Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Wohnbauförderung#

Zentrales Element der modernen Wohnungspolitik. Anfänge der Wohnbauförderung in Österreich finden sich schon in der österreichisch-ungarischen Monarchie, größere Bedeutung gewann die Wohnbauförderung in der 1. Republik insbesondere durch den Bundeswohn- und Siedlungsfonds und den kommunalen Wohnbau in Wien. In der 2. Republik wurde die Wohnbauförderung auf Bundes- und Landesebene, aber auch durch viele Gemeinden wesentlich erweitert, so durch den neu geschaffenen Wohnhaus-Wiederaufbaufonds und die Wohnbauförderung 1954. Eine umfassende Reform wurde durch das Wohnbauförderungsgesetz 1968 mit einer Verlagerung der Wohnbauförderung auf die Bundesländer und einer Subjektförderung (Berücksichtigung der sozialen Lage der Wohnungswerber) erreicht. 1987 wurde auch die verfassungsrechtliche Kompetenz zur Wohnbauförderung den Ländern übertragen. Damit kam es auch zu stärkeren Differenzierungen innerhalb der österreichischen Wohnbauförderung.

Das Schwergewicht der Wohnbauförderung blieb aber- im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern- weiterhin auf der direkten Objektförderung (Einsatz der Förderungsmittel für die Finanzierung des Wohnungsneubaus). Parallel dazu wurde die Förderung der Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen im Wohnungsbestand ausgeweitet.

Mit rund 1,9 Millionen Wohnungen wurde rund die Hälfte des österreichischen Wohnungsbestandes mit Hilfe von Wohnbauförderungs- Mitteln bzw. den Eigenleistungen der Gemeinde finanziert. Bezogen auf die Wohnbauleistung nach 1945 sind es rund 2 Drittel; in den letzten Jahrzehnten betrug der Anteil des geföhrderten Wohnbaus an der gesamten Bauleistung rund 75%.

Derzeit werden jährlich für rund 35.000 Wohnungen Fördermittel geleistet. Darüber hinaus gibt es Fördermittel für ein Sanierungsvolumen, das etwa einer Neubauleistung von rund 14.000 Wohnungen entspricht. Rund 1 Drittel der geförderten Einheiten sind private Eigenheime; innerhalb der geförderten Geschosswohnungen verteilen sich die Mittel zu etwa 2 Drittel auf gemeinnützige und zu 1 Drittel auf gewerblichen Bauträger. Bei der Sanierung sind es überwiegend private Vermieter und Eigentümer bzw. Gemeinden, die Förderungsmittel für ihre Bestände erhalten. Die Aufbringung der Förderungsmittel erfolgt derzeit zu etwa 3 Viertel über den Bund (Wohnbaufürderungs- Zweckzuschuss in Höhe von 1,78 Milliarden Euro) und zu 1 Viertel über die Länder bzw. die Rückflüsse für Wohnbauförderung- Darlehen. Neben der direkten Objektförderung gibt es noch die Bausparförderung sowie die Gewährung von Steuerbegünstigungen.