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Die Symbole Kärntens#

Landeswappen und Landesfarben#

--> Landessymbolegesetz 2020
Landesverfassung 1996 für das Land Kärnten, Artikel 6:

1. Die Farben des Landes Kärnten sind gelb-rot-weiß.
2. Das Land Kärnten führt als Landeswappen das historische Wappen. Der Schild des Landeswappens ist von Gold und Rot gespalten; vorn sind drei schwarze, rotbezungte und gewaffnete Löwen übereinander, hinten ein silberner Balken. Der gekrönte Turnierhelm mit rotgoldenen Decken trägt zwei goldene Büffelhörner, die außen mit je fünf goldenen Stäbchen besteckt sind, von denen rechts je drei schwarze, links je drei rote Lindenblätter herabhängen. Die bildliche Darstellung des Landeswappens ist im Landesgesetzblatt kundzumachen.
3. Das Recht zur Führung des Landeswappens steht den Behörden, Ämtern und Anstalten des Landes Kärnten zu. Wer sonst berechtigt ist, das Landeswappen oder den Wappenschild zu führen, wird durch Landesgesetz bestimmt.
4. Die Landesflagge besteht aus drei waagrechten, gleich breiten Streifen von Gelb-Rot-Weiß; der oberste Streifen ist der gelbe.
5. Das Landessiegel weist das Landeswappen mit der Umschrift „Land Kärnten" auf.

Bild 'Wappen_Kaernten'
Das historische Wappen Kärntens ist das einzige unter den Wappen der österreichischen Bundesländer, das im Landesgesetzblatt mit Helm, Helmzier und Helmdecken dargestellt wird: in von Gold und Rot gespaltenem Schild vorne drei übereinander gestellte, schwarze, rot bezungte und rot bewehrte schreitende Löwen, hinten ein silberner Balken; auf den Schild ist ein golden gekrönter Turnierhelm mit rot-goldenen Helmdecken gestellt, der zwei goldene Büffelhörner trägt, die außen mit je fünf goldenen Stäbchen besteckt sind, von denen rechts je drei schwarze, links je drei rote Lindenblätter herabhängen.

Im allgemeinen wird aber als Kärntner Wappen nur der Wappenschild geführt, da der Helm mit  Decken und Helmzier die Proportionen der Darstellung zusammen mit anderen Wappen in der Regel sprengt (siehe unten).

Das ursprüngliche Kärntner Wappen, wie es die Spanheimer in ihrem Herzogssiegel führten, war ein schwarzer heraldischer Panther in Silber beziehungsweise aus Zobelpelz auf Hermelin. Über den genauen historischen Werdegang des Kärntner Wappens existieren verschiedene Auffassungen.

Eine quasi „offizielle" Version der Entstehung findet sich in den Erläuterungen zum Kärntner Wappengesetz 1985 in Form eines vom ehemaligen Direktor des Kärntner Landesarchivs, wirkl. Hofrat Dr. H. Wiessner, verfassten Abrisses, der auch schon im Entwurf des Gesetzes zum Schutz des Kärntner Landeswappens aus dem Jahr 1955 (LGB1. Nr. 1/1956) enthalten war. Wiessner schreibt (Z. ZI.Verf.-148/1/1985):

Herzog Ulrich III. bediente sich, um seinen Ansprüchen auf das durch den Tod Friedrichs des Streitbaren 1246 freigewordene babenbergische Erbe schon äußerlich Ausdruck zu verleihen - sein Vater, Herzog Bernhard, war der Sohn der Babenbergerin Agnes, der Tochter Heinrich II. von Österreich und Schwester Herzog Heinrichs I. von Mödling, er selbst war in erster Ehe mit Agnes, der Witwe des letzten Babenbergers, in zweiter Ehe mit Agnes, der Großnichte Friedrich des Streitbaren vermählt - seit 1246 nicht mehr des alten Kärntner Pantherwappens (schwarzer Panther auf weißem Hintergrund), sondern eines kombinierten Wappens, das auf der vorderen Hälfte (vom Beschauer links) das Wappen der in Mödling seßhaften babenbergischen Secundogenitur - die babenbergischen Löwen in Dreizahl - auf der hinteren Hälfte (vom Beschauer rechts) den halben Schild von Österreich, den Bindenschild, aufwies. Als nach dem Tode Ulrichs III. am 27. Oktober 1269 sich König Ottokar II. von Böhmen auf Grund des Podiebrader Vertrages vom 4. Dezember 1268 auch Kärntens bemächtigte, bewog ihn die alte Gleichheit des kärntnerischen und steirischen Wappens - nämlich des Pantherwappens -, dieses völlig aufzugeben und den Schild mit den drei Löwen und der Binde als Kärntner Landeswappen zu designieren.

