Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Zehent#

Zehnter Teil der Feldfrucht als Abgabe zum Unterhalt des Klerus, eingeführt mit der Christianisierung im Mittelalter. Ein Drittel des Zehents stand dem Diözesanbischof zu, der Rest dem Lokalklerus. Der Zehent lag auf allen untertänigen Gründen, begründete aber selbst keine persönliche Abhängigkeit vom Zehentherrn. Zehentrecht wurde daher bald eine frei verkäufliche Rentenform, vielfach auch von weltlichen Herren und selbst Bürgern erworben. Zehentfrei waren nur Sonderkulturen oder Neubrüche (auf bestimmte Zeit). Eingehoben wurde der Zehent als Feldzehent (jedes 10. Kornmandl) oder als Sackzehent von der ausgedroschenen Feldfrucht; erstere Form wirkte sich nachteilig auf die Landeskultur aus; als Abgabe auf Vieh (hauptsächlich Kleintiere) wurde der Blutzehent eingefordert. Der Zehent wurde 1848 abgeschafft.

Weiterführendes#

Literatur#

  • W. Plöchl, Das kirchliche Zehentwesen in Niederösterreich, 1935
  • H. Feigl, Die niederösterreichische Grundherrschaft, 1964