!!!"Wir glauben nicht an Copyrights"

!!Fotografieren im Museum: Die Palette reicht vom absoluten Verbot bis zur freien Nutzung der digitalen Bilder.

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''Von der [Wiener Zeitung|http://wienerzeitung.at] (Samstag, 10. Juni 2017) freundlicherweise zur Verfügung gestellt.''


Von

__Judith Belfkih__

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[{Image src='Der-Kuss-Klimt.jpg' caption='Ein Kuss vor dem Kuss: Gustav Klimts "Der Kuss" zählt zu den beliebtesten Foto-Motiven im Belvedere. Daher gibt es auch eine eigene Selfie-Station - mit einer Replik des Meisterwerkes.© afp/Dieter Nagl' alt='Ein Kuss Gustav Klimts "Der Kuss"' width='400' class='image_right' height='438'}]


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''"Was im Zeitalter der technischen Reproduzierbarkeit des Kunstwerks verkümmert, das ist seine Aura."

Walter Benjamin''
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Die bildliche Dokumentation des eigenen Alltags ist für viele selbstverständlich geworden. Das hat die Art verändert, wie wir die Welt wahrnehmen - mitunter durch den suchenden Blick für das nächste Foto-Motiv. Und es hat die Weise verändert, in der wir erinnern - meist delegieren wir die Erinnerungsbilder an das digitale Archiv. Das Gehirn neigt dann dazu, die stets abrufbaren fotografierten Sujets zu speichern und damit die erlebte Erinnerung zu überschreiben. Der Teil, der von der Realität zum Foto verloren geht, ließe sich mit dem beschreiben, was Walter Benjamin bereits 1935 mit dem Verlust der Aura beklagte in seinem Aufsatz über "Das Kunstwerk im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit". Was für das Kunstwerk im Speziellen gilt, bleibt für die Realität im Allgemeinen gültig.

Die lange Zeit geltenden Fotografierverbote in Museen kommen jedoch aus einer anderen Ecke. Fotografieren ohne Blitz war in Museen lange Zeit sinnlos und lieferte maximal verwackelte Schnappschüsse. Mit dem Aufkommen hochauflösender Handykameras änderte sich das schnell. Der Blitz ist nach wie vor ein konservatorisches Tabu für die Kunstwerke. Um die Aura scheint sich dabei kaum jemand Sorgen zu machen. Wurden Aufnahmen anfangs versteckt aus der Hüfte geschossen, mit einem Kontrollblick auf die Aufsichtsperson, wird heute in den meisten Museen hemmungslos auf den Auslöser gedrückt. Museen waren damit in den vergangenen Jahren gezwungen, ihre Foto-Richtlinien der digitalen Revolution anzupassen. Als letztes der großen Wiener Museen hat nun das Belvedere sein allgemeines Fotografierverbot aufgehoben. Die neue Direktorin Stella Rollig begreift Fotos aus ihrem Haus in den Sozialen Medien - wie die meisten ihrer Wiener Kollegen - als willkommene Gratis-Publicity. Und als Möglichkeit, junge Besucher langfristig an das Haus zu binden.

Betritt man das Belvedere und macht sich auf die Suche nach dem beliebtesten Foto-Sujet, Gustav Klimts "Kuss", so muss man sich entscheiden - zwischen dem Original in einem leicht abgedunkelten Raum und einer Replik, die bei besten Foto-Lichtbedingungen ausgiebig als Selfie-Station genutzt werden kann. Die Kopie des Meisterwerkes erfreut sich nicht nur unter Küssenden enormer Beliebtheit und bleibt auch nach dem Fall des Fotografierverbotes Teil der Dauerausstellung.

Diese neuen Fotorichtlinien spiegeln eine Art Wiener Museums-Standard wider. Auch vom Kunsthistorischen und dem Leopold Museum bis zur Albertina und dem Mumok gilt: Aufnahmen mit Blitz und Stativ sind untersagt oder bedürfen einer gesonderten Genehmigung. Der Selfie-Stick ist ebenfalls überall tabu. Ein stolpernder Besucher, der den Stick in eine Leinwand rammt, ist ein museales Horror-Szenario. Abgesehen von der Störung der anderen Besucher. Diese, so lassen die Häuser wissen, stören sich nicht oder kaum an den Fotografierenden. Das gezückte, alles dokumentierende Handy scheint mittlerweile selbstverständlich zum Stadt- und zum Museumsbild zu gehören.

Auch die Arbeit der Museen selbst hat die Handykamera verändert. So ist die Fotografier-Erlaubnis mittlerweile ein Standard-Paragraf in Kunst-Leihverträgen und die Ablichte-Erlaubnis oft Bedingung für die Präsentation eines Werkes. Noch müssen Ausstellungsmacher dabei Überzeugungsarbeit leisten. Das KHM etwa erlaubt das Fotografieren in den Sonderausstellungen daher generell nicht, in den andren Häusern gibt es lediglich Hinweise bei einzelnen, nicht freigegebenen Werken.

