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!!!Österreichische Flaggen in der Monarchie

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[{Image src='Zara_1818.jpg' height='270' class='image_block' caption='Franz I. in Zara' alt='Franz I. in Zara' width='487'}]
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Im Jahre 1818 bereisten Kaiser Franz I. und Kaiserin Karolina
Augusta mit einer österreichischen Eskadre (Geschwader) Dalmatien,
um die nach dem Wiener Kongress im Jahre 1815 neu
erworbene Provinz besser kennenzulernen und in Besitz zu
nehmen. Eindrucksvoll sind die Schiffe, darunter das Flaggschiff
„Dragone“, und das Empfangsgebäude im Hafen der
Hauptstadt Zara (Zadar, Kroatien) überreich mit österreichischen
Flaggen geschmückt. Das Beiboot mit Kaiser Franz I. ist
mit der persönlichen schwarz-gelben Fahne (Standarte) des
Kaisers gekennzeichnet. Das Fahnenblatt zeigt im gelben Feld
den schwarzen Doppeladler mit dem kleinen genealogischen
Wappen als Brustschild und ist von einer schwarz-gelben und
rot-weißen Flammenbordüre gesäumt.

Im heutigen Sprachgebrauch werden Fahne und Flagge meistens
gleichbedeutend verwendet. Beide wollen durch Farbe und Form
eine bestimmte Aussage sichtbar machen. Tatsächlich sind die beiden
Symbolträger jedoch zu verschiedenen Zeiten entstanden und
von unterschiedlicher Bedeutung. Das Wort Fahne ist im Mittelalter
aus dem althochdeutschen „fano, van, vane“ entstanden, sprachlich
gleichbedeutend mit „Tuch“ und hat den gleichen Stamm wie
Banner (pannus, Panier). Von ihrer Funktion her diente sie schon
seit dem Altertum als Feldzeichen, Herrschafts- und Lehenssymbol.
Die Fahne war ein weithin sichtbares Zeichen im Kampf
(Gonfanon, die Kriegsfahne), als Zeichen des Anführers, also
des Fürsten, auch in seiner Eigenschaft als Landesherr. Mit dem
Aufkommen des Wappenwesens im 12. Jahrhundert beginnen sich
die auf den Fahnen angebrachten Zeichen zu verfestigen und zu
unverwechselbaren Erkennungszeichen zu werden. Das Fahnentuch
ist an einem Stock befestigt und stellt in seiner Gesamtheit
ein Symbol dar. Deshalb wird das Tuch, wenn es zerschlissen ist, auch nicht erneuert, sondern die Fahne in ihrer ursprünglichen  Form als Ganzes ersetzt. Dadurch erlangte die Fahne gewissermaßen
einen heiligen Status, der sich heute noch in den Begriffen
Fahneneid, Fahnenflucht oder Tag der Fahne niederschlägt und
auch in Redensarten, wie „die Fahne hochhalten“ widerspiegelt.


Das Wort Flagge ist viel jüngeren Datums und verbreitete sich
im deutschen Wortschatz erst mit dem Aufschwung der Schifffahrt
im 16./17. Jahrhundert. Es kommt aus dem Niederdeutschen,
wobei die Verwandtschaft mit dem englischen Wort „flag“, dem
niederländischen Wort „vlag“ oder dem dänischen Wort „flag“
unverkennbar ist. Flaggen wehen daher zunächst ausschließlich
von Schiffen, die damit einem Staat oder Schiffseigner besser
zugeordnet werden konnten. Die Flagge ist ein Stück Tuch, das
mittels oder an einer Leine an einem Mast gehisst wird und nach
Bedarf ersetzt werden kann. Daher gibt es in der Schifffahrt auch
Flaggschiffe, Flaggoffiziere und ein Flaggenalphabet.

Die einstigen Bedeutungsunterschiede von Fahne und Flagge
werden heute in der öffentlichen Meinung nur noch wenig beachtet.
Sogar der Artikel 8a des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes
aus 1981, der die österreichische Nationalfahne
regelt, stellt fest:

 „Die Flagge der Republik Österreich besteht
aus drei gleich breiten waagrechten Streifen, von denen der
mittlere weiß, der obere und untere rot sind.“ (Art. 8a Abs. 2
B-VG) 

Die Flaggen von Bundesbehörden tragen noch zusätzlich
und exklusiv das Bundeswappen, den freischwebenden
schwarzen Adler in der Mitte, um ihre amtliche Autorität zu
hervorzuheben. Diese Unterschiede (Fahnen mit oder ohne
Adler) sind Vielen jedoch nicht bewusst, wenn sie beispielsweise
bei Sportveranstaltungen (Fußball , Skilauf) die Adlerfahne
schwenken, um ihre Mannschaft anzufeuern.



