!!!Österreichische Fahnen- und Flaggenordnung
 
von [Peter Diem|User/Diem Peter]

--> [Juni 2021: Aktualisierten Text als pdf herunterladen|Wissenssammlungen/Symbole/Fahnen-_und_Flaggenordnung/2021_06_03_Fahnen- und Flaggenordnung.pdf]\\ 

--> Für den militärischen Bereich siehe  [Flaggenordnung des Bundesheeres|http://www.bundesheer.at/abzeichen/pdf/flaggenordnung.pdf]


!!Über den richtigen Gebrauch der österreichischen Staatssymbole        

!1. Allgemeines zu Fahne und Flagge

Fahne und Flagge wollen durch Farbe und Form eine bestimmte Aussage sichtbar 
machen. Sie sind in der Regel international anerkannte Symbole einer 
bestimmten Sache oder einer bestimmten Gemeinschaft von Menschen.
Unter FAHNE versteht man ein Stück Tuch, das an einem Stock befestigt ist.  
Die Fahne wird getragen oder aufgestellt.
Die FLAGGE ist ein Stück Tuch, das mittels einer Leine an einem Mast gehisst 
wird. Das Flaggentuch kann auch plan an eine Wand geheftet werden.
Während die Flagge (das Flaggentuch) ersetzbares Verbrauchsmaterial ist, wird 
die Fahne (das Fahnenblatt) nicht erneuert, sondern in ihrer ursprünglichen Form 
so lange wie möglich aufbewahrt, da sie in ihrer Gesamtheit ein Symbol darstellt. 
Eine Fahne kann daher auch kirchlich geweiht werden. Der Fahnenstock kann 
eine Bekrönung ("Krönlein") in Form einer Spitze oder eines Adlers, eines Partei- 
oder Vereinsabzeichens etc. tragen. 

Die dem Stock (Mast) zugewendete Seite der Fahne (Flagge) wird "Liek" oder 
"Mastseite" genannt, die gegenüberliegende Seite heißt "Flugseite". Das 
mastseitige Obereck wird auch als "Gösch" bezeichnet. Das weltweit häufigste 
Fahnen- und Flaggenformat bei Nationalflaggen ist 2:3 (Höhe zu Länge).

!Die Farben Österreichs

Die Farben rot-weiß-rot gehören zu den ältesten noch in Gebrauch befindlichen 
Nationalfarben. Sie gehen auf die Zeit der letzten Babenberger zurück. Die 
älteste bekannte Abbildung des österreichischen Bindenschilds findet sich auf 
einem Reitersiegel Friedrichs II., des Streitbaren, Herzog von Österreich und 
Steiermark (1230-1246), des letzten Babenbergers, der in der für Österreich 
siegreichen Schlacht an der Leitha gegen Bela IV. von Ungarn fiel. Das Siegel 
gehört zu einer Urkunde für das Stift Lilienfeld datiert mit 30. November 1230. 
1232, zwei Jahre später, werden erstmals die Farben rot-weiß-rot erwähnt: in 
seinem "Fürstenbuch" beschreibt Jans Enikel die Schwertleite Herzog Friedrichs 
durch den Bischof Gebhard von Passau, zu der Friedrich 200 junge Edelleute in 
rot-weiß-rote Gewänder gekleidet hatte. (Unter Schwertleite ist die feierliche 
Bekundung der Mündigkeit und Waffenfähigkeit des adeligen Jünglings im 
Rittertum zu verstehen)


!Die österreichische Nationalflagge
 %%center
 [{Image src='Nationalflagge.png' height='200' class='image_block'caption='Nationalflagge (Web/Papier)' alt='Nationalflagge' width='300' popup='false'}][{Image src='OE_colors.png' height='200' class='image_block' caption='Nationalflagge für Textildruck' alt='Nationalflagge' width='300'}]
%%

"Die Flagge der Republik Österreich besteht aus drei gleich breiten waagrechten 
Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot sind."  
(Art.8a B-VG, BGBl.350/1981 sowie gleichlautend § 3 Abs.2 Wappengesetz, 
BGBl.159/1984)
Die österreichische Nationalflagge entspricht dem alten österreichischen 
Bindenschild. Ihre Vorläuferin war die 1786 eingeführte Seeflagge. Die 
Nationalflagge sollte erstmals am 12. November 1918, dem Tag der Ausrufung 
der Republik, vor dem Parlament in Wien gezeigt werden. Es gelang jedoch nicht, 
die rot-weiß-roten Farben zu hissen, da Angehörige der kommunistischen "Roten 
Garden" den weißen Mittelstreifen herausgerissen und die verknoteten roten 
Tücher aufgezogen hatten. Trotzdem wurde die rot-weiß-rote Flagge zum 
anerkannten Symbol des neuen Österreich.
Ein bestimmtes FORMAT hat der Gesetzgeber für die Nationalflagge leider nicht 
vorgesehen. (Vertreter des Verfassungsdienstes fanden dies bei der Vorbereitung 
des Wappengesetzes als zu wenig "liberal"; Sie meinten, die Nationalfarben 
würden sich in vielerlei Formaten besser durchsetzen). Doch ergibt sich aus den 
unten beschriebenen Proportionen der Dienstflagge des Bundes und der 
österreichischen Seeflagge ein Idealformat von 2:3. Wenn nämlich das Verhältnis 
der Höhe der Nationalflagge zu ihrer Länge zwei zu drei ist, entspricht dies 
ziemlich genau dem ästhetischen Prinzip des Goldenen Schnitts (2:3,25).  


Damit gleicht das Format der Nationalflagge Österreichs  jenem der meisten 
ausländischen Flaggen, was sich besonders dann vorteilhaft auswirkt, wenn sie 
zusammen mit einer oder mehreren Flaggen der Heimatstaaten internationaler 
Gäste gehisst wird. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass sich Flaggen im 
Format 2:3 im Wind leicht entfalten, sich weniger verschleißen und dass sich 
Fahnen im Format 2:3 am besten tragen lassen. Leider besteht in Österreich eine 
geradezu fanatische Vorliebe für längere Flaggentücher, die im praktischen 
Einsatz dann meist recht unansehnlich wirken.

