!!!Die Bienen in der österreichischen Rechtsordnung
 

__Mag. Dr. Fritz Simhandl__
 

Österreich ist ein Rechtsstaat. Dies manifestiert sich nicht zuletzt in der Tatsache, dass es nahezu für alle Bereiche Rechtsnormen in Form von Gesetzen, Verordnungen oder Erlässen gibt. Und dieser Zustand der Rechtsstaatlichkeit durchzieht alle Sektoren, d.h. die Gesellschaft, die Kultur, den Staat und die Wirtschaft. Und in der Wirtschaft ist das Vorhandensein von Rechtsnormen vor allem im Teil der Land- und Forstwirtschaft traditionell ein sehr hoher.
 

So darf es kaum Erstaunen hervorrufen, dass sogar die Bienen und deren Haltung bzw. Nutzung in Österreich einem ausgefeilten Regelungssystem unterworfen sind. Alle österreichischen Bundesländer haben die Bienenzucht in Bienenzuchtgesetzen rechtlich festgehalten.
 

In diesen Bienenzuchtgesetzen sind die grundsätzliche Freiheit der Bienenzucht, die Aufstellung von Hausbienenständen, die Abwehr von Übergriffen, der Transport von Bienen, die Bienenwanderung und deren grundsätzliche Freiheit, der Schutz der örtlichen Bienenzüchter, die Anmeldung der Zuwanderung von fremden Bienenwandervölkern, Maßnahmen gegen unberechtigte Zuwanderung, den Schutz von Belegstellen sowie die Einrichtung von Schutzgebieten im Detail geregelt. (vgl. etwa das Bienenzuchtgesetz des Bundeslandes Burgenland aus dem Jahre 1964).
 

Im Burgenland hat der Schutz der Bienenzucht sogar starke rechtshistorische Wurzeln, wurden doch erste grundlegende Regelung in diesem Zusammenhang bereits im Feldgutschutzgesetz aus dem Jahre 1933 geregelt.
 

In Kärnten wiederum werden so grundlegende Dinge, wie die Neuaufstellung von Bieneständen, Gastbienenstöcke, Bieneräuberei und ihre Ahndung, das Aufstellen von Wanderbienenbeständen, Verpflichtungen des Wanderimkers sowie die Einschränkung der Zucht und des Haltens von in Kärnten nicht heimischer Bienen umfassend normiert. Auch diesbezügliche Instanzenzüge, Strafbestimmungen und die Zählung der Bienenvölker finden hier ihre rechtlichen Rahmenbedingungen.
 

Auch Niederösterreich regelt Imkerei, Bienenwanderung, anerkannte Reinzuchtbelegstellen Bienenrassen sowie allerlei verwaltungsverfahrensmäßige Regelungen usw. fest. In diesem Bundesland reichen die ersten diesbezüglichen Regelungen sogar ins Jahr 1910 zurück.
 

Auch in den übrigen Bundesländern gelten ähnliche Regelungen. Das "Landesgesetz über die Haltung und die Zucht von Bienen" des Bundeslandes Wien stammt erst aus jüngster Vergangenheit, d.h. aus dem Jahre 2000. Besonderen Wert legt dieses Landesgesetz auf die sprachliche Gleichbehandlung, der sie im Zusammenhang mit personenbezogenen Bezeichnungen einen eigenen Paragrph widmet.
 

Alle diese Rechtsnormen finden sich unter [www.ris.bka.gv.at .|http://www.ris.bka.gv.at ]

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