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vom 28.05.2020, aktuelle Version,

Austrian Development Agency

Osterreich   Austrian Development Agency
GmbHp1
Staatliche Ebene Bund
Stellung Privatwirtschaftliche Firma in 100 % Bundesbesitz
Rechtsform G.m.b.H
Aufsicht Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Gründung 2004 (EZA-G 2002)[1]
Hauptsitz Wien 1
Leitung Martin Ledolter (Geschäftsführer), Désirée Schweitzer (Vorsitzende des Aufsichtsrates)
Website www.entwicklung.at

Die Austrian Development Agency GmbH (ADA) ist die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. Im Auftrag des Bundes plant, finanziert und begleitet sie Entwicklungsprogramme und -projekte in Ländern Afrikas, Asiens, Südost- und Osteuropas. Das Ziel der ADA ist, die Lebensbedingungen in Entwicklungsländern zu verbessern und die Partnerländer in ihrer nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen. Außerdem fördert die ADA Projekte zur entwicklungspolitischen Kommunikation und Bildung in Österreich, um den Diskurs über Entwicklungszusammenarbeit zu stärken.

Organisation und Geschichte

Die ADA ist eine gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wien. Eigentümer ist die Republik Österreich, Eigentümervertreter das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres.

Die Ziele und Aufgaben sind in der Novelle 2003 des Gesetzes über Entwicklungszusammenarbeit (EZA-G 2002)[1] verankert. Das jeweilige Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik gibt die geografischen und inhaltlichen Schwerpunkte vor.

Seit 2013 wird das Unternehmen von Martin Ledolter geleitet.[2]

In 11 Ländern führt die Austrian Development Agency Auslandsbüros. Diese wickeln im direkten Austausch mit den jeweiligen Regierungen, anderen Gebern, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft Programme und Projekte ab und sorgen für den optimalen Einsatz der österreichischen Mittel.

Auslandsbüros der OEZA

Land Sitz Region
Albanien  Albanien Tirana: Botschaft[L 1] Donauraum/Westbalkan
Armenien  Armenien Jerewan: Honorarkonsulat[L 2][3] Schwarzmeerraum/Südkaukasus
Athiopien  Äthiopien Addis Abeba: Botschaft[L 3] Äthiopien
Bhutan  Bhutan Thimphu: Büro[L 4][4] Himalaya-Hindukusch
Burkina Faso  Burkina Faso Ouagadougou: Büro[L 5][5] Westafrika
Georgien  Georgien Tiflis/Tbilisi: Büro[L 6][6] Schwarzmeerraum/Südkaukasus
Kosovo  Kosovo Pristina/Prishtina (Priština): Botschaft[L 7] Donauraum/Westbalkan
Moldau Republik  Moldau Chisinau (Chișinău/Kischinew): Büro[L 8][7] Schwarzmeerraum/Südkaukasus
Mosambik  Mosambik Maputo: Honorarkonsulat[L 9][8] Südliches Afrika
Palastina Autonomiegebiete  Palästinensische Gebiete Ramallah: Büro [L 10] Palästinensische Gebiete
Uganda  Uganda Kampala: Büro [L 11][9] Uganda
Stand der Liste 1/2016

Das Schwerpunktgebiet Karibik wird primär vom Ständigen Vertreter bei der CARICOM an der Botschaft in Caracas betraut.

Aufgaben

Die Austrian Development Agency engagiert sich für die nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen in den Partnerländern und trägt dazu bei, in Österreich das Verständnis für globale Zusammenhänge zu stärken.

Auftraggeber und Partner

Als Einrichtung des Bundes steht die ADA allen öffentlichen Einrichtungen, der Zivilgesellschaft und Unternehmen mit Beratung und Unterstützung bei der Abwicklung entwicklungspolitischer Programme und Projekte zur Verfügung. Diese werden gemeinsam mit Partnern umgesetzt, die über Ausschreibungen, Antragsverfahren oder Calls for Proposals ermittelt werden.

Eng zusammengearbeitet wird auch mit Organisationen der Vereinten Nationen, mit den Internationalen Finanzinstitutionen und mit der Europäischen Union. Als akkreditierte Agentur setzt die ADA für die Europäische Kommission Projekte in Entwicklungsländern um.

