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Stadtrecht Hohenems 1333-1983#

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Hohenems liegt 432 Meter über dem Meer, auf halbem Weg zwischen Feldkirch und Bregenz im Vorarlberger Rheintal. Die Entwicklung dieser Gemeinde ist eng verknüpft mit dem Aufstieg und dem Ruhm der adeligen Herren von Ems. Sie erwarben bedeutende Reichtümerund setzten für ihr Territorium eine jahrhundertelange Sonderstellung im Land vor dem Arlberg durch. Sie waren das einflußreichste Adelsgeschlecht auf Vorarlberger Boden. Die Burg Altems bildete ein strategisch wichtiges Glied unter den Rheintal-Burgen und mußte öfter prominente Gefangene aufnehmen. Mit 350 Metern Länge und 80 Metern Breite zählte sie zu den mächtigsten und größten Burganlagen im süddeutschen Raum. Dem steigenden Ansehen der Edlen von Ems trug Kaiser Ludwig von Bayern Rechnung, indem er am 24. Jänner 1333 Ulrich I. von "Emptz" den Vorhof zu Ems zu einem rechten Burglehen, in männlicher und weiblicher Linie vererbbar, verlieh. Diese Privilegien sind der Verleihung eines Stadtrechts gleichzusetzen. Der Burg und dem Flecken Ems gewährte er alle Rechte und Freiheiten der Reichsstadt Lindau. 1343 bewilligte Kaiser Ludwig den Emsern den Bau einer zweiten Festung auf dem Glopper. Das Markenmotiv zeigt diese zweite Burg und das Stadtwappen von Hohenems.