!!!HABSBURGS JUWELEN




[{Image src='rubin.gif'class='image_left'height='400' caption='Diadem fehlt,Graupp Archiv,Gemeinfrei' alt='Wien' width='291'}]


Wie  ein Blitz schlug die  Sensation von der   Auffindung der Juwelen der Habsburger  ein. Nach 100   Jahren verborgen  in einem Banksafe  in der fernen Stadt Quebec in Kanada wurden sie aus ihrem Dornröschendasein  erlöst. Unter all den Kostbarkeiten befindet sich ein Juwel von besonderer Farbe und Größe, der 137 Karat Diamant „Florentiner“ der einst als viertgrößter   Stein der Welt gehandelt wurde. Vermisst wird außerdem ein Diadem bestehend aus  44 Karat Diamanten, eine Smaragd-Parure bestehend aus Diadem,  Korsagen-Geschmeide und Halskette, von Maria Theresia die berühmte Rosenkette und Kaiserin Elisabeths Diamantenkrone....

In  Diskussionen  zu diesem Habsburg-Thema wird man sofort  die Feindseligkeiten bemerken die man der Dynastie entgegenbringt, in  den digitalen Tageszeitungen ist es bereits so weit, dass sich die   Schreiber in hasserfüllten  Wortmeldungen auslassen. Kein anderes Land hat eine derartige Feindschaft aufzuweisen wie Österreich. Gibt es  im TV historische Berichte über die Habsburger wird meist Nachteiliges über sie berichtet.

Also,  wem gehört dieser Juwelenschatz nun wirklich? Die  Kronjuwelen sind in der Schatzkammer in ihrer außergewöhnlichen Schönheit und  Pracht zu bewundern. Die Vitrine mit den Pretiosen der Kaiserin Elisabeth gibt es nicht mehr.

Nach 1920 berichteten die Zeitungen ebenfalls über das Thema der Habsburg-Juwelen, und konzentrierten sich sehr auf den Florentiner.

Der Finanz- und Budgetausschuss beschäftigte sich an diesem  Tag  mit den in die Schweiz gebrachten Kronjuwelen,  die von der Regierung der Republik zur  Rückgabe verlangte. Man vermutet, dass sich unter den entführten Juwelen  sich das kostbarste Stück der „Florentiner“ befindet, der stets mit mehreren Millionen beziffert wurde. Er wiegt 139 ½ Karat, seine Farbe ein ungewöhnliches zitronengelb und in einer Hutagraffe befestigt. Der Stein besteht aus  acht Flächen, die mit Facetten bedeckt sind, die einen neun strahlenden Stern erstehen lassen.

Inhaber dieses Glanzstückes war der Burgunderfürst Karl der Kühne der sich zu dieser Zeit als mächtigster Herrscher rühmen durfte,  verlor den wertvollen Stein am 1. März 1476 in der  Schlacht bei Granson als er  von den Schweizer  Eidgenossen in die Flucht gejagt und dabei sein kostbares Lager zurück lassen musste. Er liebte es und hatte die Gewohnheit all seine Schätze immer bei sich zu haben, auch in der Schlacht und wegen der geheimnisvollen Wunderkraft die man  Edelsteinen nachsagt. Ein Soldat fand das Juwel und verkaufte den Stein um einen Gulden dem Pfarrer Montaigny, von ihm  bekamen die Berner diesen  um 3 Franken. Der reiche Kaufmann Bartholomäus May  war der nächste Besitzer, musste jedoch bereits 5000 Gulden dafür bezahlen. Um 7000 Gulden landete  er bei den Genuesen, die ihn um 11.000 Dukaten an den Herzog  Ludovico  Moro  Sforza von Mailand  veräußerten. Die Medici durch die  Vermittlung der Fuggers fand die Kostbarkeit Aufnahme in ihrer Schatzkammer und verblieb bis zu deren Aussterben. Die Gemahlin des verstorbenen letzten Medicis,  Herzog Johann Gaston, Anna Maria  Franziska, Tochter des Julius Franz, Herzog von Sachsen-Lauenburg,  Witwe des Pfalzgrafen Philipp Wilhelm von Neuburg, trug den Florentiner als Mittelstück  in ihrem Diadem, damit ist sie auf verschiedenen Gemälden abgebildet zu sehen. Als Franz Stephan  durch Tausch das Großherzogtum Toskana als Ersatz erhielt kam der Florentiner  mit dem Erbe der Medicis in seinen Besitz und als Gemahl von Maria Theresia in die Schatzkammer der Habsburger und seine Wanderschaft vorerst ein Ende fand. Als Franz Stephan  zum römisch-deutschen  Kaiser in Frankfurt am Main gekrönt wurde zierte der Florentiner die österreichische Hauskrone.

Wie die Arbeiter Zeitung damals berichtete, soll der Wert der Juwelen ein außerordentlicher  sein. Er übersteigt die 200 Millionen Francs....

Auf den herrlichen „Florentiner“ hat Italien kraft des Friedensvertrages Anspruch erhoben.