Bild 'Wappen_Kaernten_klein'
Der aus dem gekrönten Helm hervorwachsende Pfauenstoß des damaligen Wappens ging auf das österreichische Vorbild zurück. Herzog Meinhard musste im Kärntner Wappen den gekrönten Helm abtun, da er nicht Rechtsnachfolger der Babenberger war und damit Successor des unter Friedrich dem Streitbaren projektierten Königreiches Österreich-Steier. Er ersetzte den gekrönten Helm durch den Herzogshut, dessen Krempe mit Lindenblättern behangen war. Nach dem Anfall Kärntens an die Habsburger - 1335 - und damit im Spätmittelalter den österreichischen Ländern der Habsburger zugehörig („Herrschaft zu Österreich") trat an die Stelle des Herzoghutes wieder der gekrönte Turnierhelm. Weil dadurch die Wappenkleinode Tirols und Kärntens gleich waren, erwies es sich 1363 durch den Anfall Tirols an Österreich als notwendig, für Kärnten einen neuen Helmschmuck zu schaffen, und so wies man nun dem Kärntner Wappen die goldenen Büffelhörner zu, außen mit je fünf goldenen Stäbchen besteckt, deren jedes mit drei rechts schwarzen, links roten Lindenblättern behängt erscheinen. Dabei verschwand auch der vom österreichischen Wappen übernommene Pfauenfederstoß, der aus dem Helm hervorwuchs. In dieser Form ist das Kärntner Wappen bis auf den heutigen Tag auf uns gekommen. Die Kärntner Landesfarben - gelb, rot, weiß - sind dem Wappen entnommen. Ulrichs III. Bruder Philipp, erwählter Erzbischof von Salzburg, führte den ursprünglichen Spanheimer Panther als Anspruchswappen weiter. Mit seiner Niederlage gegen Ottokar und seinem Tod im Exil erlosch jedoch das Pantherwappen endgültig.

--> Anthony von Siegenfeld, Kärnten. In: Das Landeswappen der Steiermark, a. a. O., Graz 1900, 244 ff.
--> ; H. Appelt, Zur Frage der Entstehung des Kärntner Landeswappens. In: Zeitschrift des Historischen Vereins für Steiermark
     (Pirchegger Festschrift) 46/1955, 50-56

Bild 'Flagge_Kaernten'
Im Gegensatz zu den anderen Bundesländern haben die Landesfarben Kärntens als Dreifarb in der heutigen Reihenfolge eine relativ kurze Tradition. 1608, anlässlich eines Schießwettbewerbs in Klagenfurt, kann zum ersten Mal eine rot-weiße Fahne nachgewiesen werden. Noch in der Landesverfassung vom 14. März 1924 wurden im 1. Hauptstück, § 12, Abs. 3, die Kärntner Landesfarben mit Rot-Weiß festgeschrieben. Nach dem Kärntner Abwehrkampf wurde am 4. 12. 1919 von der Landesregierung ein sogenanntes „Kärntner Kreuz" gestiftet. Es wurde an einem Band getragen, das neben Rot-Weiß auch das Gold des Landeswappens enthielt. Ebenso begannen damals dreifarbige Fahnen aufzutreten. Da es den heraldischen Gepflogenheiten entspricht, die Tinkturen des Wappens zur Grundlage der Landesfarben zu machen und sich überdies dadurch die Kärntner Farben von jenen anderer Bundesländer besser abhoben, wurden am 4. 6. 1930 die Farben Gelb-Rot-Weiß als Bestandteile der Landesflagge in die Verfassung Kärntens aufgenommen. Wie man am Text des oben zitierten Artikels 6 der neuen Landesverfassung sieht, werden in Kärnten Landesfarben und Landesflagge in getrennten Absätzen geregelt.

Genaue Abbildungen des historischen Kärntner Wappens in Schwarzweiß und in Farbe finden sich als Anlagen zum Gesetz vom 19. Juni 1985 zum Schutz des Kärntner Landeswappens und anderer Hoheitszeichen des Landes Kärnten (Kärntner Wappengesetz), LGBl. 69/1985. Dieses Gesetz regelt Führung, Verwendung und Schutz von Wappen und Siegel in der im Gefolge des Wappengesetzes 1984 etwas liberaleren Art.

--> Zur genauen Darstellung der Symbole der Bundesländer vergleiche die Überblicksseite 

Redaktion: Peter Diem