!!!Mehr als ein Sommerthema

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''Mit freundlicher Genehmigung der "Academia" (Oktober 2014)''

Von

__Peter Diem__

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Beim letzten Ministerrat vor der Sommerpause meinte Vizekanzler Spindelegger, die Diskussion um den Text der Bundeshymne sei ein „nettes Sommerthema“. Und Bundeskanzler Faymann bekannte, dass er die Hymne in der gegenwärtigen Form weiterhin „mit Überzeugung“ singen werde. Wieder einmal haben die Spitzen der Koalitionsparteien Zeugnis dafür abgelegt, wie weit sie sich vom Denken und Fühlen der Bevölkerung entfernt haben. Für sie gibt es kein Problem Bundeshymne. Auch wenn sich bei einer Anfang Juli 2014 durchgeführten Telefonumfrage des Linzer market-Instituts 72 Prozent der 403 Befragten für den „alten“ Text der Hymne aussprachen (Frauen 62%, Männer 82 %). Wenn man den aktuellen „Gender-Hype“ beiseitelässt, kann man davon ausgehen, dass rund zwei Drittel der Österreicherinnen und Österreicher mit dem ohne Volksbefragung und Begutachtungsverfahren durchgepeitschten Parlamentsbeschluss über einen neuen Hymnen-Text unzufrieden sind. 


Bei einem Staatssymbol, das einigen und nicht entzweien soll, ist das sehr bedauerlich. Wie war es dazu gekommen? 
Nach einer schon 2005 von Maria Rauch-Kallat (ÖVP) losgetretenen Debatte wollte die ehemalige Ministerin bei ihrem letzten Parlamentsauftritt am 8. Juli 2011 eine Textänderung auf  „Heimat großer Töchter, Söhne“ durchbringen. Sie wurde aber von ihrer eigenen Fraktion durch Dauerreden daran gehindert. In der Folge brachten drei Hinterbänklerinnen von SPÖ, ÖVP und Grünen einen Initiativantrag ein, der nach Abhandlung von 70 Tagesordnungspunkten am 20.10. 2011 um 02:36 morgens die Erste Lesung passierte.


Nur zwei Werktage vor der Sitzung des Verfassungsausschusses vom 22.1.2011 legten die Mandatarinnen einen neuen Text („Heimat großer Töchter und Söhne…“) samt Notenblatt vor, in welchem weder der Komponist der Hymne, noch die Autorin des Textes genannt sind. So erschien das Musikstück auch im Bundesgesetzblatt: bei der entscheidenden Sitzung am 7.12.2011 hatten nur 61 Prozent der Nationalratsabgeordneten der Änderung diese wichtigen Staatsymbols zugestimmt – eine Ausnahme von der Tradition, nach der Staatssymbole oder deren Änderung immer einstimmig beschlossen wurden. 

!Hymnentexte sind nicht sakrosankt
Es ist keine Frage: Hymnentexte sind nicht sakrosankt. Schon die 1796 von Lorenz Leopold Haschka getextete Volkshymne („Gott erhalte Franz den Kaiser …“) musste nach dem Tod von Kaiser Franz modifiziert werden. Dieser Text wurde 1854, einige Jahre nach der Thronbesteigung  von Franz Josef I., durch einen neuen Text von Johann Gabriel Seidl ersetzt. Der ausgewählte Text wurde aber zunächst „behördlich“ verbessert: An die Stelle der Eingangsworte „Heil dem Kaiser, Heil dem Lande“ trat das bis in die Gegenwart bekannte „Gott erhalte, Gott beschütze unsern Kaiser, unser Land!“. 

!Ein fairer Wettbewerb
In einem am 9. April1946 von der Regierung beschlossenen Preisausschreiben, das auf sehr korrekte Weise durchgeführt worden war, erzielte der Text von Paula von Preradović die höchste Punktezahl (47). 
Ihr Text siegte nur knapp vor dem Entwurf von Siegmund Guggenberger (45 Punkte) und jenem von Alexander Lernet-Holenia (44 Punkte). Obwohl ihr Entwurf aus heutiger Sicht  jenen der Mitbewerber weit überlegen war, musste er vor Inkrafttreten noch einige Änderungen hinnehmen. So wurden u.a. die Zeilen zwei und drei („Land der Äcker, Hämmer, Dome / Arbeitsam und liederreich“) ersetzt durch „Land der Äcker, Land der Dome / Land der Hämmer zukunftsreich“); und aus „schaffensfroh“ in der dritten Strophe wurde „arbeitsfroh“.
Der erstgereihte Text hatte den großen Vorteil, dass er – ähnlich wie die beiden Hymnen der Ersten Republik - dem Bewusstsein der Österreicher als „Landschaftsnation“ (Manfried Welan) entsprach. Schon Karl Renner hatte  – ebenfalls nach einigen Korrekturen – 1920 seinen Hymnen-Text mit der „Alm unterm Gletscherdom“ und dem  „Donaustrom“ beginnen lassen, während Ottokar Kernstock 1922 von „Tannengrün und Ährengold“ schrieb (in „Sei gesegnet ohne Ende/ Heimaterde wunderhold“, Hymne 1929).


!Textänderungen müssen sprachlich korrekt sein.

Gegen zeitbezogene oder stilistische Textänderungen ist  also grundsätzlich nichts einzuwenden.  Freilich unter einer Voraussetzung: 
sie müssen sprachlich bzw. musikalisch korrekt sein. Und das ist beim neuen Text der Bundeshymne zweifellos nicht der Fall. Mit geradezu traumwandlerischer Sicherheit  wurde in dem geschilderten Husch-Pfusch-Verfahren ein holpriger Text gewählt, obwohl es schon länger einen sprachlich und musikalisch perfekt passenden Vorschlag gab. Nach diesem hätten an die Stelle von „Heimat bist du großer Söhne, Volk begnadet für das Schöne“ die Worte: „Großer Töchter, großer Söhne Volk, begnadet für das Schöne“ gesetzt werden sollen. 
Was ist zu tun? 
Die zwar nicht von W. A. Mozart, sondern von dem Korneuburger Komponisten Johann Holzer (1753-1818) stammende Melodie mit dem  Text „Land der Berge…“ hat sich in fast sieben Jahrzehnten einen Platz in den Herzen der Österreicher errungen, obwohl sie nicht ganz leicht zu singen ist. Der ursprüngliche Text ist von vergleichsweise hoher inhaltlicher und literarischer Qualität - insofern sollte von einer Neuschöpfung abgesehen werden. Da aber anzunehmen ist, dass sich der 2011 verschlimmbesserte Text auf Jahre hinaus nicht durchsetzen wird – wenn überhaupt – wäre es politisch klug, eine Volksbefragung mit verschiedenen Varianten durchzuführen. Insbesondere dann, wenn verlässliche demoskopische Erhebungen weiterhin breite Unzufriedenheit mit der jüngsten Textänderung signalisieren. Den Regierenden würde es gut tun, endlich einmal ein Instrument der direkten Demokratie ohne parteipolitische Absichten einzusetzen. Ein Staatsymbol sollte die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich und nicht gegen sich haben.



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