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Vor dem Nationalfeiertag 2011: Die Symbole der Republik heute#

von Peter Diem

Schwarzweißzeichnung aus dem Staatsgesetzblatt 1945
s/w Zeichnung Staatsgesetzblatt 1945

Adler lt. BGBL 1984
Zeichnung Bundesgesetzblatt 1984

Mit weißen Lichtern versehene Zeichnung Schwarzer Adler mit weißen 'Lichtern'
"Graumelierter" Bundesadler

Farbige Darstellung nach der Zeichnung 1945
Heraldisch korrektes Bundeswappe

Der bevorstehende Nationalfeiertag, der heuer unter dieser Bezeichnung zum 45. Mal begangen wird, ist ein guter Anlass, über jene Symbolik nachzudenken, die sich die Republik nach den vielen Brüchen ihrer jüngsten Geschichte als quasi „endgültig“ gegeben hat. Dazu zählen das Bundeswappen, die Fahne, die Bundeshymne und eben der Nationalfeiertag.

Bundeswappen von 1919 #

wurde 1945 um die gesprengte Eisenkette als Zeichen der Befreiung vom Nationalsozialismus erweitert. So wie schon 1919, wurde auch 1945 im Staatsgesetzblatt eine Anlage nachgereicht, die eine Zeichnung des Bundeswappens enthält. Dies war auch 1984 so, als das 1981 in die Verfassung aufgenommene Bundeswappen durch das Wappengesetz näher bestimmt wurde.

Leider sind die drei Zeichnungen in ihrer Ausführung verschieden. 1919 wurde ein künstlerisch ausgeführtes Schwarzweißbild verwendet. 1945 folgte ein streng heraldisches Schwarzweißbild und 1984 ein künstlerisch ausgeführtes Farbbild. Die Folge: bis heute gibt es zwei verschiedene Ausführungen des Bundeswappens und der offiziellen Staatsflagge – je nachdem, ob man bei einer Wiener Traditionsfirma (schwarzer Adler) oder bei einem Mittersiller Provinzunternehmen (graumelierter Adler) kauft. Jedenfalls ein weltweit einmaliger Zustand.

--> Die Lösung: Ersatz der in der Praxis nur schlecht verwendbaren Wappenzeichnung 1984 (BGBl. 159/1984) durch eine farbige Version der einfachen, heraldisch korrekten Zeichnung 1945 (StGBl. 22/1945).

Die rot-weiß-roten Farben #

Besucht man große Sportveranstaltungen, vor allem von Fußball und Skilauf, wird man feststellen, dass viele Fans nicht die rotweißrote Nationalflagge, sondern Rotweißrot mit Bundesadler – also die den Behörden vorbehaltene Bundesdienstflagge – mitgebracht haben und damit die österreichische Mannschaft anfeuern.

Korrekte Bundesdienstflaggge mit schwarzem Adler und im Format 2:3
Korrekte Bundesdienstflagge
Die Flagge mit Bundesadler scheint nun einmal attraktiver als das – übrigens im Format nicht geregelte – einfache Rotweißrot zu sein. Mittlerweile berichten auch viele Sportsegler, dass sie gerne die Flagge mit dem Adler verwenden würden, um sich auf See stärker von den Farben Lettlands (braunrot-weiß-braunrot) und Perus (rot-weiß-rot vertikal gestreift) zu unterscheiden.

Hier haben wir es mit einer gesellschaftlichen Entwicklung zu tun, die von der Gesetzgebung nachzuvollziehen wäre. Demokratiepolitisch übrigens ein interessanter Vorgang: der Gedanke einer Flagge, die einer „Obrigkeit“ mit Behördenautorität vorbehalten ist, passt ohnedies nicht ganz in eine Zeit, in welcher Behörden und Ämter mehr ihren Servicecharakter als ihr „Imperium“ betonen. Dazu kommt offenbar eine durchaus gesunde Identifikation der jungen Generation mit dem Staat, in dem sie aufgewachsen ist – der jenseits jeder Diskussion stehenden demokratischen Republik Österreich.


