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vom 13.03.2021, aktuelle Version,

Griechisch-orientalische Kirche in Österreich

Basisdaten
Titel: Äußere Rechtsverhältnisse der Griechisch-orientalischen Kirche
Langtitel: Bundesgesetz vom 23. Juni 1967 über äußere Rechtsverhältnisse der Griechisch-orientalischen Kirche in Österreich
Typ: Bundesgesetz oder Verordnung
Geltungsbereich: Republik Österreich
Fundstelle: StF: BGBl. Nr. 229/1967
Datum des Gesetzes: 23. Juni 1967
Gesetzestext: geltende Fassung
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Griechisch-orientalische Kirche in Österreich ist die österreichische amtliche Bezeichnung einiger orthodoxer Kirchen. Die altertümliche Bezeichnung geht auf das Toleranzpatent von Kaiser Josef II. von 1781 zurück und umfasst neben der Griechisch-orthodoxen auch andere Orthodoxe Kirchen in Österreich.

Die Griechisch-orientalische (=orthodoxe) Kirche umfasste nach der letzten Erfassung der Konfessionszugehörigkeit in der Volkszählung von 2001 174.385 Mitglieder, per 2011 wird die Zahl der Orthodoxen insgesamt auf 400.000 geschätzt,[1] und ist damit die zweitstärkste konfessionelle Gruppe in Österreich.[2]

Rechtsgrundlage: Äußere Rechtsverhältnisse der Griechisch-orientalischen Kirche

Die Griechisch-orientalische Kirche in Österreich ist eine gesetzlich anerkannte Kirche „im Sinne des Artikels 15 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867, RGBl. Nr. 142“. Die zur Kirche gehörenden Gemeinden, Diözesen wie auch die griechische Metropolis von Austria sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.[3]

Die Anerkennung beruht auf den kaiserlich-königlichen privilegierten Verordnungen am 3. August 1782 (Toleranzpatent) und am 8. Oktober 1796. Geregelt sind ihre Rechtsverhältnisse heute im Bundesgesetz vom 23. Juni 1967 über äußere Rechtsverhältnisse der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich (inoffiziell manchmal OrthodoxenG abgekürzt).

Da in diesem Gesetz – heute unzeitgemäß – nur vier Kirchengemeinden namentlich genannt sind,[3] inzwischen aber etwa 200.000 orthodoxe Gläubige in Österreich leben, vertreten diese Gemeinden die jeweiligen Glaubensgemeinschaften und ihre anderen Gemeinden rechtlich. Per Novelle des Gesetzes[4] mit 29. Juli 2011 (BGBl. I Nr. 68/2011) wurde die Möglichkeit geschaffen, Pfarren ohne Rechtspersönlichkeit zu installieren (§ 3d), womit auch den orthodoxen Kirchen der Ausbau der Seelsorge offensteht, und den Diözesen der Russisch-orthodoxen (Eparchie für Wien und Österreich) und Serbisch-orthodoxen Kirche (Diözese Österreich-Schweiz) die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit (Abschnitt IIa).[3]

Gleichzeitig wurde auch die Orthodoxe Bischofskonferenz, die Oktober 2010 gegründet worden war, in die Rechtsordnung mitaufgenommen (§ 1a). Sie steht unter Vorsitz des Metropoliten von Austria und behandelt Fragen wie den Religionsunterricht, Teilnahme am Begutachtungsverfahren neuer Gesetze, oder die Abgabe von „Stellungnahmen gegenüber dem Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur“ vor der Anerkennung von orthodoxen Einrichtungen.[5]

Kirchengemeinden und Diözesen der Griechisch-orientalischen (= orthodoxen) Kirche in Österreich

Die folgenden Gemeinden stellen die Rechtspersönlichkeiten dar:

Bukowina und Dalmatien

Einzelnachweise

  1. da seit der Volkszählung 2001 das Glaubensbekenntnis nicht mehr amtlich-statistisch erfasst wird, gibt es keine genauen Gläubigenzahlen, wenn nicht die Kirche sie veröffentlicht
  2. (red/PEW): Bundespräsident empfing orthodoxe Bischofskonferenz. (Nicht mehr online verfügbar.) Erzdiözese Wien, Radio Stephansdom, 27. April 2011, ehemals im Original; abgerufen am 27. Dezember 2011.@1@2Vorlage:Toter Link/www.erzdioezese-wien.at (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  3. 1 2 3 4 5 Die russisch-orthodoxe (Hl. Nikolaus) und bulgarisch-orthodoxe (Hl. Iwan Rilski) Kirchengemeinde sind im Gesetz nicht ausdrücklich genannt (Abschnitt III – Bestehende Einrichtungen). Sie wurden durch Verlautbarung als Körperschaften anerkannt (laut Abschnitt IIa – Errichtung neuer Diözesen und Bestellung der Organe des Gesetzes in der Novelle 2011);
    Wien, (poi): Orth. Bischofskonferenz: Offiziell anerkannt, neue orthodoxe Diözesen möglich. In: News-Archiv. Pro Oriente, 12. August 2011, abgerufen am 28. Dezember 2011.;
  4. Die Novelle befand sich mit September 2010 in parlamentarischer Behandlung. Sie geht auf die moderne Organisation der autokephalen orthodoxen Kirchen in der Diaspora in Österreich ein. Orthodoxengesetz wird novelliert. Parlamentskorrespondenz Nr. 547 vom 31. Mai 2011
  5. Zitat Pro Oriente: Orth. Bischofskonferenz
  6. Die Serbische Kirche in der Geschichte (Memento des Originals vom 20. September 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.serb-kirche.at, Српска Православна Црквена Општина Светог Саве у Бечу - Serbisch-orthodoxe Kirchengemeinde Zum HL SAVA in Wien
  7. Eine Darstellung der Rumänisch-orthodoxen Kirche (Memento des Originals vom 18. März 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.rumkirche.at, Biserica Romana Ortodoxa din Viena – Rumänisch-orthodoxe Pfarre in Wien
  8. Die Geschichte der Kathedrale zum Heiligen Nikolaus in Wien (Memento des Originals vom 6. August 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.nikolsobor.org, nikolsobor.org
  9. Die Bulgarisch-orthodoxe Kirchengemeinde "Hl. Ivan Rilski", Wien, Österreich