!Das Wappen der Republik Österreich
   
%%center
[{Image src='Bundeswappen_korrekt.png' height='270' class='image_block' caption='Korrektes Bundeswappen' alt='Korrektes Bundeswappen' width='258'}]
[{Image src='Bundeswappen s_w.png' height='270' class='image_block' caption='Korrekte Schwarz-weiß-Darstellung' alt='Korrekte Schwarz-weiß-Darstellung' width='253'}]
%%  
   
   
"Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) besteht aus einem 
freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten 
Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken 
durchzogenen Schild belegt ist. Der Adler trägt auf seinem Kopf eine goldene 
Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen. Die beiden Fänge umschließt eine 
gesprengte Eisenkette. Er trägt im rechten Fang eine goldene Sichel mit einwärts 
gekehrter Schneide, im linken Fang einen goldenen Hammer." (Art. 8a B-VG).
Die drei Symbole MAUERKRONE (für Bürgertum und Republik), SICHEL (für den 
Bauernstand) und HAMMER (für den Arbeiterstand) haben nichts mit den zwei - 
mittlerweile fast ausgestorbenen - kommunistischen Symbolen Hammer und 
Sichel zu tun, sondern sind eine organische heraldische Weiterentwicklung von 
Kaiserkrone, Schwert/Zepter und Reichsapfel im ehemaligen kaiserlichen 
Wappen.

Die gesprengte EISENKETTE, das vierte dem Adler beigegebene Symbol, 
wurden 1945 hinzugefügt. Sie stehen für die Befreiung Österreichs vom 
Nationalsozialismus.

Wichtig für den richtigen Gebrauch des österreichischen Bundeswappens ist auch 
der in seiner Beschreibung enthaltene Hinweis, dass es sich um einen 
FREISCHWEBENDEN Adler handelt. Dieser ist also weder in einen Wappenschild 
noch in einen Kreis zu setzen, wie das leider noch oft geschieht. (Der weiße Kreis 
hat seinen Ursprung in der nationalsozialistischen Hakenkreuzflagge und in der 
zu dieser als "Gegensymbol" entwickelten rot-weiß-roten Kruckenkreuzflagge)
Das Bundeswappen ist entweder vierfärbig (in den Farben Schwarz, Weiß=Silber, 
Rot, Gelb=Gold) oder schwarz-weiß mit den entsprechenden heraldischen 
Schraffuren darzustellen. Leider wird auch hier immer wieder am falschen Orte 
gespart: auf sehr vielen, wenn nicht den meisten Schildern an den Gebäuden der 
Bundesbehörden fehlt das Gelb/Gold der Mauerkrone und der Waffen mit 
Hammer und Sichel. Auch bei Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. den 
Kammern) findet man leider oft die Darstellung ohne das Gelb/Gold.
Das Siegel der Republik Österreich
"Das Siegel der Republik Österreich ist kreisförmig und trägt im oberen Halbkreis 
um das Bundeswappen die Aufschrift >Republik Österreich<". (§ 2 Abs.1 
Wappengesetz)

!Die Dienstflagge des Bundes
 
[{Image src='BDF.jpg' height='200' align='center'  caption='Korrekte Bundesdienstflagge'  alt='Korrekte Bundesdienstflagge' width='300' }]

"Die Dienstflagge des Bundes entspricht der Flagge der Republik Österreich, 
weist aber außerdem in ihrer Mitte das Bundeswappen auf, welches gleichmäßig 
in die beiden roten Streifen hineinreicht. Das Verhältnis der Höhe der 
Dienstflagge des Bundes zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Die Zeichnung der 
Dienstflagge des Bundes ist aus der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden 
Anlage 2 ersichtlich." (§ 3 Abs.3 Wappengesetz)

Mit der Einführung einer auch in ihren Proportionen beschriebenen 
Bundesdienstflagge wurde 1984 einer langjährigen Formenvielfalt mit zum Teil 
sehr unansehnlichen Ausprägungen ein Ende gesetzt. Freilich dauert es in der 
österreichischen Praxis sehr lange, bis sich das "neue" Format durchsetzt.
Die genaue Zeichnung der Bundesdienstflagge ist aus einer farbigen Abbildung in 
der Anlage 2 zum BGBl. 159/1984 ersichtlich, doch gibt es dabei einen kleinen 
Widerspruch: Während nach dem im Jahre 1981 in die Bundesverfassung eingefügten Artikel 
8a, Abs. 2 der das Bundeswappen bildende freischwebende Adler SCHWARZ zu 
sein hat, ist er in der genannten Zeichnung nicht rein schwarz, sondern schwarz-
grau-blau meliert. Der Grund dafür ist darin zu suchen, dass die Staatsdruckerei 
bei der Auswahl der Zeichnung auf eine möglichst detailreiche Vorlage 
zurückgriff. In der Praxis hat das allerdings dazu geführt, dass die führenden 
Fahnenfabriken Österreichs verschiedene Zeichnungen des Bundeswappens in die 
Dienstflagge einfügen. Es sollte nur die dem Text der Bundesverfassung 
entsprechende Form, also der einfarbig schwarze Adler, verwendet werden.  
Die Zeichnung hierzu findet sich in der Anlage zum Wappengesetz 1945, BGBl. 
22/1945 (siehe Abbildung des Wappens oben.)


Zur Führung der Bundesdienstflagge - wie auch zur Führung des Bundeswappens 
sind insbesondere berechtigt: Bundespräsident, Präsident des Nationalrates, 
Vorsitzender des Bundesrates, Präsident/Vizepräsident des Rechnungshofes, 
Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre, Volksanwälte, 
Landeshauptleute, Behörden und Anstalten des Bundes, Bundesheer, 
Universitäten und Hochschulen, sowie verschiedene Körperschaften des 
öffentlichen Rechts wie z. B. die Kammern.

