DIE BESOLDUNGSKATEGORIEN#
Im Jahr 1864 hat die Organisierungssektion des Gemeinderates sich vor der Feststellung ihrer Anträge zu dem Besoldungsstatus des Stadtbauamtes mit den Direktionen der Eisenbahnen in Wien ins Einvernehmen gesetzt, um je einen Ausweis der Besoldungskategorien ihrer technischen Beamten zu erlangen und damit den richtigen Maßstab für die Besoldung der Beamten des Stadtbauamtes anlegen zu können.
So ist zu entnehmen, dass der Betriebs-Inspektor der Nordbahn 4000 Gulden Gehalt, eine Naturalwohnung und 8 Gulden Diäten; der Ober-Inspektor 1. Klasse der Südbahn 3600 Gulden Gehalt, 900 Gulden Quartiergeld und 1200 Gulden Bauzulagen; der Inspektor 1. Klasse der Staatseisenbahn 4000 Gulden Gehalt, 680 Gulden Quartiergeld und 9 Gulden Diäten; der Ober-Inspektor der Westbahn 3335 Gulden Gehalt bezieht. Der künftige Baudirektor der Stadt Wien würde demnach mit 3000 Gulden Gehalt, einer Naturalwohnung, 125 Gulden Uniformierungsbeitrag, mit Equivage, Holz und Kerzendeputat bedacht und in die 7. Diätenklasse gesetzt. Das Gesamtpersonal des Stadtbauamtes würde samt einem Beleuchtungs-Inspektor, einem Maschinisten er Ferdinands Wasserleitung, einem Inspizienten der Albertinischen Wasserleitung und zwei Kanzleibeamten aus 65 Menschen bestehen deren Besoldungen in Summe 56.600 Gulden und deren Quartiergelder 10.220 Gulden betragen würden, dem derzeitigen Status gegenüber mehr um 15.670 Gulden 50 kr.
QUELLE: Morgen Post, 22. Juli 1864, Österreichische Nationalbibliothek ANNO
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