!!!Maja Soboleva (Marburg/Germany)
!!Die Antinomie der politischen Vernunft

In dem Vortrag wird ein Versuch unternommen, aufgrund der Analyse des berühmten Aufsatzes „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung“ Kants Begriff des Bürgers zu rekonstruieren. Es wird gezeigt, dass dieser Begriff folgende Aspekte enthält: den Begriff der politischen Vernunft und den Begriff der Menschenwürde.

Der Begriff der politischen Vernunft erhält bei Kant den Charakter einer Antinomie. Die Antinomie der politischen Vernunft entsteht infolge dessen, dass jeder Mensch zugleich der Bürger eines bestimmten historischen Staats und der Bürger einer nur imaginären Republik der universalen Vernunft ist. Er ist daher einerseits der Loyalität gegenüber dem Staat und andererseits dem kritischen Denken verpflichtet. Die Lösung dieser Antinomie verbindet Kant mit dem Begriff des „reinen Gewissens“. Dies bedeutet, dass der Bürger die Ideologie des Staates vertreten kann, solange dies mit den Vernunftprinzipien nicht konfligiert. Am Rande sei bemerkt, dass diese Denkfigur in der politischen Philosophie Hannah Arendts eine bedeutende Rolle spielte und den Eingang in moderne politische Debatte gefunden hat.

Diese Überlegungen Kants setzen voraus, dass der Bürger als reales konstitutives Element der Politik zu denken ist. Dies hat zur Folge, dass der Begriff „Würde“ als ein normativer und zugleich als ein normbildender Begriff für die politische Praxis zu denken ist. Somit wurden die grundlegenden Prinzipien einer aufklärerischen politischen Ordnung formuliert. 
Man kann schlussfolgern, dass im Unterschied zu dem System der theoretischen Vernunft, das einer „Kopernikanischen Wende“  unterworfen werden soll, bleibt das Kantische System der praktischen Vernunft durchaus Ptolemäisch. Der Mensch ist der einzige Gesetzgeber und der einzige nicht reduzierbare Wert in dieser von ihm selbst geschaffenen sozialen Welt. 




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