Der Florentiner gehört zu den größten und schönsten Brillanten der Welt 137 Karat. Noch größer ist der „Orlow“ an der Spitze des russischen Szepters, wiegt 194 Karat, ist aber unvorteilhaft geschliffen. Der Florentiner auch “Großherzog von Toskana“ genannt, präsentiert sich in gelblicher Farbe und als reich facettierter Briolet geschliffen.

Der Direktor der Habsburg-lothringischen Vermögensverwaltung Sektionschef Dr. Schager gibt  folgende Erklärung ab: Die Bezeichnung der sogenannten  Kronjuwelen als Staatseigentum trifft nicht zu. Alle damals aus der Schatzkammer behobenen Gegenstände waren und sind reines Habsburg-lothringisches Privatvermögen. Die Feststellung dieses Umstandes ist aber nicht erst jetzt, sondern bereits 1875 erfolgt.  Denn damals hatte Kaiser Franz Joseph I. mit Handschreiben vom 13. Juni 1875 die Aufnahme einer Generalinventur aller der Familie Habsburg-Lothringen als Eigentum gehörigen, in Verwaltung und Verwahrung des Hofärars befindlichen Privatsammlungen und beweglichen Wertobjekte des Erzhauses angeordnet, um die  Eigentumsverhältnisse dieser Fahrnisse in authentischer Weise und auf gerichtlichem Weg festzustellen. Die Inventurkommission, bei der für das k.k. Hofärar – daher für den Staat – die  k.k. Finanzprokuratur interveniert hatte, hatte damals anerkannt und ausdrücklich festgestellt,  dass die in dieser Inventur aufgenommenen Gegenstände und Sammlungen nicht zum sogenannten k.k. Hofärar -  daher nicht dem Staate – gehören,  sondern ein abgesondertes Privateigentum des Habsburg-lothringischen Erzhauses bilden,  da sie von Mitgliedern dieses Hauses durchgängig auf privatrechtlichem Weg erworben und aus dem den Regenten und anderen Mitgliedern des Hauses zugeflossenen Einkommen vermehrt worden sind. Unter  Ausscheidung aller jener Gegenstände,  bei denen nur der geringste Zweifel über die private Erwerbung durch das Haus Habsburg-Lothringen herrschte, sind daher damals solche Objekte in die Generalinventur aufgenommen worden, bei denen das Privateigentum der Habsburg-lothringischen Familie zweifellos festgestellt werden konnte und von der Finanzprokuratur ausdrücklich anerkannt worden ist. In dieser Generalinventur sind aber auch alle jene Gegenstände enthalten, die am 1. November 1918 der Schatzkammer entnommen und im Ausland geborgen worden sind. Dass Kaiser Karl auf Grund des Familienstatuts vom 3. Februar 1839 am 1. November 1918 berechtigt war, den privaten Familienschmuck beheben und wo immer hinbringen zu lassen, wird wohl niemand bezweifeln,  dazumal der Verzicht auf die  Ausübung der Regierungsgeschäfte, der übrigens auf die Stellung des Kaisers als Familienchef gar keinen Einfluss hatte, erst am 12. November 1918 und die Konfiskation des in Österreich liegenden privaten Familienvermögens erst am 3.  April 1919 erfolgt ist. Betont sei übrigens, dass der allergrößte Teil dieser  Schmuckstücke, darunter  auch der Florentiner von Franz von Lothringen, dem Gemahl der Kaiserin Maria Theresia, nach Österreich gebracht wurde, daher aus lothringischem Besitz stammt und schon aus diesem Grund mit dem österreichischen Staatseigentum nichts zu tun hat. Bei diesem Sachverhalt darf es nicht wundernehmen, dass Kaiser Karl den Standpunkt vertritt, er werde diesen Schmuck freiwillig niemals ausfolgen, weil es der Privatschmuck seines Hauses ist. Er behalte sich allein die freie Verfügung darüber vor, auch wenn eines seiner Organe in der Schweiz hierher mitgeteilt -  aber niemals zugesichert habe,  dass nicht die Absicht bestehe, diese Schmuckstücke zu veräußern. Bei diesem Sachverhalt darf es schließlich nicht auffallen,  dass Kaiser Karl jeden Vergleich und jedes Schiedsgericht ablehnt, und einem Prozess im Bewusstsein seines guten Rechts ruhig entgegensieht,  einen Prozess, den übrigens die frühere österreichische Regierung längst angestrengt hätte, wenn sie nicht das Bewusstsein ihrer Niederlage gehabt hätte.

Im Jahr 1922 machte sich ein anderes Blatt Gedanken über den  Verbleib der Österreichischen Kronjuwelen. Nach dem Umsturz war die Schatzkammer einige Jahre lang geschlossen. Nun wieder geöffnet und zeigt nur den Teil der Pretiosen  die von Kaiser Franz Joseph vor   Jahrzehnten  als Staatseigentum erklärte. Der als Privateigentum bezeichnete Teil der Edelsteine wurde von Vertraute Kaiser Karls in die Schweiz gebracht um für ihren Aufenthalt aufzukommen. So ist anzunehmen, dass diese Juwelen in aller Welt verstreut, und Gegenstand eines Prozesses in Bern sein Ende gefunden hatte.