!Die Flagge der Republik Österreichs zur See
    
%%center
[{Image src='Nationalflagge.png' height='200' class='image_block' caption='Geltende Seeflagge' alt='Geltende Seeflagge' width='296' popup='false'}][{Image src='Seeflagge_neu.jpg' height='200' class='image_block' caption='Historische Seeflagge' alt='Historische Seeflagge' width='287' popup='false'}]
%%
                              

"Die Seeflagge besteht aus drei gleich breiten, waagrechten Streifen, von denen 
der mittlere weiß, der obere und der untere rot ist. Das Verhältnis der Höhe der 
Flagge zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Andere Hinweise auf die österreichische 
Nationalität eines Seeschiffs (z. B. durch rot-weiß-rote Wimpel, Stander) sind 
unzulässig." (§ 3 Abs. 2 Seeschifffahrtsgesetz, BGBl. 174/1981)


Im Gegensatz zur rot-weiß-roten Nationalflagge Österreichs, die erst mit der 
Gründung der Republik im Jahre 1918 an die Stelle der schwarz-gelben Farben 
des Kaiserreiches trat, geht die rot-weiß-rote Seeflagge auf den großen Neuerer 
und Reformer Josef II. zurück. Sie wurde am 20. März 1786 eingeführt und 
zeigte im vorderen Drittel des weißen Mittelstreifens den in Gold gefassten 
österreichischen Bindenschild, darüber eine vereinfachte, mit Perlen besetzte 
goldene Königskrone. Abgesehen von einigen geringfügigen Änderungen (Zahl 
der Perlen) blieb diese k.u.k. Seeflagge 132 Jahre lang - bis zum Untergang der 
Donaumonarchie - ununterbrochen in Gebrauch.  Vergleiche  hierzu: Lothar 
Baumgartner, Die Entwicklung der österreichischen Marineflagge, in: Militaria 
Austriaca, 1977, 29 ff., mit zahlreichen Abbildungen.


Österreichische Seeschiffe (das sind vom Verkehrsministern mit "Seebrief" 
zugelassene seetaugliche Schiffe) dürfen nur die oben beschriebene Flagge 
führen. Diese ist an der "für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Stelle" 
zu setzen; andere Flaggen dürfen an dieser Stelle nicht geführt werden. 
Zusätzlich geführte Reedereiflaggen bedürfen der Genehmigung des 
Verkehrsministeriums. Unter österreichischer Flagge fahren rund 30 
Handelsschiffe auf See.
Die Seeflagge wird im Großen und Ganzen auch von österreichischen 
Binnenschiffen geführt, manchmal findet man bei einem "Alpensee-Kreuzer" 
leider auch ein längeres Format. Die Wasserfahrzeuge des Bundes (Strompolizei, 
Zoll, Bundesheer) führen die Dienstflagge des Bundes. Für kleine Wasser-
fahrzeuge gelten besondere Bestimmungen.


!Das "Führen" und die "Verwendung" der Staatssymbole

Während Wappen, Siegel und Dienstflagge nur von den hierzu laut 
Wappengesetz Berechtigten "geführt", das heißt in öffentlich-rechtlicher Funktion 
benützt werden dürfen, ist die "Verwendung" der Abbildungen von 
Hoheitszeichen der Republik Österreich allgemein gestattet:
"Die Verwendung von Abbildungen des Bundeswappens, von Abbildungen der 
Flagge der Republik Österreich sowie der Flagge selbst ist zulässig, soweit sie 
nicht geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen 
der Republik Österreich zu beeinträchtigen." (§ 7 Wappengesetz)
Diese Bestimmung gilt als sogenannter "liberaler Kern" des Wappengesetzes. 
Damit soll ausgedrückt werden, dass es keine administrativen Einschränkungen 
für die Verwendung von Wappen- und Fahnenabbildungen und der Nationalflagge 
selbst gibt. Zu irgendeiner Form der Ermutigung, die rot-weiß-rote Flagge im 
offiziellen oder privaten Bereich zu hissen oder die Fahne zu verwenden, konnte 
sich der Gesetzgeber freilich ebenso wenig durchringen wie zu einer Aufnahme 
der Bundeshymne in das Gesetz über die sonstigen Staatssymbole. Hier zeigt 
sich eine vorsichtige Zurückhaltung, die jeden Anschein vermeiden will, dass der 
Staat (wie etwa in der unseligen Zeit des Nationalsozialismus) seinen Bürgern 
ohne deren freiwillige Mitwirkung den Gebrauch von nationalen Symbolen 
auferlegen will.

!Der Missbrauch der Staatssymbole

Die Strafbestimmungen des Wappengesetzes (§ 8) sind relativ kurz gehalten.  
Sie beziehen sich auf die unbefugte Führung von Bundeswappen, Siegel und 
Dienstflagge. Auch die Vortäuschung einer öffentlichen Berechtigung oder die 
Beeinträchtigung des Ansehens der Republik durch die Verwendung von 
Abbildungen des Wappens bzw. der Flagge oder durch die Verwendung der 
Flagge selbst sind mit Verwaltungsstrafen bis EUR 3600.- bedroht, sofern nicht 
strafgesetzliche Bestimmungen (vor allem die Schutzbestimmungen gegen 
Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole, § 248 Strafgesetzbuch, BGBl. 
60/1974) verletzt werden.

!Der richtige Gebrauch von Fahne und Flagge
Die obigen Grundsätze sind zum größten Teil aus Bundesverfassung und Wappengesetz selbst ableitbar. Für die eigentliche Verwendung der Staatssymbole durch den Bürger gibt es in Österreich aber keinerlei bindende Vorschriften oder auch nur Empfehlungen im Sinne einer "Flaggenetikette". Im Folgenden werden daher alle jene Regeln zusammengefasst, die in Österreich heute praktikabel und durchsetzbar erscheinen. 

!Die Nationalflagge und die Nationalfarben Österreichs

Die österreichische Nationalflagge wird an einem möglichst hohen, schlanken, vertikal stehenden Mast gehisst („Hissflagge“) bzw. als Fahne Österreichs getragen oder aufgestellt. Beide Formen haben das Format 2:3 mit horizontalen Streifen.\\
In würdiger Form können Flagge und Fahne von jedermann mit oder ohne in die Mitte gestelltes Bundeswappen verwendet werden.\\ \\ 
Eine zweite Möglichkeit ist das Zeigen der österreichischen Nationalfarben. Dies erfolgt in gleich breiten vertikalen Streifen und in längerem Format (Knatterfahne, Sportplatz- oder Bannerfahne, Hausfahne). Grundsätzlich sind die Nationalfarben ohne das Bundeswappen zu zeigen. Die Nationalfarben Rot-Weiß-Rot können - ohne Bundeswappen - auch zur Raumdekoration verwendet werden. Im Innenraum ist die Nationalflagge waagrecht anzubringen. \\ 

Als Zeichen der europäischen Gesinnung sollen Nationalflagge und -fahne gemeinsam mit der EU-Flagge/Fahne gezeigt werden.\\

[{Image src='2021_06_03_OE.jpg'  class='image_center'  caption='Nationalflagge und Nationalfarben' alt='Nationalfarben'}]