Ist das Urheberrecht bei der Mehrzahl der klassischen Meisterwerke erloschen, da ihr Schöpfer bereits mehr als 70 Jahren verstorben ist, bedarf es bei zeitgenössischer Kunst gesonderten Verhandlungen. "Meistens stimmen die Künstler zu" und freuen sich sogar über gepostete Fotos, berichten sowohl das 21er Haus als auch das Mumok, die viel mit noch lebenden Künstlern arbeiten. Explizite Verbote gibt es hier selten. Ebenfalls Standard sind in Wien sogenannte "Instawalks" - Events, bei denen Instagramer und Blogger vorab in eine Schau dürfen, um digitale Vorankündigung zu posten.

Tabu ist in Wien hingegen die freie kommerzielle Nutzung der Sujets. KHM, Albertina oder Belvedere haben eigene Abteilungen, die hier Lizenzen vergeben - sie bilden einen Teil der Einnahmen.

Die Regelungen der Wiener Museen sind eine Art Mittelweg in der internationalen Debatte - hier gibt es auch andere, völlig gegensätzliche Szenarien. In Amsterdam etwa stehen einander zwei Institutionen gegenüber, die die beiden Enden der Möglichkeiten repräsentieren und einen jeweils konträren Kurs fahren: Im Van Gogh Museum darf ausnahmslos keines der Originalbilder fotografiert werden. Im Rijksmuseum ist sogar die mehr oder weniger künstlerische Weiterverwendung der Sujets möglich und sogar erwünscht.

Das aktuelle Fotografierverbot im Van Gogh Museum ist noch relativ jung - es gilt seit 2014. Entstanden ist es nicht zum Schutz der Bilder oder der Wahrung eines Copyrights. Es waren Beschwerden von Besuchern, die das Museum zu diesem Schritt zurück bewogen haben: Die Menschentrauben und Wartezeiten vor den beliebtesten Werken - etwa die "Sonnenblumen" oder Van Goghs Selbstporträts mit Strohhut - hatten sich nach einer Fotofreigabe 2013 dermaßen verlängert, dass der reguläre Ausstellungsbetrieb massiv gestört war. Um auch die Fotografierlust zu befriedigen, gibt es hochwertige vergrößerte Repliken der zentralen Werke, vor denen nach Herzenslust geknipst, gepost und gepostet werden kann. Die Fotospots kommen sehr gut an, heißt es aus dem Museum, sie werden "ausgiebig genutzt".

"Wir glauben nicht an Copyrights", erklärt der Pressesprecher des holländischen Rijksmuseums die Philosophie seines Hauses. "Bilder sind ein wichtiger Teil unseres Lebens", argumentiert das traditionsreiche, mit unserem Kunsthistorischen vergleichbare Museum in Amsterdam. Man wolle so viele Bilder wie möglich aus der eigenen Sammlung "da draußen" sehen: "Bring the art out there - Bring die Kunst nach draußen", lautet die Devise. Daher hat das Museum 2012 auch beschlossen, die Nutzungsrechte der Bilder komplett freizugeben. Neben eigenen Fotos können 500.000 hochauflösende Bilder von Werken des Museums online heruntergeladen werden. Besucher, aber auch Profis können und sollen daraus auch eigene Kunstwerke schaffen oder sich ihr Kaffeehäferl damit bedrucken. Die dabei entstandenen neuen Produkte dürfen auch kommerziell genutzt werden. Die eventuell entgangenen Einnahmen verbucht das niederländische Museum als kostenloses Marketing.

Die Digitalisierung hat der Kunst, vor allem der bildenden eine rasante Demokratisierung gebracht. Zugang zu Kunst ist längst kein elitäres Vorrecht mehr. In der Datenbank Google Arts Project können Meisterwerke renommierter Museen aus aller Welt - von Europa, den USA und Japan bis nach Jordanien, Indien oder Kenia - online bis in die kleinsten Details studiert werden, die bei der Betrachtung im Museum kaum ersichtlich sind. Meisterwerke aus aller Welt, überall und jederzeit verfügbar. Aus der Albertina und dem KHM heißt es, dass das Fotografieren in den Ausstellungen in den vergangenen Jahren zurückgegangen sei. Die Menschen nutzen die eigene Festplatte offenbar wieder mehr als die digitale.

Jedes Bild in perfekter Ausleuchtung und Auflösung bequem vom Sofa aus betrachten zu können, ist eine wunderbare Bereicherung. Doch auch im 21. Jahrhundert kann nichts den unmittelbaren Blick auf ein Gemälde ersetzen. Walter Benjamin hat letztlich doch recht behalten.

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[Wiener Zeitung|http://wienerzeitung.at], Samstag, 10. Juni 2017
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