Die Bundeshymne#

Eine etwas andere, aber doch auch ähnliche soziologische Entwicklung steht hinter der Forderung, der historischen Leistungen der Österreicherinnen durch Aufnahme des Begriffes "Töchter" in die Bundeshymne Rechnung zu tragen. Der damit verbundene Aufschrei des österreichischen Konservativismus hatte und hat vor allem literarische und sprach-ästhetische Gründe. Wie man nicht in ein Kugellager eine Kugel einfügen kann, ohne eine andere herauszunehmen, kann man nicht einen Vers um ein Wort ergänzen, ohne auf ein anderes zu verzichten.

--> Aber auch hier gibt es eine Lösung:

Die Verse "Heimat bist Du großer Söhne,/Volk begnadet für das Schöne" können ohne sprachliche Verrenkung ersetzt werden durch:
"Großer Töchter, großer Söhne/Volk begnadet für das Schöne".

Das Argument, ein Gedicht dürfe überhaupt nicht verändert werden, sticht schon deshalb nicht, weil der ursprüngliche, von Paula von Preradović vorgelegte Entwurf des Hymnentextes von der Jury 1947 zwar angenommen, in der ersten und dritten Strophe aber entscheidend verändert wurde, da das vorgelegte Dichterinnenwort schon damals dem Bewusstseinsstand der Republik nachhinkte. Schon 1947 waren die Verse weder formal noch inhaltlich zur Gänze akzeptabel, wie die folgende Gegenüberstellung zeigt.

Ursprünglicher und korrigierter Hymnentext
Links der von der Autorin vorgeschlagene, rechts der korrigierte Text

Der Nationalfeiertag #

Bleibt uns noch, ein paar Überlegungen zum österreichischen Nationalfeiertag anzustellen. Nach jahrzehntelangen Bemühungen, ein für alle politischen Kräfte akzeptables Datum zu finden, beschloss der Nationalrat am 28. Juni 1967 (BGBl. 263/1967) einen sehr einfachen Gesetzestext, dem eine längere Präambel vorangestellt wurde:

"Eingedenk der Tatsache, dass Österreich am 26. Oktober 1955 mit dem Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 211/1955 über die Neutralität Österreichs seinen Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen, und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine immerwährende Neutralität festgelegt hat, und in der Einsicht des damit bekundeten Willens, als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten zu können, hat der Nationalrat beschlossen:

Artikel I: Der 26. Oktober ist der österreichische Nationalfeiertag. Artikel II: Der österreichische Nationalfeiertag wird im ganzen Bundesgebiet festlich begangen...

Flaggen am Äußeren Burgtor – Foto P. Diem
Flaggen am Burgtor
Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass die nach dem Vorbild der Schweiz entworfene und kurz nach Erlangung des Staatsvertrages 1955 beschlossene immerwährende Neutralität Österreichs stets mehr Lippenbekenntnis als genau befolgte und beinhart durchgezogene Staatsdoktrin war. Dennoch – oder gerade deshalb – ist die Neutralität im Bewusstsein der Österreicher tief verankert. Sie ist gewissermaßen der psychologische Ersatz für den 1918 verlorenen und 1945 endgültig begrabenen Gedanken, eine Großmacht zu sein oder einer solchen anzugehören. Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union ist noch zu jungen Datums und deren "Einheit in Vielfalt" (so das weitgehend unbekannte Motto der EU) noch zu wenig entwickelt, um den Bürgerinnen und Bürgern des Kleinstaates Österreich ein wirkliches Zugehörigkeitsgefühl geben zu können. Im kollektiven Unterbewusstsein ist die Neutralität das, was einst der Doppeladler und der "alte Kaiser" waren: Schutzsymbol in stürmischen Zeiten. Realpolitische Bedeutung hat sie nur, insofern sie – wie im letzten Satz der Präambel vorgeschrieben – zur Grundlage aktiver Friedenspolitik genommen wird. Dazu gehören alle friedensstiftenden Aktionen der österreichischen Außen- und Sicherheitspolitik – vom UNO-Einsatz des Bundesheeres bis – jawohl! – zu dem jüngst vorgeschlagenen "Zentrum für interreligiösen Dialog". Insofern sollte der Nationalfeiertag nicht nur als allgemeiner Wandertag begriffen, sondern im Hinblick auf den ihm zugrundeliegenden Friedensgedanken als Tag des interkulturellen Dialogs, des Friedens und der Völkerverständigung genutzt werden.

Gekürzt veröffentlicht in der "Wiener Zeitung" vom 25.10.2011