!Die Flaggen und Farben der Bundesländer
Die Landesflagge wird an einem möglichst hohen, schlanken, vertikal stehenden Mast gehisst („Hissflagge“) bzw. als Landesfahne getragen oder aufgestellt. Beide Formen haben das Format 2:3 mit horizontalen Streifen. In würdiger Form können Landesflagge und Landesfahne von jedermann verwendet werden. Es hat sich eingebürgert, das Landeswappen in die Mitte der Flagge/Fahne zu setzen. Die nach den landesgesetzlichen Bestimmungen jeweils „führende“ (erstgenannte) Farbe bildet bei der Landesflagge den oberen/obersten Streifen. \\ 

Eine zweite Möglichkeit ist das Zeigen der Landesfarben. Dies erfolgt in gleich breiten vertikalen Streifen und in längerem Format (Knatterfahne, Sportplatz- oder Bannerfahne, Hausfahne). Ist das Flaggentuch mit den Streifen senkrecht zum Mast befestigt, liegt die führende Farbe oben bzw. bei der Hausfahne außen. Bei der Sportplatzfahne steht die führende Farbe vom Beschauer gesehen links, bei der Knatterfahne liegt sie mastseitig.\\

Grundsätzlich werden die Landesfarben ohne Wappen gezeigt. Wird dennoch ein Wappen verwendet, steht es aufrecht in der Mitte.
Die Landesfarben können - ohne Wappen - auch zur Raumdekoration verwendet werden. In diesem Fall liegt wie bei der Flagge die „führende“ Farbe zuoberst. Im Innenraum ist die Landesflagge waagrecht anzubringen. \\ 

Diese Formate sind analog dem obigen Beispiel in allen Bundesländern anzuwenden. Hier die Farben der neun österreichischen  Bundesländer. Die jeweils erstgenannte Farbe ist die „führende“ Farbe \\

[{Image src='2021_06_03_Stk.png'  class='image_center'  caption='Flaggen, Fahnen und Farben er Steiermark' alt='Steiermark'}]

%%columns 
Burgenland: Rot-Gelb\\
Kärnten: Gelb-Rot-Weiß\\
Niederösterreich: Blau-Gelb\\
----
Oberösterreich: Weiß-Rot\\
Salzburg: Rot-Weiß\\
Steiermark: Weiß-Grün\\ 
----
Tirol: Weiß-Rot\\
Vorarlberg: Rot-Weiß\\
Wien: Rot-Weiß\\
%%


!1. Gebäude werden auf folgende Weise beflaggt:

Die folgenden Grundregeln werden anhand der Nationalflagge dargelegt, sie gelten aber sinngemäß auch für Landes-, Gemeinde- und Firmenflaggen.

%%center
[{Image src='Spanisches Kulturinstitut.png' height='500' class='image_block' caption='Perfekte Beflaggung - Spanisches Kulturinsitut am Wiener Schwarzenbergplatz' alt='1030 Wien' width='683'}]\\ \\
[{Image src='NMS_1030.png' height='350' class='image_block' caption='Perfekte Beflaggung eines städtischen Hauses' alt='NMS 1030 Wien' width='263'}]
[{Image src='Dachflagge.png' height='350' class='image_block' caption='Korrekte Dachflagge - Beide Fotos: P. Diem' alt='Korrekte Dachflagge' width='465' popup='false'}]
%%

a) Durch Hissen der Flagge an einem freistehenden Flaggenmast vor dem 
Gebäude. Das ist die vexillologisch bevorzugte Methode.\\
b) Durch Hissen der Flagge an einem lotrechten Mast auf dem Dach oder einem 
Vorsprung des Gebäudes.\\
c) Durch Hissen der Flagge an einem Mast, der in einem Winkel von 45-60 Grad 
über der Horizontalen an der Vorderfront angebracht ist.\\
d) Durch Einstecken einer Fahne in eine Halterung, die in einem Winkel von ca. 
45 Grad über der Horizontalen an der Vorderfront angebracht ist.\\
In allen Fällen soll eine rechteckige Flagge im Format 2:3 verwendet werden, 
also z. B. 1 m x 1,50 m, 2 m x 3 m usw.
Die österreichische Flagge ist immer so zu hissen, dass ihre Streifen einen 
rechten Winkel zum Mast bilden, da sonst die Farben Perus (rot-weiß-rot 
vertikal) entstehen.


Die in Österreich eingeführten überlangen, oft vom Dachfirst bis zum 
Erdgeschoss reichenden "Hausfahnen" haben die Tendenz, sich auch schon bei 
wenig Wind um die Stange zu wickeln oder sich in der Mitte einzudrehen. Die 
Flagge soll aber frei wehen und nicht auf irgendeine Art angebunden werden.
Bei der Beflaggung an einem vertikalen Mast ist auf die notwendige Mastlänge zu 
achten. Ästhetische Erwägungen legen eine Mastlänge nahe, die mindestens der 
fünffachen Höhe der Flagge entspricht.

Wird eine schräge Fahnenstange an einer Hauswand verwendet, so verhindert 
ein sogenannter "Stabilisator", d.i. ein Drahtstück, das von der Mitte der inneren 
Längsseite der Flagge zum Mast führt, oder ein Spannseil das "Überschlagen" des 
Flaggentuches (vgl. Zeichnung weiter unten).
Beim Schmuck eines Gebäudes mit einem daran befestigten Flaggenmast soll 
tunlichst nur EINE Flagge von jeder Art (National-, Landes-, Gemeinde-, Firmen- 
oder Europaflagge) verwendet werden. In der Praxis heißt das, dass in der Regel 
nicht mehr als drei Flaggenmasten angebracht werden sollen.

Dies gilt natürlich nicht für die im Boden verankerten, freistehenden 
Flaggenmasten, die in beliebig großen Gruppen angeordnet werden können -  
z. B. auf öffentlichen Plätzen, vor Kongresszentren, Sportanlagen, Hotels, 
Einkaufszentren etc.
Grundsätzlich sollte man beachten: die "einsame", möglichst hoch gehisste, 
nachts beleuchtete und in gutem Zustand gehaltene Flagge im Format 2:3 wirkt 
immer besser als eine Vielfalt von Flaggen.

Wasserfahrzeuge des Bundes führen die Bundesdienstflagge, andere 
Wasserfahrzeuge die Seeflagge. Die Flagge wird dabei in der Regel über Heck an 
einem Flaggenstock geführt. An der für die österreichische Flagge bestimmten 
Stelle darf keine andere Flagge gezeigt werden. 


