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vom 18.12.2019, aktuelle Version,

Alois Mentasti

Alois Mentasti (* 15. Februar 1887 in Sooß; † 23. April 1958 ebenda) war ein österreichischer Politiker (SPÖ) und Weinhauer. Mentasti war Abgeordneter zum Landtag von Niederösterreich und Landtagspräsident, Abgeordneter zum Nationalrat und Unterstaatssekretär im Staatsamt für Land- und Forstwirtschaft.

Leben

Mentasti absolvierte nach dem Besuch der Volksschule eine Malerlehre, auf ging danach auf Wanderschaft durch Europa. Nach seiner Rückkehr 1909 arbeitete er als Maler und übernahm 1918 den elterlichen Winzerbetrieb.

Er war von 1919 bis 1934 Mitglied des Gemeinderates und Vizebürgermeister von Sooß. Zudem vertrat er die Sozialdemokratische Arbeiterpartei vom 20. Mai 1927 bis zum 16. Februar 1934 im Niederösterreichischen Landtag. Zudem war Mentasti zwischen 1922 und 1934 Landesbauernkammerrat. Mentasti verlor sein Mandat infolge des Österreichischen Bürgerkriegs und dem Verbot der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Österreichs, zudem wurde er 1934 und erneut 1944 verhaftet.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs übernahm Mentasti zwischen 1945 und 1958 die Funktion des Obmanns des Österreichischen Arbeitsbauernbundes, eine Funktion die er bereits von 1923 bis 1934 innegehabt hatte. Zudem war er von 1945 bis 1955 Bürgermeister von Sooß und danach bis 1958 Gemeinderat. Innerparteilich wirkte er zwischen 1946 und 1953 als Mitglied des Parteivorstandes der SPÖ und war von 1945 bis 1950 Vizepräsident der Landes-Landwirtschaftskammer für Niederösterreich.

Mentasti war vom 27. April 1945 bis zum 20. Dezember 1945 Unterstaatssekretär im Staatsamt für Land- und Forstwirtschaft und vertrat die SPÖ zwischen dem 12. Dezember 1945 und dem 5. November 1949 erneut im Niederösterreichischen Landtag. Zudem hatte er vom 12. Dezember 1945 bis zum 6. Juli 1949 das Amt des 2. Landtagspräsidenten inne. Danach gehörte Mentasti zwischen dem 8. November 1949 und dem 18. März 1953 dem Nationalrat an.

Literatur

  • NÖ Landtagsdirektion (Hrsg.): Biographisches Handbuch des NÖ Landtages und der NÖ Landesregierung 1921–2000 (= NÖ-Schriften. Band 128). NÖ Landtagsdirektion, St. Pölten 2000, ISBN 3-85006-127-2.

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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