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vom 25.08.2019, aktuelle Version,

Ausgleichszulage

Die Ausgleichszulage ist eine Leistung der österreichischen Sozialversicherung, die zusätzlich zur errechneten Pension gewährt wird, damit ein Mindesteinkommen erreicht wird. Die Ausgleichszulage selbst ist die Differenz zwischen der gebührenden Pension, weiteren anrechenbaren Nettoeinkommen und dem Ausgleichszulagenrichtsatz, der jedes Jahr per Verordnung durch das Sozialministerium angepasst wird (2015: Alleinstehende Pensionsbezieher € 872,31, Ehepaare im gemeinsamen Haushalt € 1.307,89[1]).

Um eine Ausgleichszulage zu erhalten, muss der gewöhnliche Aufenthaltsort im Inland liegen.

In der Bundesrepublik Deutschland wird eine ähnliche Zielsetzung mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezweckt, die aber beim örtlichen Sozialhilfeträger zu beantragen ist.

Einzelnachweise

  1. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 14. Januar 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sozialversicherung.at