!2. Hissen und Einholen der Flagge

Die Flagge sollte an Gebäuden und ortsfesten Flaggenmasten im Freien 
grundsätzlich nur in der Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang 
gezeigt werden. Insbesondere bei feierlichen Anlässen oder auf wichtigen 
Gebäuden kann die Flagge auch während der Nachtstunden gehisst bleiben, 
jedoch ist in diesem Fall für eine entsprechende Beleuchtung der Flagge zu 
sorgen.

Die Flagge wird zügig gehisst und in gemessenem Tempo eingeholt. Die Flagge 
soll beim Hissen und Einholen nicht den Boden berühren und nach Gebrauch 
sorgsam gefaltet werden (am besten zunächst der Länge nach und dann in 
kleinen Dreiecken, womit eine Art "Paket" entsteht, das nicht gleich auseinander 
fällt). Zur Schonung des Flaggentuches ist es gebräuchlich, die Flagge bei sehr 
schlechten Wetterbedingungen nicht zu hissen oder zeitweilig einzuholen.  
Alte, ausgebleichte, verschlissene oder sonst unansehnlich gewordene 
Flaggentücher sind aufzutrennen oder zu verbrennen.
                                                                                                                                                       
!Flaggenprotokoll: In welcher Rangordnung wird beflaggt?
 --> Beachte: die folgenden Positionsangaben gehen immer von der Blickrichtung des Veranstalters zum Publikum aus! \\
Der Ehrenplatz ist bei zwei und vier Flaggen rechts, bei drei und fünf Flaggen in der Mitte. \\ \\
Die Flagge, welcher der Ehrenplatz gebührt, wird als erste gehisst und als letzte eingeholt.\\ \\
Der Ehrenplatz gebührt grundsätzlich der gastgebenden Nation: in Österreich nimmt daher die Bundesdienst- oder Nationalflagge den vornehmsten Platz ein. Der Flagge der Vereinten Nationen, der Europaflagge und der Flagge des Internationalen Olympischen Komitees kann jedoch bei internationalen Veranstaltungen der Ehrenplatz als Ausdruck der völkerverbindenden Gesinnung Österreichs eingeräumt werden. Internationale Flaggen und die Flaggen anderer Nationen dürfen nur zusammen mit einer österreichischen Bundesdienst- oder Nationalflagge gehisst werden - ausgenommen die Beflaggung der diplomatischen Vertretungen in Österreich. \\ \\
Werden mehr als fünf Flaggen gehisst, so folgen diese auf die Flagge, welcher der Ehrenplatz gebührt, in alphabetischer Reihenfolge nach dem ISO-Alphabet (dieses ist identisch mit dem deutschen und englischen Alphabet). \\ \\
Die Flagge, welcher der Ehrenplatz gebührt, kann auch auf einem eigenen Mast gehisst werden. \\ \\
Die Flaggen der österreichischen Bundesländer werden dem Wortlaut der Bundesverfassung gemäß ebenfalls in alphabetischer Reihenfolge angeordnet.                                                                                                                                                         

Die Beflaggung erfolgt immer an gleich hohen Masten. Die Höhe aller Flaggen ist 
gleichzuhalten, doch sollte - entgegen vielfach bestehender Praxis - die Länge 
jeder Flagge dem jeweiligen nationalen Format entsprechen. Demgemäß wären 
beispielsweise bei einem internationalen Kongress alle Flaggen 2 m hoch. Die 
österreichische Flagge wäre dann wie die meisten anderen Flaggen 3 m lang, die 
schweizerische wäre nur 2 m, die Flaggen der USA und Großbritanniens wären 
jedoch 3,80 m lang.

Die Beachtung des jeweiligen nationalen Flaggenformats ist eine Forderung der 
internationalen Courtoisie und des Respekts vor den Staatssymbolen anderer 
Nationen. Es ist ein bedauerlicher Ausdruck österreichischer Provinzialität, wenn 
heimische Veranstalter in trauter Gemeinsamkeit mit den Fahnenfabriken die 
Flaggen unserer Gäste in das meist überlange Format der österreichischen  
Haus-, Banner- oder Knatterfahnen pressen oder "Kombiflaggen" verwenden, bei 
denen sich mehrere Nationen ein Flaggentuch teilen müssen.

Besonderes Augenmerk ist auch auf die richtige Lage des Flaggenmusters zu 
legen: während die Streifen der österreichischen Flagge so wie jene der 
deutschen, ungarischen, niederländischen etc. einen rechten Winkel zum Mast 
bilden müssen, laufen sie im Fall von Frankreich, Italien, Belgien etc. parallel 
zum Mast. Es ist vor allem Aufgabe der Fahnenfabriken, auf die Veranstalter 
einzuwirken, diese Grundsätze zu beachten.

!3. Der richtige Gebrauch der Fahne

[{Image src='Fahnen_pd.png' height='350' class='image_left' caption='Korrekte Standfahnen - Foto: P. Diem' alt='Korrekte Standfahnen' width='263'}]Die Rangordnung der Fahne entspricht jener der Flagge. So wird etwa bei einem 
Vortrag oder bei einer Pressekonferenz die österreichische Fahne hinter dem 
Rednerpult zur Rechten des Redners aufgestellt. Ist der Vortragende ein 
ausländischer Gast, tritt seine Nationalfahne hinzu und steht hinter dem 
Rednerpult zur Linken des Redners. Die Fahne wird lotrecht aufgestellt, sodass 
das Fahnenblatt vor dem Stock harmonisch herunterfällt. Das Fahnentuch soll so 
dimensioniert sein, dass es relativ weit zum Boden reicht.
Bei Umzügen und Aufmärschen wird die rot-weiß-rote Fahne an der Spitze des 
Zuges, jedoch immer nach einer eventuell teilnehmenden Musikkapelle getragen.
Wenn die österreichische Fahne von mehreren Fahnen begleitet wird, wird sie in 
der Mitte vorangetragen. Das Mitführen mehrerer rot-weiß-roter Fahnen durch 
eine Gruppe ist zu vermeiden.

Erscheint der Fahnenträger in Uniform oder Standeskleidung, werden ihm zwei 
Uniformierte zur Begleitung der Fahne beigegeben. Solange die Fahne getragen 
oder gehalten wird, behalten der Träger und seine Begleiter ihre 
Kopfbedeckungen auch im Innenraum und in der Kirche auf dem Haupt. Beim 
Vorbeimarsch an einer Ehrentribüne hebt der Fahnenträger die Fahne zum Gruß 
entweder in die Senkrechte hoch oder neigt sie nach vorn in die Nähe der 
Waagrechten, ohne dass die Fahne jedoch den Boden berührt. Seine Begleiter 
wenden ihren Blick den Ehrengästen zu.

