Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!

unbekannter Gast
vom 14.12.2019, aktuelle Version,

Kärntner Landeskonservatorium

Kärntner Landeskonservatorium
Gründung 1. August 1828
Trägerschaft staatlich
Ort Klagenfurt, Österreich
Direktor Roland Streiner[1]
Website gmpu.at
Konzerthaus in der Mießtalerstraße 8

Das Kärntner Landeskonservatorium, kurz „KONSE“ ist die höchste Bildungseinrichtung für Musik und Schauspiel des Landes Kärnten und liegt in Klagenfurt.

Das Landeskonservatorium kooperiert mit vielen bekannten Kultur- und Bildungseinrichtungen des Landes wie zum Beispiel der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt. Das Professorenkollegium besteht aus 75 Künstlern und Pädagogen der nationalen und internationalen Musikszene. Das KONSE bietet Raum für insgesamt 900 Studien- und Ausbildungsplätze, wobei alleine der jährliche Neuzugang an Berufsstudenten (Erstinskription) bei circa 100 Studierenden aus dem In- und Ausland liegt. Die Studienpläne, die teilweise auch Universitätsstudien der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt sind, enthalten künstlerische, pädagogische, theoretische und wissenschaftliche Fächer.

Ein wesentlicher Schwerpunkt des KONSE liegt in der künstlerischen Ausbildung am Instrument, im Gesang, in der Kammermusik und in der Elementaren Musikpädagogik (EMP) bis zur höchsten Reife. Jede Sparte (Klassik, Jazz, Volksmusik, EMP) betreibt auch künstlerische Studienprojekte wie Orchester, Oper, Chor, Alte Musik und Produktionen im Tonstudio. Die so genannten Sonderlehrgänge ermöglichen den Erwerb wertvollen Zusatzqualifikationen für verschiedene musikalische Berufe.

Seit 2006 wird ein vierjähriges Schauspiel-Diplomstudium angeboten.

Die Studienfächer des KONSE werden gemäß § 78 des Universitätsgesetz 2002 auf Basis der inhaltlichen Gleichwertigkeit von den Universitäten Österreichs anerkannt. Als Zugangsvoraussetzung für die Universitätsstudien in Kooperation mit dem KONSE gelten die Matura oder die Studienberechtigungsprüfung sowie die künstlerische Eignung. Für Studierende des künstlerischen Diploms und der Instrumentalen Gesangs Pädagogik (IGP) gilt als Zugangsvoraussetzung mindestens die so genannte allgemeine mittlere Reife, für Aufbaustudien die künstlerische Eignung. Am 22. November 2019 wurde die Gustav Mahler Privatuniversität für Musik eröffnet.[2]

Einzelnachweise

  1. http://gmpu.at/universitaet/rektorat
  2. Langer Weg zu zweiter Uni in Kärnten orf.at, 21. November 2019, abgerufen 21. November 2019.

License Information of Images on page#

Image DescriptionCreditArtistLicense NameFile
Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
Public domain
Datei:Austria Bundesadler.svg
Konzerthaus in der Mießtalerstraße 8, „Innere Stadt“, Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee , Kärnten , Österreich , EU Eigenes Werk Johann Jaritz
CC BY-SA 3.0 at
Datei:Klagenfurt Miesstalerstrasse 8 Konzerthaus Westansicht 16062009 22.jpg