Betrachtet man die heutige österreichische Fahne, wie sie von Bundesbehörden verwendet wird (eine Kombination von Wappen und
Fahne), so sind darin alle jene Elemente zu sehen, wie sie schon
anfangs des 13. Jahrhunderts vorkommen: Die drei Farben
und der Adler. Zusammen mit der dänischen Fahne zählt daher
die österreichische zu den ältesten staatlichen Symbolen Europas.

Am Beginn der Geschichte der österreichischen Fahne steht der
einköpfige schwarze Adler, den der Babenberger Heinrich II.
Jasomirgott anlässlich der Erhebung Österreichs zum Herzogtum
1156 im Wappen angenommen hatte. Als Nachweis des Aussehens
können nur die Reitersiegel herangezogen werden, die von seinen
Nachfolgern Leopold V., Friedrich I. und Leopold VI. überliefert
sind. Die auf den Siegeln ersichtlichen Fahnen zeigen als Wiederholung
des Schildbildes den selben Adler. Der letzte Babenberger,
Herzog Friedrich II. ,tauschte jedoch den bisher geführten Adlerschild
und die Adlerfahne gegen den rot-weiß-roten Bindenschild
aus. Damit betrat diese Farbenzusammenstellung zum ersten Mal
die heraldische Bühne. Die Hintergründe für den Wappenwechsel
und die Herkunft des Bindenschildes sind nicht eindeutig geklärt.
Politische Umstände und verfassungsgeschichtliche Entwicklungen
im 13. Jahrhundert könnten die Ursachen sein, die einen Wechsel
vom kaiserlichen Amtszeichen (Adler) hin zu einem eigenständigen
Wappen bewirkten. Als die Babenberger 1246 ausstarben und
sich der böhmische König Ottokar II. Premysl der österreichischen
Länder bemächtigte, übernahm er den Bindenschild bereits
ganz selbstverständlich als Landeswappen. Die älteste bildliche
Darstellung einer österreichischen Fahne ist auf einem Siegel zu
sehen. Es handelt sich um ein Reitersiegel von 1254 auf dem sich
Otto Graf von Plain als „Signifer Austriae“, also als Träger des
Zeichens Österreichs benennt. 

Bis zum Ende des Mittelalters
taucht die rot-weiß-rote Fahne bei verschiedenen Anlässen auf:
Bei kriegerischen Ereignissen, bei zeremoniellen Verwendungen
(Belehnungen, Huldigungen, Begräbnissen, Ehrenpforten etc.),
auf Siegeln, in Handschriften oder auf Gemälden. Dazu kam, dass
das Rot-Weiß-Rot nur das Haus Österreich, den Gesamttitel der
Dynastie der Habsburger, kennzeichnete. Als Territorialzeichen
bezogen sich die Farben nur auf das heutige Niederösterreich.
Die anderen Herzogtümer (Oberösterreich, Steiermark, Kärnten,
Tirol etc.) besaßen ihre eigenen Wappen und Fahnen.

[{Image src='Alte_Flaggen.jpg' height='200' class='image_right' caption='Kaiserliche (See)Flaggen' alt='Kaiserliche Seeflaggen' width='229'}]In der frühen Neuzeit tritt die österreichische Fahne zunehmend
in den Hintergrund, da die Habsburger Kaiser des Heiligen Römischen
Reiches wurden und daher meistens die Reichsfahne als
Symbol ihrer höchsten Würde verwendeten. Die rot-weiß-roten
Farben wurden nur noch auf dem Brustschild des Reichsadlers
sichtbar, als dem Stammwappen der Habsburger. Kaiser Sigismund hat
den doppelköpfigen schwarzen Adler auf gelbem Grund als
Kaiserwappen und Kaiserfahne eingeführt. Die Fahne wird wie
folgt beschrieben:
In einem goldenen Feld ein schwarzer doppelter
goldbewehrter Adler mit roter Zunge und goldenen Heiligenscheinen.

Der Umstand, dass die Kaiserwürde jahrhundertelang
in den Händen der Habsburger verblieb, hatte zur Folge, dass
nach und nach das römisch-deutsche Kaiserwappen und die Fahne
auch in solchen Fällen als heraldisches Abzeichen gebraucht
wurden, in denen es nicht um Reichsangelegenheiten, sondern um
spezifisch österreichische Belange ging.