Bei religiösen Umzügen und Veranstaltungen gebührt den kirchlichen Fahnen der 
Ehrenplatz. In Kirchen nimmt die österreichische Fahne auf der vom Altar aus 
gesehen rechten Seite Aufstellung. In einer katholischen Kirche ist es üblich, die 
Fahne leicht geneigt anzuordnen, während sie in einer protestantischen Kirche in 
der Regel lotrecht steht.\\ \\ \\ \\

!4. Ehrenbezeigungen

Die Farben Rot-Weiß-Rot sind das traditionsreiche Symbol Österreichs und als 
solches sichtbarer Ausdruck der Liebe zum Vaterland. Diese Farben zu achten, ist 
Pflicht aller Staatsbürger. Gleichzeitig respektiert der Österreicher jedoch die 
Europaflagge und die Staatssymbole anderer Nationen. Während des Hissens und 
Einholens der österreichischen oder einer ausländischen Flagge wendet sich der 
Österreicher zum Flaggenmast, richtet seinen Blick auf die Flagge und nimmt 
dabei eine achtungsvolle Haltung ein. Soldaten, Angehörige der Exekutive und 
andere Personen in Uniform leisten die Ehrenbezeigung, Männer in Zivilkleidung 
nehmen die Kopfbedeckung ab. Dem Ausländer gebietet es die Höflichkeit, sich 
ebenso zu verhalten.

In gleicher Weise wird die österreichische Fahne im Augenblick ihres 
Vorbeimarsches oder wenn sie in einen Raum getragen wird gegrüßt.
Wer die Front einer zu seiner Begrüßung angetretenen Ehrenformation 
abschreitet, grüßt die vor ihm (bis knapp vor dem Boden) geneigte Fahne durch 
eine kurze Verbeugung.

Wird die österreichische Bundeshymne oder eine andere Nationalhymne gespielt, 
gelten die oben genannten Regeln während der gesamten Dauer der Hymne. Ist 
keine Flagge oder Fahne zu grüßen, wenden sich die Anwesenden der Musik zu.
Das Hissen der Flagge(n) erfolgt immer VOR dem allfälligen Abspielen der 
Nationalhymne(n). Das Aufziehen der Flagge kann jedoch von einem Hornsignal 
oder einem Trommelwirbel begleitet werden.

Beim Einholen der Flagge(n) wird in umgekehrter Reihenfolge vorgegangen: 
zuerst Abspielen der Hymne(n), dann Einholen der Flagge(n). Es ist ein Zeichen 
des wachsenden österreichischen Patriotismus, die Bundeshymne mitzusingen.

Die Fahne wird zur Ehrenbezeigung gesenkt, berührt dabei aber nicht den Boden:
* Vor dem Bundespräsidenten und vor einem ausländischen Staatsoberhaupt, 
wenn diese die Front einer Ehrenformation abschreiten.

* Während die Bundeshymne, eine andere Nationalhymne, eine Landeshymne oder 
die Europahymne gespielt wird.
* Beim katholischen Gottesdienst zur Wandlung und zum sakramentalen Segen.

!5. Zum Ausdruck der Trauer

Bei Staatstrauer oder in sonstigen Trauerfällen wird die FLAGGE auf Halbmast 
gesetzt. Dabei wird sie zunächst bis zur Mastspitze gehisst und nach einem 
kurzen Verweilen auf etwas über die halbe Masthöhe gesenkt. Wenn die auf 
Halbmast gesetzte Flagge eingeholt wird, ist sie neuerlich bis an die Spitze zu 
hissen und dann einzuziehen. Am Morgen des Beisetzungstages wird die Flagge 
auf Halbmast gesetzt, bis sie nach der Beerdigung wieder auf Vollmast gehisst 
wird.
Eine andere Form, Trauer auszudrücken, ist das Hissen einer schwarzen Flagge. 
Auch diese soll tunlichst das Format 2:3 haben. Sie wird immer auf Vollmast 
gehisst.
Die FAHNE wird zum Ausdruck der Trauer mit einem etwa zwanzig Zentimeter 
breiten, in der Breite der Fahne langen und in zwei Bändern aus einer Schleife 
fallenden schwarzen Flor versehen.
Bei Abspielen des Liedes "Ich hatt' einen Kameraden" und bei der Versenkung 
eines Sarges wird die Fahne zur Ehrenbezeugung gesenkt.
 
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[{Image src='Viribus.png' height='400' class='image_block' border='1' caption='Sarg des Thronfolgers auf der "Viribus Unitis" (1914)' alt='Sarg des Thronfolgers 1914' width='516' popup='false'}]
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Wie die obigen Bilder zeigen, wurde schon in der Monarchie der Sarg eines 
staatlichen Würdenträgers nicht mit einer gewöhnlichen Seeflagge, sondern mit 
einer eigenen Trauerflagge mit vertikal gestellten Farben bedeckt, die es 
ermöglicht, das Staats- bzw. Stadtwappen sehr groß sichtbar zu machen. Es ist 
dies eine Besonderheit der offiziellen österreichischen Begräbniskultur.

!6. Verwendung für Dekorationszwecke

Die Verwendung des Flaggentuches in geraffter Form für Dekorationszwecke ist 
zu vermeiden. Zum Schmuck von Festräumen, Bühnen und dergleichen sind 
Grünpflanzen besser geeignet.

Wird das rot-weiß-rote Flaggentuch für sich allein verwendet, soll es das Format 
2:3 haben. Die Streifen waagrecht, ist der Stoff faltenlos an der Stirnwand des 
Saales über Kopfhöhe anzubringen. Das Schmücken eines Rednerpultes oder 
Podiums durch Bespannen mit einem Flaggentuch ist zu vermeiden. Hingegen 
kann das Rednerpult bei offiziellen Anlässen mit dem freischwebenden 
Bundeswappen geschmückt werden. Bei der Enthüllung eines Standbildes oder 
einer Wandtafel ist die Einbeziehung der österreichischen Farben in die Feier 
wünschenswert, doch darf das Flaggentuch nie als Hülle verwendet werden.


