!!!Wer hat politische Macht? (Essay)

 

__Peter Filzmaier__
 

Der Soziologe Max Weber (1864–1920) definiert Macht als Chance, auf einen Befehl jedweden Inhalts Gehorsam zu finden, egal worauf diese Chance beruht. Herrschaft ist dem zufolge institutionalisierte Macht. In Diktaturen beruht eine solche Macht auf Gewalt bzw. deren Androhung. In Demokratien werden vom Volk Vertreter gewählt, die mit zeitlich und inhaltlich limitierter sowie kontrollierter Macht ausgestattet sind. In der Regel impliziert diese Macht, allgemein verbindliche Entscheidungen zu treffen und für deren Nicht-Befolgung Sanktionen zu verhängen.
 

Formal lässt sich daher die Frage nach den politischen Machtträgern mit den Staatsgewalten beantworten. Die Legislative, d. h. das Parlament und die Landtage bzw. Gemeinderäte, die Exekutive – Bundes- und Landesregierungen sowie Bürgermeister – und die Gerichtsbarkeit auf allen Ebenen sind mit Machtpotential versehen.
 

Die österreichische Bundesverfassung gibt zugleich Grenzen der Macht vor. Eine Sonderstellung mit nach dem Verfassungstext weit reichender Macht, die politisch beschränkt ist, nimmt der Bundespräsident ein. Innerhalb der Staatsgewalten kommt nicht nur den obersten Repräsentanten (etwa Bundeskanzlern und Ministern) ein hoher Stellenwert zu, da beispielsweise Gesetzentwürfe in der Bürokratie von Beamten ausgearbeitet werden.
 

In der Verfassungswirklichkeit muss die Frage nach der Macht ungleich komplexer verstanden werden. Politische Entscheidungsprozesse verlaufen keinesfalls nur zwischen Regierung und Parlament – in Österreich kommt dabei mehr den Parteien als den einzelnen Abgeordneten Bedeutung zu –, sondern werden im vorparlamentarischen Raum mitbestimmt. Über dortige Einflussmöglichkeiten verfügen die Sozialpartner als mächtigste Interessengruppen.
 

Realpolitisch könnte daher die Frage nach der politischen Macht weniger mit einem Hinweis auf die drei Staatsgewalten als durch ein Dreieck (iron triangle) zwischen den einflussreichsten Parteipolitikern (die Parteiobmänner bzw. Klubobleute), führenden Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen (Industriellenvereinigung, Gewerkschaftsbund,Wirtschafts- und Arbeiterkammer) und führenden Spitzenbeamten beantwortet werden.
 

Neben den Partei- und Interessenorganisationen als intermediäre Gruppen spielen zweifellos die Massenmedien eine große Rolle. Der ORF als elektronisches Leitmedium und führende Tageszeitungen können durch ihre Themensetzungsfunktion (agenda setting) den politischen Akteuren Handlungsnotwendigkeiten aufzeigen.
 Die „Grenzen der Macht“ – Artikel 52 Abs. 1 der österreichischen Bundesverfassung: „Der Nationalrat und der Bundesrat sind befugt, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen sowie ihre nWünschen über die Ausübung der Vollziehung in Entschließungen Ausdruck zu geben.“ \\ \\ \\

Dieser Essay stammt mit freundlicher Genehmigung des Verlags aus dem Buch:

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