im Besitz der Republik, erklärt  die Vertretung des Erzherzogs, eine Anforderung eines Palais, das  gesetzlich bereits dem Staat gehört, durch denselben Staat als juristisch unhaltbar. Ebenso  wendet sich die Vertretung gegen den Grund der  Anforderung, die mit Berufung auf  das Volkspflegestätten  Gesetz  gestellt  wurde, da  das Staatsamt  für soziale Verwaltung  keine Volkspflegestätte sei.








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Der ehemalige Erzherzog  hat durch seinen Vertreter gegen diese Beschlagnahme den  Rekurs eingebracht und erklärte sich rechtlich an das Landes Verweisung Gesetz  gebunden, das für den früheren Besitzer des Palais eine  entsprechende Entschädigung vorsieht.

Quelle: Zeitungen der ÖNB Bildmaterial Graupp

https://austria-forum.org/af/User/Graupp Ingrid-Charlotte/ANFORDERUNG


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