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Diözesanrat#

auch Pastoralrat genannt


Seine Errichtung in den Diözesen hängt von den Umständen der Seelsorge ab. Der Diözesanrat besteht aus Klerikern, Mitgliedern von religiösen Instituten und vor allem aus Laien; er hat beratende Funktion und wird auf Zeit nach den vom Bischof gegebenen Vorschriften konstituiert.

Literatur#

  • H. Schwendenwein, Das neue Kirchenrecht, 1983
  • Schematismen der Diözesen Österreichs 1991-93