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Zehent#

Zehnter Teil der Feldfrucht als Abgabe zum Unterhalt des Klerus, eingeführt mit der Christianisierung im Mittelalter. Ein Drittel des Zehents stand dem Diözesanbischof zu, der Rest dem Lokalklerus. Der Zehent lag auf allen untertänigen Gründen, begründete aber selbst keine persönliche Abhängigkeit vom Zehentherrn. Zehentrecht wurde daher bald eine frei verkäufliche Rentenform, vielfach auch von weltlichen Herren und selbst Bürgern erworben. Zehentfrei waren nur Sonderkulturen oder Neubrüche (auf bestimmte Zeit). Eingehoben wurde der Zehent als Feldzehent (jedes 10. Kornmandl) oder als Sackzehent von der ausgedroschenen Feldfrucht; erstere Form wirkte sich nachteilig auf die Landeskultur aus; als Abgabe auf Vieh (hauptsächlich Kleintiere) wurde der Blutzehent eingefordert. Der Zehent wurde 1848 abgeschafft.

Weiterführendes#

Literatur#

  • W. Plöchl, Das kirchliche Zehentwesen in Niederösterreich, 1935
  • H. Feigl, Die niederösterreichische Grundherrschaft, 1964


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