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vom 24.10.2016, aktuelle Version,

Alois Haueis

Alois Haueis (* 30. März 1860 in Zams, Tirol; † 26. Januar 1951 ebenda) war ein österreichischer Politiker.

Leben

Alois Haueis wurde als Sohn von Josef und Magdalena Haueis, wohlhabenden Gastwirten von Beruf, geboren. Nachdem er die Volksschule beendet hatte, erhielt er Privatunterricht. Als junger Mann lebte Haueis einige Jahre in der norditalienischen Provinz Trentino, wo er die Italienische Sprache erlernte. 1890 wurde Haueis zum Bürgermeister von Zams gewählt. Ebenfalls Mitte der 1890er Jahre gründete er in Zams eine eigene Bank, die er in weiterer Folge bis 1938 leitete.

1897 wurde Haueis als Abgeordneter der Katholischen Volkspartei in den Reichsrat gewählt, dem er zehn Jahre lang, bis 1907 angehörte. Im selben Zeitraum, von 1897 bis 1908, übte er auch ein Abgeordnetenmandat im Tiroler Landtag aus. Im Ersten Weltkrieg wurde Haueis zunächst als Schütze eingesetzt; später kümmerte er sich als so genannter Ernährungsinspektor um die Versorgung der Bewohner des Tiroler Bezirks Landeck.

1918 wurde Haueis von der Christlichsozialen Partei Österreichs (CSP) erneut kurzzeitig in den Landtag gewählt, ehe er im März 1919 als Abgeordneter der CSP in den kurz zuvor gegründeten Nationalrat gewählt wurde. Haueis saß rund 15 Jahre, bis Mai 1934, im Nationalrat und kümmerte sich hier vor allem und um agrarpolitische Belange.

Im Juli 1920 wurde Haueis in der Staatsregierung Mayr I Staatssekretär (das entsprach damals dem Minister) im Staatsamt für Land- und Forstwirtschaft und im November desselben Jahres, als die Staatssekretariate in Ministerien umgewandelt wurden, in der Bundesregierung Mayr I Landwirtschaftsminister. Haueis war allerdings nur rund sieben Monate Minister, bereits im Juni 1921 schied er aus seinem Amt aus.

Nach 1934 zog sich Haueis ins Privatleben zurück. Er starb 1951 im Alter von 90 Jahren im Zams.

Alois Haueis war ab 1898 mit Anna Haueis, geborener Tiefenthaler verheiratet. Das Paar hatte neun Kinder, acht Töchter und einen Sohn, von denen jedoch der Sohn sowie zwei Töchter bereits in jungen Jahren starben.

Literatur

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Alois Haueis, Zams, Landespolitiker, Bauernbund Die Woche, Tirol-Nummer, 1919/Heft 22, Seite 556 Max Ketzler, verstorben ca. 1937; lt. dem Innsbrucker Amtsblatt Nr. 4 vom 15.04.1937, Gewerbeveränderungen 1937, führte seine Witwe Berta das Fotografiegewerbe mit dem Standort Meranerstraße 2 ab dieser Zeit weiter. Datei:Alois Haueis.jpg