%%center
[{Image src='elisabeth vitrine.gif'class='image_block'height='500' caption='Davon nichts mehr vorhanden, Wiener Bilder,Gemeinfrei' alt='Wien' width='486'}]
%%

Der Angeklagte dieses  Prozesses war Direktor der Aktiengesellschaft „Perlesko“,  Alphons Sondheimer. Ihm wurde vom Kaiser Karl beim Verkauf der Juwelen Unregelmäßigkeiten vorgeworfen. Das Gericht hat sich von der Haltlosigkeit der Beschuldigung überzeugt und Mangels an  Schuldbeweis und unter Zuerkennung einer Entschädigung an den Beschuldigten das Verfahren niedergeschlagen. Die  Entschädigung und die Kosten sind den Denunzianten und Klägern Johann und Jakob Bienenfeld in Paris wegen leichtsinniger und böswilliger Anzeige auferlegt worden. Die Prüfung der Erbschaft durch die Testamentsvollstrecker hatte ergeben,  dass die  mit der „Perlesko“ getätigten Geschäfte korrekt und einwandfrei waren. Die Testamentsvollstrecker, die  die Erbschaft des verstorbenen Kaisers Karl verwalten, haben im Anschluss an diesem Prozess mit Sondheimer Schritte unternommen, um das Schicksal der verschwundenen Brillanten, Perlen und anderen kostbaren Schmuckstücken  aufzuklären.

Bei dem Prozess wurden noch andere interessante Steine erwähnt wie  „Stella  d'Este“ ein viereckig geschliffener   Brillant, der erst im Dunkel leuchtet. Er wurde über Paris nach Indien verkauft, ein anderer Stein wanderte  ebenfalls nach Indien, der „Badener“, Solitär,  ein Diamant, von  30 Karat  mit herrlichem klarem Licht, gehörte als Schließe zu einer 114 Stück dreireihigen Perlenkette, die  am  Ende wieder bei seinem Erstbesitzer  des Inders Iralha in Paris landete. Eine andere Perlenkette brachte zwei Millionen Schweizer Francs und ist in den Besitz  eines englischen Rennstallbesitzer übergegangen. Eine weitere Kette mit grauen Perlen die nur eine Kaiserin-Witwe tragen durfte.

Kaiserin Zita besitzt zwar nur wenig, aber um so wertvolles Geschmeide. Der „Frankfurter“ der  zu den schönsten Steinen der Welt gezählt wird, und sich mit dem Kohinoor und dem Regent messen kann. Er wird auf 50 Millionen Mark geschätzt. Der Frankfurter, ein Solitär, 44  5/8 Karat, wurde vom römisch-deutschen Kaiser Franz I. dazu noch ein Ring im Jahr 1764 zu Frankfurt am Main um 28.000 Louisdor gekauft. Der Solitär  kam  nach dem Tod des Kaisers in die Schatzkammer zur Aufbewahrung.

Zita besaß noch Ohrringe  von Maria Theresia,  zwei wasserhelle Tropfen, zweieinhalb Zentimeter Länge in ausgezeichneter Schliffform. Die Bestimmung Maria Theresias, sie waren unverkäuflich. Die bunten Steine, die aus den Fassungen genommen ließen sich leichter veräußern. Zu dieser Zeit waren Juwelen schwer zu verkaufen, da auch die Sowjetregierung beschlagnahmte Edelsteine auf den Markt zum Verkauf bot.

Erwähnt muss noch das Großmeisterkreuz des Ordens vom Goldenen Vlies,  das der österreichische Kaiser stets getragen hatte und durch den Riesenbrillanten an dem das goldene Vlies hing an enormen Wert gewann. Herzog Philipp dem Guten  von Burgund  der am 10. Jänner 1430 die dritte Ehe mit Elisabeth von Portugal in Brügge einging, gegründet.

Eine andere Besonderheit war das sogenannte Rosencollier, bestehend aus 13 Brillant-Rosen, dazu  11 Pendeloques mit großen prachtvollen  Solitären, ein Paar  Ohrgehänge  mit zwei großen Brillanttropfen ergänzte die Garnitur. Der Großteil dieser Brillanten stammte aus der sogenannten Esclavage.  

Maria Theresia erhielt dieses Geschmeide von ihrer Schwiegermutter, der Herzogin Elisabeth Karoline von Lothringen und trug das noble Geschenk an ihrem Hochzeitstag.

Die zuletzt genannten Stücke, die Gegenstand des  Berner Prozesses bildeten brachten der Familie  Habsburg  etwa zweieinhalb Millionen Schweizer  Francs,  Ertrag.

Lassen wir uns überraschen wie die Sache diesmal endet.

QUELLEN:  Ill.  Kronen Zeitung, 2. Februar 1921, Prager Tagblatt,  3. Februar 1921, Führer durch die Schatzkammer 1916, Österreichische Nationalbibliothek, ANNO


[Wissenssammlungen/Essays/Historisches_von_Graupp]

>[Zurück zur Übersicht über alle Beiträge|Wissenssammlungen/Essays/Historisches_von_Graupp]




[{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}]