!!!Haben Sie gewusst, ... wann das Rauchverbot an der TU Graz eingeführt wurde?

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''Der Artikel wurde freundlicherweise zur Verfügung gestellt von dem TU Graz Magazin [people|http://portal.tugraz.at/portal/page/portal/TU_Graz/Services/BDR/Oeffentlichkeitsarbeit/Folder/TU_Graz_people] Nr. 46/2013-2''

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[{Image src='Heinrich-Bank.jpg' caption='Heinrich Bank\\© TU Graz/Archiv' class='image_right' alt='Heinrich Bank' width='306' height='274' popup='false'}]



Nun, das ist rasch beantwortet: im Dezember 1872. Die Diskussionen über allfällige Rauchverbote auf dem Campusareal sind also nichts wirklich Neues. Zu tun hatte das 1872 ausgesprochene Verbot damit, dass die damalige Technische [Hochschule|Thema/Universitaet] als Einrichtung des Landes Steiermark den Verordnungen des Landesausschusses, der damaligen Landesregierung, unterlag. Der Landesausschuss wiederum hatte schon zuvor ein Rauchverbot für alle vom Land Steiermark genutzten Gebäude erlassen. 

Nun hatte die Verwaltung am Joanneum zum Thema des Rauchens in Erfahrung gebracht, dass „dieser durch nichts zu rechtfertigende Unfug von den Hörern der Technik sowohl in den Hör- und Zeichnungssälen im Joanneum als auch im vormals Mildschuh’schen Hause stattfindet“. – Dieses Mildschuh´sche Haus war zum Zweck der Lehre angemietet worden und stand am Areal des heutigen Hauses Schlögelgasse 7. 

!Rauchverbot für Studierende 

Was nun die rauchenden Studierenden betraf, so drängte die Verwaltung auf die Einhaltung des Rauchverbotes, und zwar „zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Abwendung von Gefahren“. Unter Letzteren verstand man damals nicht etwa Raucherlungen und -beine oder die erhöhte Gefahr, einer Herz-Kreislauf-Erkrankung zu erliegen. Nein, ausgesprochen wurde das Verbot „wegen Beseitigung einer Feuersgefahr“. Das Rektorat wurde „höflichst ersucht“, die Verwaltung zu unterstützen, „und im Verein mit den Herren Professoren auf die Studierenden allen Einfluß geltend zu machen“, dass diese Verfügungen genauestens befolgt würden. Erhellend sind auch die folgenden Zeilen des Aktes, der sich im Universitätsarchiv erhalten hat: „Damit die Studierenden sich nicht mit Unkenntniß der dies fälligen Verfügungen entschuldigen können, wurden dem Institutsdiener Borbely eine Anzahl gedruckter, das obige Verboth enthaltende Plakate mit der Weisung übermittelt, ~[...] jene an einem passenden leicht sichtbaren von den betreffenden Herren Professoren zu bestimmenden Orte in den Hör- und Zeichensälen ~[...] anzuschlagen.“ Und die damaligen Professoren selbst? Über ein Rauchverbot für sie berichten die Quellen nichts. Dass zumindest der Professor für Freihandzeichnen, Heinrich Bank – übrigens einer der Mitplaner der „Alten Technik“ – ein begeisterter Zigarrenraucher und -connaisseur war, vermittelt uns die Fotografie, man beachte des Professors rechte Hand. Aber dabei handelt es sich um ein Privatbild, und die Professoren gingen sicher mit gutem Beispiel voran ... 
Wir danken Bernhard Reismann, Archivar der TU Graz, für den Beitrag.

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Hochinteressant, das Rauchverbot bezog sich damals auf Zigarrenrauchen, da die Zigarette ihren Siegeszug noch nicht angetreten hatte....

-- Glaubauf Karl, Sonntag, 1. Februar 2015, 13:52