Bei humanitären Krisen stützt sich die ADA auf bewährte österreichische und internationale Organisationen. Für konkrete Maßnahmen stehen nach entsprechenden Beschlüssen des Ministerrats Mittel aus dem Auslandskatastrophenfonds des BMEIA bereit.

Förderungprojekte

Die Organisation fördert Projekte und Programme von Entwicklungsorganisationen, die ihren Sitz in Österreich haben und über fachliche Expertise und Eigenmittel verfügen. Die Vorhaben werden gemeinsam mit lokalen Partnern in den Entwicklungsländern geplant und durchgeführt.

Um mehr Aufmerksamkeit und Interesse für entwicklungspolitische Fragestellungen zu wecken, werden Vorhaben von zivilgesellschaftlichen Organisationen mit Sitz in Österreich finanziell unterstützt, die sich mit den Themen Menschenrechte, Geschlechtergerechtigkeit, Umwelt, Welthandel/fairem Handel und Corporate Social Responsibility sowie Globales Lernen befassen. Eine klare Kommunikation, weshalb Entwicklungszusammenarbeit unmittelbar für das Leben in Österreich Auswirkungen hat, steht ebenfalls im Fokus der ADA.

Das Programm Wirtschaftspartnerschaften richtet sich an österreichische bzw. europäische Unternehmen, die in Afrika, Asien, Lateinamerika, Südost- und Osteuropa Geschäftsideen mit entwicklungspolitischem Mehrwert verwirklichen wollen. Von 2004 bis 2014 wurden 140 Wirtschaftspartnerschaften mit einem Gesamtvolumen von rund 61 Millionen Euro umgesetzt.

  1. Albanien: Tirana. (auf entwicklung.at).
  2. Armenien: Jerewan. (auf entwicklung.at).
  3. Äthiopien: Addis Abeba. (auf entwicklung.at).
  4. Äthiopien: Addis Abeba. (auf entwicklung.at).
  5. Burkina Faso: Ouagadougou. (auf entwicklung.at).
  6. Georgien: Tiflis. (auf entwicklung.at).
  7. Kosovo: Pristina. (auf entwicklung.at).
  8. Moldau: Chisinau. (auf entwicklung.at).
  9. Mosambik: Maputo. (auf entwicklung.at).
  10. Palästinensische Gebiete: Ramallah und Gaza. (auf entwicklung.at).
  11. Uganda: Kampala. (auf entwicklung.at).

Einzelnachweise

  1. 1 2 EZA-G (Memento vom 5. März 2016 im Internet Archive)
  2. Akteure. (Memento vom 12. November 2011 im Internet Archive) entwicklung.at
  3. Die Österreichische Botschaft für Armenien ist seit August 2012 am BMEIA angesiedelt. [www.bmeia.gv.at/oeb-armenien/ Österreichische Botschaft Armenien]. bmeia.gv.at; zuständig ist auch die Deutsche Botschaft in Jerewan für Visa
  4. Zuständig ist die Österreichische Botschaft Indien
  5. Zuständig ist die Österreichische Botschaft Senegal
  6. Honorarkonsulat Tiflis vorübergehend geschlossen 2016; zuständig ist die Österreichische Botschaft Aserbaidschan
  7. Zuständig ist auch die Österreichische Botschaft Rumänien; die Ungarische Botschaft in Chisinau für Visa
  8. Zuständig ist die Österreichische Botschaft Südafrika
  9. Zuständig ist die Österreichische Botschaft Äthiopien

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . Bundesministerium für Landesverteidigung
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Flagge Bhutans Originally from the Open Clip Art website, then replaced with an improved version. Based on this image: See File history below for details.
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Flagge Georgiens Eigenes Werk . This vector image was generated programmatically from geometry defined in File:Flag of Georgia (construction sheet).svg , which is in turn based off of Organic Law of Georgia on State Symbols — November 14, 2018 . Last update by MapGrid SKopp
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Flagge des Kosovo Originally from File:Flag of Kosovo.png . Cradel (current version), earlier version by Ningyou
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