!!!AUSLÄNDERVERBOT

1891:  An die österreichischen Eisenbahnen ging durch die General-Inspektion ein Erlass, im  exekutiven Dienst keine Ausländer mehr aufzunehmen. Dieser Erlass datiert bereits seit dem 31. Jänner und ist an alle  Verwaltungen der österreichischen Eisenbahnen gerichtet, und im  Verordnungsblatt des Handelsministerium publiziert. „Bei Durchsicht der in  Entsprechung der amtlichen Erläße ex 1874 und 1890 seitens der österreichischen und der  gemeinsamen Privat-Eisenbahn-Unternehmungen bisher vorgelegten Standesausweise pro 1890, hat die General-Inspektion auf Grund des Vergleiches derselben  mit den analogen Ausweisen der letzten Jahre die Wahrnehmung gemacht, dass einzelne der geehrten Verwaltungen, und zwar mitunter selbst unter Außerachtlassung positiver Bestimmungen ihrer eigenen Dienstordnung, teils  bei der Neu-Aufnahme von Personal, insbesondere von Hilfsbeamten,  Dienern, Heizern, Bahnwächtern u. dgl. auf die Eigenschaft der Bewerber als österreichische oder ungarische Staatsangehörige kein Gewicht legen, teils aber die  Erlangung der inländischen Staatsbürgerschaft durch ihre ausländischen Bediensteten mit umso geringerem Nachdruck betreiben, je länger diese Letzten in ihren Diensten stehen und je zufriedenstellender die Dienstleistung derselben überhaupt ist. Im Hinblick auf die auch der geehrte Verwaltung bekannten diesbezüglichen Intentionen des hohen Ministeriums sieht sich die General-Inspektion veranlasst, die geehrte Verwaltung einzuladen, dieser  Frage die größte Aufmerksamkeit zuzuwenden, von nun an insbesondere im exekutiven Dienst keine Ausländer neu einzustellen.

An  diesen hohen Erlass möchten wir uns noch folgendes anzuknüpfen erlauben: Jeder österreichische Staatsbürger, der sich mit Stolz als solcher nennen kann, wird sofort den oben zitierten Erlass mit Dank begrüßen. Durch das Einschmuggeln von Ausländern in den Eisenbahndienst, schädigt man unsere eigenen Landeskinder in ihrem Erwerb und Vorwärtskommen. Österreich-Ungarn ist soweit  vorgeschritten und an Zahl brauchbarer Kräfte so überreich, dass es nicht notwendig hat, entstandene Lücken im Personal- und Beamtenstand mit Ausländern ausfüllen zu müssen. Es ist das Eintreten für die Vorrechte aller Existenzberechtigung im eigenen Vaterland.

QUELLE: Verkehrszeitung, 24. Mai 1891, Österreichische Nationalbibliothek, ANNO


[Wissenssammlungen/Essays/Historisches_von_Graupp]


>[Zurück zur Übersicht über alle Beiträge|Wissenssammlungen/Essays/Historisches_von_Graupp]

[{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}]