Ein Sarg, der die sterblichen Überreste einer Persönlichkeit des öffentlichen 
Lebens oder eines im Einsatz für das Vaterland Verstorbenen enthält, kann mit 
einem Flaggentuch bedeckt werden. Dieses ist so aufzulegen, dass der weiße 
Streifen über den Deckel des Sarges in der Längsrichtung zu liegen kommt, 
während die roten Streifen die Seiten bedecken. Wird die Bundesdienstflagge 
verwendet, so blickt der Wappenadler zum Kopfende des Sarges. Auf das 
Flaggentuch werden keine Kränze oder Blumengebinde gelegt, jedoch können ein 
Helm oder die Orden des Verstorbenen darauf ruhen. Das Flaggentuch wird nicht 
der Erde übergeben, sondern vor der Versenkung des Sarges abgehoben und 
gefaltet. Es kann als Geste der Erinnerung den Verwandten des Verstorbenen 
übergeben werden.


Das Anbringen von Inschriften, Zeichnungen und Bildern aller Art auf 
österreichischen Fahnen und Flaggen ist unzulässig, desgleichen die Verwendung 
der Nationalfarben und des Bundeswappens auf Gegenständen, die zum 
Verbrauch bestimmt sind.
Werden die Farben Österreichs zum Beispiel in Form eines Wimpels an einem 
Fahrzeug geführt, ist auf sichere Befestigung und darauf zu achten, dass eine 
Verschmutzung möglichst verhindert wird.
Tischfähnchen und andere kleine Ausführungen von Fahne und Flagge sollen 
maßstabgerecht und im Sinne der obigen Richtlinien, d.h. in horizontaler 
Richtung wehend, hergestellt werden.

!!Praktische Hinweise zum Gebrauch von Flagge und Fahne

!1. Flaggenmast

Es wurde schon darauf hingewiesen, dass das aus historischen Gründen 
mangelnde Verständnis des Österreichers für seine Staatssymbole - wie auch die 
fehlende Kenntnis nautischer Gepflogenheiten im Binnenland Österreich - dazu 
geführt haben, dass die relativ wenigen, in Österreich in Gebrauch befindlichen 
Flaggenmaste meist in einem schlechten Zustand sind. Insbesondere sind 
Flaggenmaste in Österreich vielfach zu kurz und zu gedrungen - wahrscheinlich 
spielen da sowohl mangelndes ästhetisches Gefühl als auch "Sparsamkeit" mit.
Bei Neuanschaffung empfiehlt sich ein optimales Verhältnis zwischen Höhe der 
Flagge und Höhe des Mastes von mindestens 1:5. Eine 2 x 3 Meter messende 
Flagge ist demgemäß an einem 10 m hohen Mast zu hissen, für 1 x 1,5 m große 
Flaggen soll der Mast rund 5m hoch sein. Die besten Flaggenmasten, schlank, 
leicht konisch und zumeist aus Glasfiber hergestellt, werden von skandinavischen 
Firmen angeboten.

!2. Flaggenleine

Die Rollen oder Führungen für die Flaggenleine (das Drahtseil) sollen an der 
Mastseite gegenüber der Hauptwindrichtung angebracht sein, da sich dadurch die 
Flagge im Seil weniger leicht verhängt. Bei den meisten in Österreich in 
Gebrauch stehenden Flaggenmasten wird ein Drahtseil, das um zwei Eisenrollen 
führt, als Flaggenleine verwendet. Diese Form der Befestigung hat drei 
gravierende Nachteile:

a) Die Flagge muss mit Hilfe von Karabinern eingehängt werden, was sehr oft dazu 
führt, dass sich das Flaggentuch verwickelt und verhängt.\\
b) Drahtseil, Spannvorrichtung und Eisenrollen rosten mit der Zeit, was bald zu 
mühsamem Hissen und später oft zu totaler Unbrauchbarkeit führt.\\
c) In Österreich werden sehr viele Flaggen leider nur bis weit unter die Mastspitze 
gehisst, weil die obere Rolle zu tief sitzt, die Spannvorrichtung des Drahtseils 
irrtümlich über das Flaggentuch gesetzt wird oder sich das Drahtseil mangels 
einer hinreichenden Fixierung von selbst etwas nach unten verschiebt.


Wer offenen Auges durch unser Land fährt, wird verwundert sein, in wie vielen 
Fällen auf diese Weise ein schlampiger, unansehnlicher "Halbmast-Effekt" erzielt 
wird.


In den meisten am Meer liegenden Ländern, wo ja Wind und Seewasser noch 
stärker wirksam werden als Schnee und Regen, werden Flaggen grundsätzlich an 
Leinen hochgezogen - heute sind dies praktisch alles unverwüstliche 
Kunststoffschnüre. Hierzu ist freilich eine besondere Verarbeitungsform der 
Flagge erforderlich: das Flaggentuch enthält ein an der Mastseite ("Liek") 
eingenähtes Stück Leine, das oben und unten in einen Karabiner - oder, seit 
neuestem, in eine S-Öse aus haltbarem Kunststoff - ausläuft. Damit wird das 
Flaggentuch zwischen die zwei offenen Enden der Flaggenleine eingehängt.
Diese Form der Anbringung hat zwei entscheidende Vorteile:

a) Die Flagge kann leicht bis zur Mastspitze hochgezogen werden und kann sich 
kaum verheddern, da die Liekseite des Tuches immer gespannt bleibt.\\  
b) Der Winddruck verteilt sich statt auf zwei oder drei Karabiner auf die ganze 
Länge des Saums an der Mastseite der Flagge, wodurch diese eine erheblich 
höhere Lebensdauer hat.\\

Als Argumente gegen diese Befestigungsart wird eingewendet werden, dass  
a) die Verknotung der Leine für die Österreicher zu schwierig ist, \\ 
b) dass Flaggen leichter gestohlen werden können. \\

Dagegen helfen nur Information und Beispiel. Es wäre deshalb von großer Bedeutung, wenn die 
österreichischen Flaggenfabriken diese Ausführung von Flaggentuch und Leine 
generell einführen würden - noch dazu wo sie erheblich billiger ist als der 
Drahtseilmechanismus und die Karabiner. Da in der Praxis ohnedies nur in 
Einzelfällen mit einem Einholen der Flaggen über Nacht gerechnet werden kann, 
würde sich insbesondere auch bei den betrieblichen Flaggen die Lebensdauer 
erhöhen.

