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Reifeprüfung#

1849 als Maturitätsprüfung am Ende der 8. Klasse des Gymnasiums eingeführt, um den Zugang zur Universität zu normieren. 1908 wesentlich reformiert und seither grundsätzlich als Reifeprüfung bezeichnet; schließt seit dem Schulgesetzwerk 1962 den Bildungsgang an allen allgemein bildenden und berufsbildenden höheren Schulen ab und berechtigt zum Besuch von Universitäten und Fachhochschulen. Eine solche Berechtigung kann auch durch Externistenprüfungen bzw. durch die Studienberechtigungsprüfung erlangt werden.