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vom 13.08.2018, aktuelle Version,

Bezirk Smichow

Der Bezirk Smichow (tschechisch Okresní hejtmanství Smíchov) war ein Politischer Bezirk im Königreich Böhmen. Der Bezirk umfasste Gebiete in Mittelböhmen im heutigen Süden von Prag. Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Stadt Smichow (Smíchov). Das Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründeten Tschechoslowakei und ist seit 1993 Teil Tschechiens.

Geschichte

Die modernen, politischen Bezirke der Habsburgermonarchie wurden 1868 im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung geschaffen.[1]

Der Bezirk Smichow wurde 1868 aus den Gerichtsbezirken Smichow (tschechisch soudní okres Smíchov), Unhošt (Unhošť) und Königsaal (Zbraslav) gebildet.[2]

1877 wurde im Bezirk Smichow die Errichtung des Gerichtsbezirks Kladno bestimmt, der aus sieben Gemeinden des Gerichtsbezirks Unhošt gebildet[3] und dessen Errichtung am 1. Mai 1878 amtswirksam wurde.[4]

Per 1. Oktober 1893 erfolgte die Abspaltung der Gerichtsbezirke Kladno und Unhošt, die in der Folge gemeinsam den Bezirk Kladno bildeten.[5]

Im Bezirk Smichow lebten 1869 109.263 Personen, wobei der Bezirk ein Gebiet von 13,7 Quadratmeilen und 115 Gemeinden umfasste.[6]

1900 beherbergte der Bezirk 140.514 Menschen, die auf einer Fläche von 489,26 km² bzw. in 86 Gemeinden lebten.[7]

Der Bezirk Smichow umfasste 1910 eine Fläche von 489,24 km² und beherbergte eine Bevölkerung von 167.830 Personen. Von den Einwohnern hatten 1910 161.403 Tschechisch[8] und 5.310 Deutsch Umgangssprache angegeben. Weiters lebten im Bezirk 1117 Anderssprachige oder Staatsfremde. Zum Bezirk gehörten zwei Gerichtsbezirke mit insgesamt 89 Gemeinden bzw. 101 Katastralgemeinden.[9]

Einzelnachweise

  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  3. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1877, XXXIII. Stück, Nr. 97: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung des Bezirksgerichtes Kladno in Böhmen“
  4. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1877, XLII. Stück, Nr. 118: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Amtswirksamkeit des Bezirksgerichtes Kladno in Böhmen“
  5. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1893, LX. Stück, Nr. 113: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Theilung des politischen Amtsbezirkes Smichov und Errichtung einer neuen Bezirkshauptmannschaft in Kladno in Böhmen“
  6. C. kr. místodržetelství (Hrsg.): Seznam míst v kralovství Českém. Užívajíc při tom výsledkův sčítání lidu ode dne 31. prosince 1869, sestavených od c. kr. statistické ústřední komise. Prag 1872, S. 11
  7. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v Království českém. K rozkazu c. k. místodržitelství na základě úřadních udání sestaven. Prag 1907, S. 636
  8. In der Volkszählung wurden Personen mit böhmischer, mährischer und slowakischer Umgangssprache zusammengefasst
  9. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v království Českém. Sestaven na základě úředních dat k rozkazu c.k. místodržitelství. Prag 1913, S. 735

Literatur