!3. Flaggentuch

Die österreichischen Flaggenfabriken bieten heute eine Reihe von langlebigen 
Stoffen (Perlon etc.) an. Die sogenannte "Hissflagge" (Flaggentuch im Format 
2:3) kommt erheblich billiger als die üblichen "Sportplatz-", "Banner-" oder 
"Knatterfahnen" bzw. die langen oder trapezförmigen "Hausfahnen" und hält 
länger, wenn sie fachgerecht gehisst wird. Die gelegentliche Reinigung oder 
Ausbesserung wird von den Fahnenfirmen gerne übernommen.

!4. Der Stabilisator

In der sehr beflaggungsfreundlichen Schweiz wurde eine Methode entwickelt, die 
an der Hausfassade schräg angebrachte Flaggen am Überschlagen und 
Verheddern hindern. Der sogenannte "Stabilisator" ist ein dünner Eisenstab, der 
vom Flaggenmast zur Unterkante des Flaggentuchs führt und dort durch einen 
Karabiner befestigt ist. Die Verwendung dieses einfachen Behelfes würde in 
Österreich viel dazu beitragen, dass vor allem Geschäftsleute ihre Portale öfter 
beflaggen würden, da sich die Flagge nicht verheddern würde und ihre 
Werbewirkung auf Dauer entfalten könnte.

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[{Image src='Draht.jpg' height='300' class='image_block' caption='Stabilisator in der Schweiz' alt='Stabilisator' width='225'}]
[{Image src='Stablisator.png' height='300' class='image_block' caption='Der Stabilisator' alt='Stabilisator' width='391'}]
[{Image src='Opernring.jpg' height='295' class='image_block' caption='Der Stabilisator am Opernringhof' alt='Stabilisator am Opernringhof' width='393'}]
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!5. Tischflaggen

Im politischen und gesellschaftlichen Leben ist es eine schöne Geste, bei 
Besprechungen mit ausländischen Partnern die österreichischen Farben und die 
Farben des Gastes auf den Besprechungstisch zu stellen. Dazu sollten kleine 
Tischflaggenmaste verwendet werden, an denen die Flagge vexillologisch richtig, 
d.h. im rechten Winkel zum Mast "gehisst" wird. Dies geschieht mithilfe einer 
kleinen elastischen Schnur. Diese Ausführung ist jederzeit erhältlich und kostet 
nicht mehr als jene mit der traditionellen aber meist unansehnlichen vertikal 
aufgehängten "Bannerfahne".

!6. Firmenflaggen

Für Firmenflaggen gilt dasselbe wie für die staatlichen Flaggen. Die Ausführung 
als Hissflagge im Format 2:3 ist allen anderen Flaggenformen vorzuziehen, da 
die richtig wehende Flagge einen dynamischen und professionellen Eindruck 
vermittelt und außerdem der Text in der Regel besser lesbar ist als bei den 
gebräuchlichen, vertikal beschrifteten "Knatterfahnen".
Architektonisch und ästhetisch wirkt die Anordnung von drei Masten vor der 
Betriebsstätte am besten. In der Mitte wird die Nationalflagge, rechts die 
Landesflagge und links die Firmenflagge gehisst. Damit zeigt das Unternehmen 
seine Verbundenheit mit der Republik und dem jeweiligen Bundesland. Die 
Belegschaft wird den Stolz auf die Leistung des Betriebes mit der Liebe zum Land 
verbinden. Statt der Landesflagge kann auch die Europaflagge verwendet 
werden. Ein Tochterunternehmen einer ausländischen Firma kann natürlich auch 
deren Nationalflagge hinzufügen.

Ideal ist es, wenn die Flaggen täglich morgens gehisst und abends eingeholt 
werden. Dem Werksportier würde diese zusätzliche Aufgabe nur gut tun, sitzt er 
ohnedies viele Stunden in seinem Büro. Übernimmt er diese Aufgabe nicht, so 
sollten die Flaggen in der Nacht beleuchtet werden, was überdies einen 
besonders guten Werbeeffekt hat. Jedenfalls ist von Zeit zu Zeit nach dem 
Zustand der Flaggen zu sehen - es ist keine gute Visitkarte für ein Unternehmen, 
wenn diese in jener erbärmlichen Verfassung sind, in dem sich Flaggen in 
unserem Land heute noch leider sehr oft befinden.

!7. Fahnen in Amtsräumen und Schulen

Träger öffentlicher Ämter - vom Regierungsmitglied bis zum Bürgermeister der 
kleinsten Gemeinde - sollten in ihren Amtsräumen neben der rot-weiß-roten 
Fahne jene ihrer Gebietskörperschaft aufstellen. In den Büros des 
Bundespräsidenten und des Bundeskanzlers und im Amtszimmer des Wiener 
Bürgermeisters, der anderen Landeshauptleute und vieler Bürgermeister 
geschieht dies bereits in vorbildlicher Weise, ebenso in einigen Ministerien. Auf 
lange Sicht wäre es anzustreben, wenn in allen Klassenzimmern Österreichs eine 
rot-weiß-rote Fahne stünde. Die Elternvereine sollten aufgerufen werden, die 
Kosten dafür zu übernehmen - schließlich sollten jene, die die Republik mit 
aufgebaut haben, daran interessiert sein, dass sich die Jugend froh zu unserem 
Vaterland bekennt.

Ohne dass dies in ein paramilitärisches Zeremoniell nach dem Muster einer 
unseligen Vergangenheit ausarten dürfte, ist es vorstellbar, bei bestimmten 
Schulfeiern gemeinsam die Nationalflagge zu hissen - insbesondere auch bei 
sportlichen Anlässen. Dazu könnte eine eigene Schulflagge treten. Damit würde 
die Identifikation mit der eigenen Anstalt und dem österreichischen Vaterland 
gefördert werden. 

[{Image src='1140.png' height='500' class='image_center' caption='Kommandogebäude Wien 1140 ' alt='140' width='673' popup='false'}]

Fotos: P. Diem                                                                                                                              Stand 6.6.2021
 
 \\ 
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Die Verwendung der Bundesdienstflagge für den privaten Gebrauch hat sich gewohnheitsrechtlich eingebürgert - vor allem durch die Sportwelt und die Souvenirindustrie. Es wir daher niemand bestraft, die Verwendung ist eher anzuraten, damit bald eine Gesetzesänderung kommt, die angestrebt wird.



-- [Ziegler Katharina|User/Ziegler Katharina], Mittwoch, 5. Februar 2020, 12:24