[{Image src='Flaggenpatent_1787 .jpg' height='270' class='image_left' caption='Die österreichische Seeflagge 1787' alt='Die Seeflagge 1787' width='186'}]Die bedeutende Ausweitung seiner Meeresküsten (Österreichische
Niederlande, Herzogtum Mailand), die die „Monarchia Austriaca“
in Folge des Spanischen Erbfolgekrieges Anfang des 18. Jahrhunderts
erfuhr, bewirkte einen Aufschwung des Seehandels und der Handelsmarine. Dazu kam auch, dass das Großherzogtum Toskana (seit
1737 von Franz Stephan von Lothringen, dem Gatten Maria Theresias, regiert),
ebenfalls regen Seehandel betrieb und deshalb die
Identifizierung von Schiffen durch Flaggen immer notwendiger
wurde. Maria Theresia führte deshalb 1749 eine neue Marineflagge
ein: auf gelbem Grund schmale waagrecht laufende schwarze Streifen
und im mastseitigen Obereck (Gösch) den kaiserlichen Doppeladler
ohne Schwert und Zepter, überhöht von der Kaiserkrone. Dieses
Aussehen war bewusst der toskanischen Flagge nachempfunden,
um die österreichischen Schiffe unter den Schutz des Friedensvertrages
zu stellen, den ihr inzwischen zum Kaiser avancierte Gemahl Franz I. 
mit den Barbareskenstaaten (nordafrikanische Seeräuberstaaten)
1748 geschlossen hatte. So segelten die österreichischen
Schiffe 37 Jahre lang unter der schwarz-gelben „toskanischen“
Flagge, bis der reformfreudige Kaiser Joseph II. eine echte Nationalflagge
festlegte. Auf seine Initiative wurde am 20. März 1786 die
rot-weiß-rote Seeflagge eingeführt. Sie trug im mastseitigen Drittel
des weißen Mittelstreifens den von einer gelben Bordüre eingefassten
Bindenschild, überhöht von einer heraldischen Königskrone.
Zum ersten Mal ist hier die Bindenschildflagge als „charakteristisches
Kennzeichen des ganzen Complexus aller Erbkönigreiche
und Länder“ bestimmt worden. 


[{Image src='Handelsflagge.jpg' height='150' class='image_right' caption='Gemeinsame Handelsflagge' alt='Gemeinsame Hanelsflagge' width='223'}]Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 und dem zwei
Jahre zuvor proklamierten Kaisertum Österreich wurde zwar das
Wappen modifiziert, in der Fahnenfrage aber kein neues Kapitel
eingeleitet, denn die kaiserlichen Farben Schwarz-Gelb blieben
auch weiterhin Schwarz-Gelb. Eine einschneidende Veränderung
der Fahne brachte erst der Ausgleich mit Ungarn 1867. Anlass war
die erste handelspolitische Expedition nach Ostasien und Südamerika
zum Abschluss von Handelsverträgen und zur Aufnahme diplomatischer
Beziehungen mit Siam, Japan und China, sowie mit
Peru, Chile, und Argentinien. Nun sahen die Ungarn die Stunde
gekommen, um ihre Forderung, in der Staatssymbolik (Fahnen und Flaggen) in
gleicher Weise vertreten zu sein, durchzusetzen. So  wurde 1869 die gemeinsame
Handelsflagge geschaffen, mit der symbolischen Parität
von Österreich und Ungarn. Der von Josef II. 1786 eingeführten
österreichischen Flagge war einfach die ungarische Nationalflagge
(Rot-Weiß-Grün mit ungarischer Königskrone) an die Seite gestellt
worden. 

Die Kriegsmarine hisste jedoch weiterhin die 1786
eigeführte österreichische Flagge. Neben der gemeinsamen Flagge
bestanden aber weiterhin auch eine österreichische und eine ungarische
Flagge, was vor allem in der Binnenschifffahrt Probleme
aufwarf, indem bei Fahrten außerhalb des eigenen Landes ein dreimaliger
Flaggenwechsel vorgenommen werden musste. So wehte
zum Beispiel auf den Schiffen der Donau-Dampfschifffahrtsgesellschaft
innerhalb des österreichischen Territoriums die Kriegsflagge,
die ident mit der österreichischen Flagge ist, innerhalb
des ungarischen Territoriums jedoch die ungarische Nationalflagge. Sobald die Schiffe  das gemeinsame Zoll- und Handelsgebiet verließen, wurde die
gemeinsame Handelsflagge gehisst. 

Wenn jedoch zu Lande in der österreichischen Reichshälfte Fahnen aufgezogen wurden, wie z.B. vor
dem Parlament in Wien, so zeigten diese Schwarz-Gelb. Die rotweiß-
roten Farben kamen nur auf Schiffen oder in Wappen vor.

Nach dem Zusammenbruch der k.u.k. Monarchie 1918, war nicht
nur das Staatsgebiet auf seinen mittelalterlichen Kern geschrumpft,
sondern die junge Republik Österreich wählte sich eine Nationalflagge,
die unter Ausblendung der habsburgischen Periode
(schwarz-gelb), auf ihre Ur-Dynastie, die Babenberger, zurückging:
Rot-Weiß-Rot. \\ \\

--> Vergleiche auch einen Vortrag von __[Hugo Gerard Ströhl (1897)|Wissenssammlungen/Symbole/Rot_Weiß_Rot/Marineflagge/Stroehl.pdf]__







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